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Berichte aus Städten.
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erzielen. Hierbei wurden die Rebpfähle nur so weit eingetaucht,
wie sie in den Boden kommen, damit der Geschmack des Kreosots
sich nicht den Trauben mitheilen konnte.
Auch Professor Hartig in München empfielt die Anwendung
des Kreosots aus Anlaß seiner Untersuchungen über die Be—
kämpfung des Hausschwamms. Endlich ist noch darauf auf—
merksam zu machen, daß das Kreofsot ebenso wie das Karbolineum
sich durch eine satte, schöne, helle, braune Farbe auszeichnen und
daß fie sich auch dadurch zum Anstreichen im Freien gegenüber
den um mehr als das Dreifache theueren Leinöl- oder Oelfarben—
instrichen empfehlen.
Zum Anstreichen der Hölzer sollte das Kreosotöl mindestens
auf 1000 C. (— dem Siedepunkte des Wassers), zum Tränken
aber bis auf etwa 200, 2200 C., also auf einen etwas geringeren
Wärmegrad, als den Siedepunkt des Kreosotöls, erhitzt werden.
Das Tränken eignet sich mehr für schwächere Hölzer, z. B. für
Weinbergpfähle, das Anstreichen mehr für glatte Flächen, z. B.
bei Brettern, sowie bei stärkeren Hölzern, welche nicht durchaus
geschützt werden sollen.
Bei Versuchen von Burck wurde Kreosotöl auf 1000 6E.
erhitzt und zum Anustriche von Balken, Pfosten, Zaunpfählen
»erwendet. Hierbei waren erforderlich:
zum Jmaligen Anstriche von 1 Ouadratmeter 250 Gramm,
zum ?, F l 400,
zum 38, 141 — 500,
Es hatte somit bei einem mittlen Preise des Kreosotöles
von vierzehn Mk. für 100 kg auf der Verwendunggsstelle ein—
chließlich der Frachtkosten das qur Anstrich O,as Pf., bezw. O,ac Pf.
oder O, Pf. ohne den Arbeitslohn und den Pinsel gekostet. Von
den letzteren kostet ein Stück Nr. 8 95 Pf., desgl. Nr. 10 1Mk.
30 Pf., desgl. Nr. 12 1Mk. 90 Pf. Bei Verwendung von kaltem
Kreosot erhöht sich der Verbrauch um etwa zwanzig Procent.
Finmal 25 Stück in einer Kufe auf vierzig ein Länge voll—
ständig getränkte Weinbergpfähle erforderten 500 Gr., somit ein
pfahl nur zwanzig Gr.; man könnte somit mit einem Doppel—
centner (100 kg) etwa 5000 Stück tränken, wird jedoch in der
Praxis mit Ruͤcksicht auf die Ungeübtheit der Arbeiter ꝛc. nur
etwa 4000 Stück annehmen dürfen. Zum dreimaligen Anstriche
eines 2,1 m langen, acht em starken Baumpfahles waren ferner
350 Gr., desgl. bei einer nur auf 70 cim Länge angestrichenen
Hopfenstange 80 Gr. erforderlich.
Das Kreosotöl eignet sich selbstverständlich auch zum An—
striche aller sonstigen, der Witterung und Nässe ausgesetzten
Hölzer, z. B. von Stallgebälken, Holzschuppen, von Thüren und
Läden, Schranken, Wagen und Karren, von Brückenhölzern, von
Kähnen ꝛc., und bildet zugleich ein wirksames Gegenmittel wie
zegen den Hausschwamm so auch gegen das Ungeziefer. —
Ein Verein zur Mehreinführung von Blech—
bedachungen hat sich kürzlich in Süddeutschland gebildet. In
der Hauptversammlung dieses Vereins am 15. Mai in Stuttgart
Jab der Vorsitzende, Herr Klempnernistr. E. Vötter in Stuttgart,
nach Begrüßung der aus vielen süddeutschen Städten erschienenen
Kollegen einen kurzen Bericht über die Zwecke und die bisherige
Thätigkeit des Vereines. Nach Erledigung einiger geschäftlichen
Augelegenheiten kamen Fachfragen zur Besprechung, von denen
i. A. die Mittheilnngen über die Erfahrungen, welchen Einfluß
der Schneedruck auf Dächer ausübt, von alligemeinerem Interesse
varen. Es wurde hierbei angegeben, daß Schiefer- und Ziegel—
dächer besonders stark im letzten Winter vom Schneedruck zu
eiden gehabt hätten, Blechdächer dagegen wenig oder garmicht.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch besonders der verzinkten Eisen—
dächer und der Holzzementdächer gedacht. Der Ausschuß des
Vereins wurde ferner mit der Ausarbeitung einer für Süd—
deutschland passenden Normalpreisliste üher Ausführung von
stlempner-Bauarbeiten beauftragt. Als Ort der nächsten Ver—
ammlung wurde Karlsruhe bestinimt, der soweit als möglich
mit einer Ausstellung von Fachneuheiten beschickt werden solle.
vässerung mit Rieselfeldern, welche letzteren den praktischen, auf
nützliche Verwendung der Abwässer und Fäkalien seit jeher stets
eifrig bedachten Japanern ganz besonders einlenchtend und sym—
athisch sind. Unabhängig davon ist die Aufgabe des Geheimen
Bauraths Ende, welcher eigentlich nur das begonnene Werk seines
Sozius Böckmann fortgesetzt. Böckmann hat das Terrain für
ie deutschen, speziell Berliner Architekten beim japanischen Hof
ind dem Ministerium vorbereitet, die Baupläne entworfen und
ie ausführenden Architekten bestellt. Ende überwacht den Be—
zinn der Ausführungsarbeiten. Er ist getrennt von Hobrecht
zereist, hat Bombay, Delhi und andere, durch Prachtbauten be—
ühmte Städte von Vorderindien besucht und dann in Hongkong
die Fahrt nach Tekio unternommen.
Berlin. Neues Krankenbaus. Der Berliner Ma—
gJistrat hat das vom Stadtbaurath Blankenstein nach dem von
der Gesundheitspftege-Oeputation festgesetzten Programm auf—
zestellte Bauprojekt für ein auf dem Urban zu errichtendes neues
tädtisches Krankenhaus genehmigt. Danach wird die Anstalt
nicht in einem oder wenigen groͤßeren Gebäuden untergebracht
verden, sondern, dem heutigen Stande der Krankenpflege ent—
prechend, in einer größeren Jahl von kleineren Pavillons. Die
erste Abtheilung für innere Krankheiten besteht für Männer aus
wei Pavillons mit je 68 Betten und einem Isolirgebäude mit
56 Betten, zusammen 192 Betten; für Weiber aus einem Pa—
»illon mit 60, einem mit 58 und einem Isolirgebäude mit 48
Betten, zusammen 166 Betten. Die zweite Abtheilung für
birurgische Krankheiten wird enthalten in einem Isolirgebäude
38, im zweiten 66 und im dritten 16, zusammen 120 Betten
ür Männer; für Weiber in einem Isolirgebäude 38, im zweiten
58, zusammen 96 Betten. Es ergiebt dies eine Gesammtzahl
»on 574 Betten. Ein besonderes Operationsgebäude wird ebenso,
vie im Friedrichshain, errichtet, welches außzer dem Operations—
aum zwei Warteräume für Männer und für Frauen, ein Zimmer
ür den Arzt u. s. w. enthalten soll, außerdem soll ein Dampfbad
eingerichtet werden.
Entscheidungen.
Entscheidung des Reichsversicherungs-Amtes. Nach
Feierabend war ein Maurer, nachdem er sich in der „Baubude“ be—
weits ningekleidet, aber die Baustelle noch nicht verlassen hatte, noch—
nals auf seine im dritten Stockwerk eines Neubaues belegene Arbeits—
telle zurückgekehrt, um seine daselbst liegen gelassene Wasserwaage
serunterzuhelen. Beim Abstieg stürzte er in Folge eines Fehltritts
zon einer Leiter und verstarb demnächst an den Folgen des Unfalls.
Durch Rekursentscheidung vom 23. April 1887 bat das dieichs—
Verücherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht den
Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen für begrundet erachtet.
Der Kreis der Berufsthätigkeit des Maurers in dem Betriebe war
in dem betreffenden Tage noch nicht abgeschlossen; zu diesem Kreise
sebörte insbesondere das Umkleiden nach der Arbeit und das In—
Zicherheit-Bringen des Arbeitsgerätbs. Vergl. Entscheidungen 210,
247, 324, Amiliche Nachrichten des R.-«W.«A. 18863, Seite 250, so—
vie 1887, Seite 8 und 134.) Eine anderweite Entscheidung konute
usbesendere auch durch den' von der Berufsgenoisenschaft betonten
imstand nicht herbeigeführt werden, daß den verunglückten Arbeiter
elbst die Schuld an der Unterlassung rechtzeitigen Mitnehmens der
Wasserwaage traf, ebensowenig durch die Erwägung, daß das nach—
rägliche Herunterbolen des bezeichneten Geräths nach freier Ent—
chließzung des Verunglückten, ohne jeglechen Auftrag erfolgte und daß
iese Verrichtung nach der Äuffassung der Genessenschaft überflüsüig
var. Vergl. Enticheidung 281. Amtliche Nachrichten des R.«V. A
887, Seite 29). —
Seitens eines Baumeisters wurde eine Klage gegen einen
Berufsgenossen mit dem Antrage erbeben, denselben zu verurtheilen,
em Kläger den Preis von Baumaterialien, welche er dem Beklagten
lelieben und nicht zu rechter Zeit zurückerhalten hatte, und die, er
ich desbalb hatte anderweit kaufen müssen, so zu er'etzen, wie er ihn
dei diesein Kaufe hatte zahlen müssen, und nicht, wie der Beklagte
ehauptete, nur den Werth, welchen das Baumaterial zur Zeit des
Darleheuns gebabt hatte. Der Prozeß wurde zu Gunsten des Klägers
ntichieden.“ Es ist, so heißzt es in den Enticheidungsgründen, in der
Natur der Sache begründet, daß in allen Fällen, in welchen eine
ertragswidrige Handlung verliegt, nicht allein der dadurch entstaudene
sitive Schaden, sondern auch der entzoegene Gewinn zu erjetzen sei.
Diese Regel gilt auch bei solchen Darleben, welche nicht in baarem
Belde, sondern in anderen beweglichen Sachen gegeben werden. Hier
Jus ergiebt sich, daß Kläger nicht zuviel fordert, wenn er verlangt
LWerichte gus Städten.
Berlinu. Die Berliner Bauräthe Ende und Hobrecht
sind bereits auf der eigentlichen Stätte ihres Reisezieles und
Wirkens thätig. Stadtbaurath Hobrecht kanalifirt die japanische
Metropole Toͤkio nach Berliner Muster und schafft eine Ent—