Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 47, Bd. 6, 1887)

2009 
Berichte aus Städten. — Konkurrenzwesen. 
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Ob verzinktes Eisenblech zur Bedachung geeignet ist, oder 
nicht, läßt sich noch nicht entscheiden; es werden darüber eifrig 
Erfahrungen gesammelt. Die Zinkschicht, welche den Ueberzug 
bildet, scheint in vielen Fällen zu dünn gewählt worden zu sein, 
so daß dieselbe den Witterunaseinflüssen nicht lange wider— 
stehen kann. 
Berlin. Viele unserer öffentlichen Gebäude werden im 
Winter vermittelst Luftheizung erwärmt; unter den hiesigen 
Schulen, meldet die „Volks-Zeitung“, bei denen diese Heizmethode 
angewendet wird, befinden sich auch das Königstädtische Gym— 
Aden und das Königstädtische Realgymnasium. Bei diesen 
Anstalten hat sich nun im Laufe der Jahre herausgestellt, daß 
die Luftheizung für die Gesundheit sehr nachtheilig ist. Die 
heiße Luft, welche aus der Zentralheizung in die Klassenräume 
ttrömt, ist zu trocken, oft werden auch kleine Kohlentheilchen in 
das Zimmer geführt ꝛc. Daher ist der Aufenthalt in diesen 
Räumen während vier bis fünf Stunden hintereinander sowohl 
ür die Schüler, als auch für die Lehrer, welche noch dazu an— 
haltend sprechen müssen, durchaus unzuträglich, da sich Schwindel, 
Kopfschmerz, Uebelkeit ꝛc. einstellen, die nur durch die schlechte 
Luft in den Klassenräumen veranlaßt sein können. Die genannten 
Anstalten, welche sich in der Elisabethstr. 57/58 befinden, haben 
iich aus den genannten Gründen am Ende des vergangenen 
Winters veranlaßt gesehen, an den Magistrat eine Petition zu 
enden und um Abschaffung der Luftheizung, sowie um Ersetzung 
derselben durch eine andere Heizart, wenn möglich Wasserheizung, 
zu bitten. Der Magistrat hat dieses Gesuch gebilligt, und laut 
einer kürzlich erschienenen Verfügung ist zur Errichtung einer 
Wasserheizung in den genannten Anstalten die Summe von 
37 300 Mk. bewilligt worden. Der Umbau wird voraussichtlich 
in den diesjährigen Hundstagsferien in Angriff genommen werden. 
Berlin. Von der neuen Bauordnung. Wie gemeldet 
wird, ist nunmehr prinzipiell entschieden, daß die neue Bau— 
ordnung in einem sehr wesentlichen Punkte zur Abänderung ge— 
langt, in dem Punkte nämlich, welcher bei Neubauten verbietet, 
die Seitenflügel in der Höhe des Vorderhauses aufzuführen. 
Die betreffende Aenderung wird bereits in den nächsten Tagen 
erscheinen. Da damit die Bauordnung in einem der wichtigsten 
und schädlichsten Punkte durchlöchert ist, steht zu hoffen, daß 
auch weitere Abänderungen derselben erfolgen und der traurige 
Einfluß, den dieselbe auf die Enwickelung des Baugeschäfts 
Jeübt hat, beseitigt werden wird. 
Berlin. Die Subkommission des Magistrats, welche sich 
mit der Einrichtung städtischer Schuttabladestellen beschäftigte, 
hat dem Magistrat Bericht abgestattet; sie schlägt vor, zunächst 
bier Abladestellen zu errichten, und zwar an der Grenze des 
tädtischen Weichbisdes im Norden, Nordosten, Südosten und 
Osten. Die vier Plätze werden dann zusammen etwa 28 Morgen 
Flächeninhalt haben; jedem Platze soll ein Aufseher vorstehen, 
dem die nöthigen Arbeiter unterstellt werden. Der Magistrat 
hat sich im Prinzip mit den gemachten Vorschlägen einverstanden 
erklärt, behält sich jedoch die bestimmte Feststellung der Plätze 
noch vor. Die Angelegenheit soll soweit beschleunigt werden, 
daß die Einrichtung, wenn möglich, mit dem 1. Juli d. J. schon 
in's Leben treten kann. 
Berlin. Die Vorsitzenden der zwölf Baugewerks 
Berufsgenossenschaften waren vor Kurzem hier zusammen— 
getreten, um über den Gesetzentwurf, betr. die Ausdehnung der 
ünfallversicherung des Baugewerbes, zu berathen. Im Allgemeinen 
rinigte man sich dahin, daß das Gesetz als ein wohlbercchtigtes 
anzuerkennen, weil es eine fühlbar hervorgetretene Lücke aus— 
zufüllen bestimmt sei, indem es die große Anzahl von Personen 
zuch dem Versicherungszwange unterwerfe, welche bei Erdarbeiten 
oder von Arbeitgebern beschäftigt werden, die nicht Gewerbtreibende 
eines Baubetriebes seien. Einzelne Wünsche zu mehreren Para— 
graphen wurden genau formulirt. Den Verhandlungen wohnt 
iuch der Präsident des Reichsversicherungs-Amtes, Bödicker, bei.— 
Berichte aus Städten. 
Berlin. Der von der gemischten Deputation dem 
Magistrat vorgelegte Entwurf, die Errichtung eines gewerblichen 
Schiedsgerichts, enthält über die Bildung des Gerichtes folgende 
Bestimmungen: das gewerbliche Schiedsgericht besteht aus dem 
Vorsitzenden, oder einem Stellvertreter desselben und den Bei— 
sitzern; der Vorsitzende und dessen Stellvertreter, deren Zahl vom 
Ermessen des Magistrats abhängt, sollen vom Magistrat aus 
der Zahl derjenigen seiner Mitglieder, welche zum Richteramte 
oder zur Bekleidung von höheren Verwaitungsämtern befähigt find 
oder aus der Zahl der in gleicher Weise befähigten Gemeinde— 
beamten, Magistratsassessoren oder juristischen Hilfsarbeiter auf un— 
bestimmte Zeit ernannt werden, sie dürfen aber weder Arbeitgeber 
noch Arbeitnehmer sein; im Fall die Bildung mehrerer ständigen 
Abtheilungen des gewerblichen Schiedsgerichts nothwendig werden 
sollte, so —9* für die Zahl der Vorsitzenden und deren Stell— 
vertreter der einzelnen Abtheilungen dieselben Wahlvorschriften 
gelten. Die Beisitzer sollen zur Hälfte aus Arbeitgebern und 
und zur Hälfte aus Arbeitnehmern bestehen; ihre Gesammtzahl 
ist zunächst auf 420 festgesetzt, jedoch soll die Zahl, falls es die 
Geschäftslage erfordert, durch Beschluß der Gemeindebehörden 
vermehrt oder vermindert werden können; die erforderlichen Räum— 
lichkeiten, sowie die nöthigen Büreau- und Schreibkräfte und 
Unterbeamten sollen dem gewerblichen Schiedsgericht vom Magistrat 
überwiesen werden; die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung 
des Schiedsgerichts sollen, soweit sie durch eigene Einnahmen 
nicht gedeckt werden, von der Stadtgemeinde getragen werden. 
Die Wahl der Beisitzer aus dem Kreise der Arbeitgeber soll 
durch Wahl seitens der im Gemeindebezirke von Berlin an— 
sässigen Arbeitgeber, die Beisitzer aus dem Kreise der Arbeit— 
nehmer durch Wahl der im Gemeindebezirke von Berlin beschäf— 
tigten Arbeitnehmer auf die Dauer von sechs Jahren erfolgen; 
alle zwei Jahre soll ein Dritttheil der Beisitzer jeder Kategorie 
ausscheiden und durch Neuwahl ersetzt werden, wobei Wieder⸗ 
wahl zulässig sein soll; die das erste und zweite Mal Aus— 
scheidenden sollen durch das Loos bestimmt werden; wahlberechtig! 
sollen sein als Arbeitgeber alle selbständigen Gewerbetreibenden, 
welche zur Zeit der Wahl das einundzwanzigste Lebensjahr zurück— 
gelegt haben, mindestens einen Gesellen, Gehilfen, Lehrling oder 
Fabrikarbeiter beschäftigen und ihr Gewerbe in Berlin ange— 
meldet haben; als Arbeitnehmer alle Gesellen, Gehilfen, Lehr— 
linge und Fabrikarbeiter, welche zur Zeit der Wahl das ein— 
undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und entweder in 
einem gewerblichen Unternehmen im Gemeindebezirk von Berlin 
wohnen und mindestens bis 14 Tage vor der Wahl in einem 
gewerblichen Unternehmen im Gemeindebezirk von Berlin in 
Arbeit gestanden haben; das Geschlecht soll keinen Unterschied in 
der Wahlberechtigung machen; die Wahl der Beisitzer soll inner— 
halb der letzten drei Monate des Kalenderjahres nach Wahl— 
bezirken stattfinden, welche mit den zur Wahl der Stadtverord— 
neten gebildeten 42 Wahlbezirken der dritten Abtheilung zu— 
sammenfallen; wie viel Beisitzer in jedem Wahlbezirk von den 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wählen sind, soll vom Magistrat 
bestimmt werden. Ferner soll das gewerbliche Schiedsgericht als 
Einigungsamt dienen bei drohenden oder ausgebrochenen Arbeits- 
einstellungen, sowie bei allen, die Löhne und Arbeitsverhältnisse 
betreffenden Streitfragen, sobald es von beiden betheiligten Par— 
cheien darum angegangen wird; in solchen Fällen soll der Ober— 
bürgermeister oder ein von ihm aus den Mitgliedern des Magistrats 
bestellter Stellvertreter den Vorsitz führen. Der Magistrat hat 
der Vorlage in allen Punkten zugestimmt und wird die Geneh— 
migung der Stadtverordnetenversammlung nachsuchen. 
Konkurrenzwesen. 
Preisausschreiben von Kunstschmiedearbeiten. In 
Bezug auf das von Seiten des Vorstandes des Badischen Kunst— 
gewerbevereins erlafsene Preisausschreiben ist uns von diesem Vorstand 
olgende Notiz zugegangen: 
Der Einsendungstermin für fertige Kunstschmiedearbeiten ist, viel— 
seitigem Wunsche entsprechend, um einen Monat — vom 1. Juni aui 
J. Juli — verlegt worden. Die Zahl der eingegangenen Anmeldungen 
ift eine sehr große, sodaß über 200 Gegenstände, darunter viele von 
drößerem Umfange und Werthe, eintreffen werden. Die mit der Kon— 
furrenz verbundene Ausstellung wird im Großh. Orangeriegebäude 
zu Karlsruhe stattfinden und voraussichtlich Mitte Juli eröffnet werden. 
Außer den fertigen Kunstschmiedearbeiten soll sich gleichzeitig, jedoch 
*) Der obige Entwurf für Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichts 
zeichnet sich durch außerordentlich geschickte Ausarbeitung aus und verdient, 
in anderen Städten als Grundlage genommen zu werden. Wir zweifeln 
nicht, daß er so augenommen und sich auch in der Praxis bewäbren, auch 
viel dazu beitragen wird, das unfruchtbare Processiren einzusgränten 
ie Red.
	        

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