Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 47, Bd. 6, 1887)

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Mittheilungen aus der Praxis. — Bestimmungen für die Konstruktion der Dachrinnen. 
dohem Dampfdruck stehen, stattfinden kann. Dieses neue, einfache 
Wärmeschutz-Bekleidungsverfahren nach Knoch's System ist be— 
onders für chemische Fabriken, Zuckerfabriken, Papierfabriken, 
Brennereien ꝛc. von Wichtigkeit. 
Der starke Absatz der Knoch'schen Trockenmasse hat die 
Firma H. R. Knoch in den Stand gesetzt, an den größten 
eutschen Plätzen, wie Berlin, Hamburg, Stettin, Cöln, Breslau, 
München, Stuttgart ꝛc. zur Bequemlichkeit der Konsumenten bez. 
Frachtersparniß stäändige Lager zu errichten. Filialen oder e 
depoͤts besitzt die genannte Firma in Oesterreich (Wien, Grottausi/ B.) 
Rußland (St. Petersburg, Moskau, Warschau), England (London 
uind Manchester), Dänemark und Scandinavien (Kopenhagen), 
Holland (Amsterdam), Belgien (Brüsseh), Frankreich (Paris und 
yon), Schweiz (Zürich), Italien (Reapel), Spanien (Barcelona), 
Nordamerika (New-VNork), Südamerika (Pernambucco). —n 
uuf dem Dache Haken an, welche den Schnee, je nach der Be— 
chaffenheit, in größeren oder kleineren Partien halten und ver— 
mlassen, daß das untere Gitter nicht zu stark belastet wird. 
Diese Haken, welche auch verzinkt sein müssen, werden nach 
Vollendung der Dachdeckung angebracht und zu dem Ende werden 
zie Dachbleche an den betreffenden Stellen kreuzweis eingeschnitten, 
ie Ränder aufgebogen, so daß die Schaalung frei zu liegen 
ommt, dann der Haken auf derselben befestigt, die Ränder weit 
sebogen und über die entstandene Fuge ein Blechstreifen gelöthet, 
velcher noch wenigstens 10 em auf den auf der Dachfläche 
iegenden Haken greift. Bei dieser Löthung ist Vorsicht anzu— 
venden, einmal, daß der Bleddstreifen solide befestigt wird, dann 
aber auch, daß derselbe nur an die Dachbleche, nicht aber auch 
in den Haken gelöthet wird. Der Haken ist erst unter diesem 
Blechstreifen aufwärts gebogen. Die Form der Biegung ist 
zleichgültig. Es genügt, wenn derselbe mit seinem höchsten Ende 
J5 emn über der Dachfläche steht. Von diesen Haken werden 
o viele auf dem Dache gleichmäßig vertheilt angebracht, daß 
duf etwa 3 am Dachfläche ein Haken kommt. 
Mittheilungen aus der Praris. 
zusammensetzung einer Salzauswitterung 
an Ziegelsteinen. (Aus dem chemischen Laboratorium für 
Thonindustrie, An dem Sockel der Königl. Glasmalerei in 
harlottenburg (Berliner Straße 9), der aus gelben Ziegeln 
hergestellt ist, zeigte sich in diesem Frühjahre eine starke Aus— 
vitterung einer weißen Salzmasse. Um von der Natur dieses 
Ausschlages ein Bild zu gewinnen, wurde ein Quantum ge— 
ammelt und der chemischen Analyse unterzogen. Die Unter⸗ 
uchung ergab Folgendes: 
In Wasser unlöslich waren. ... l,ee pCt. 
Der im Wasser lösliche Theil enthielt: 
Schwefelsäure.. . —5.31, 37 
Kalk. . . . . . G,is 
Magnesia... . .. 1I,ꝛs 
Der Glühverlust der Salzmenge betrug 50,08, 
Berechnet man aus den gefundenen Mengen Kalk und 
Magnesia die entsprechenden Mengen Gyps und Bittersalz mit 
dem zugehörigen Krystallisationswässer, also Gyps mit zwei aq, 
Bitterialz mit sieben ag., so findet man 18,8 pCt. Gyps und 
s pOt, Bittersalz,. Die für beide Salze sheoretisch berechnete 
Schwefelsänre, nämlich 8,80 pCt. für Gyps und 22,5 pCt. für 
zas Bittersalz, in Summa also 31,38 pCEt. Schwefelsäure, ent— 
pricht gut der oben angegebenen gefundenen Menge von 31.30 pCt. 
Die Salzauswitterung enthielt demnach: 
Unlösliches...... 1,22 pCt. 
Hyps.... 18,88, 
Bittersalz... . . . 70260 
heuchtigkeit und organische Substanz als Rest 9448 
Gyrs kommtt einerseits vielfach im Thone vor, kann sich 
iber auch beim Brenuen der Steine, welche Kalk enthalten, durch 
Finwirkung des Schwefels der Brennmaterialien in ersteren 
»ilden, ebenso wie in dem Kalk des Mörtels. Enthält der 
Mörtel xder die Steine kohlensaure Magnesia, so kann sich durch 
inwirkung der letzteren auf den Gyps Bittersalz bilden. Ein— 
dringendes Wasser laugt dann diese Salze aus und bringt sie an 
die Oberfläche, wo sie bei trockenem Wetter auskrystallifiren. 
(„Thonindustrie-Ztg.“) 
Dachdeckung steiler Holzdächer. Der besie Rath, 
velcher dem Grundbesitzer zu geben ist, ist nach dem Deutschen 
Dachdecker“ der, mit der Dachdeckung auch das Sparrenwerk zu 
»eseitigen und ein flaches Dach anzulegen. Die Ersparnisse, 
velche bei der Dachdeckung entstehen und der Erlös aus dem 
ilten Holze werden die Kosten für das neue Sparrenwerk reichlich 
decken. Die Unannehmlichkeiten, welche ein jedes Zinkdach von 
Iotzerem Umfange, sowohl für den Besitzer wie für den Her⸗ 
teller. mit sich bringen, sind mannigfacher und oft fehr unan—⸗ 
geuehmer Natur. Soll dieses nicht geschehen, sondern das steile 
Dach mit Zinkblech eingedeckt werden, so muß unter allen Um— 
taänden Lin Leistendach Jenommen werden und ein⸗ sehr sorg⸗ 
aͤltige Deckung erfolgen. Der Schnee wird dann bor dem Ab⸗ 
allen bewahrt, indem an der Traufe ein aus verzinkten Eisen⸗ 
täben hergestelltes Fachwerk befestigt wind dessen Füllungen mit 
zrebmaschigem, ebenfalls verzinktem Drahtgewebe (Maschen von 
Lin Weite) geschlossen weiden Der horizontale 
Stab wird, um das Wasser vollständig frei abfließ lass 
io en über die Sahttächehe Iichen een, 
fläche gelegt. Außerdem bringt man 
Bestimmungen für die Konstruktion 
der Dachrinnen.*) 
Fircular-Erlaß, betreffend die Ausführung von Dachrinnen. 
Berlin, den 31. März 1887. 
Es ist für zweckmäßig erachtet, Normalbestimmungen für die 
donstruktion der bei Hochbauten vorkommenden Dachrinnen zu treffen. 
Fw. .. lasse ich die demgemäß in der Abtheilung für das Bauwesen 
neines Ministeriums ausgearbeiteten Bestimmungen vom heutigen 
Tage in .. Exemplaren, mit je 6 Blatt Zeichnungen, mit dem Er— 
uchen zugehen, davon je ein Exemplar den unterstellten Kreisbau— 
»eamten zu übermitteln und dafür zu sorgen, daß jene Bestimmungen 
on jetzt ab bei allen Bauten, deren Ausführung in vollem Umfange 
den Baubeamten von Amtswegen obliegt, beachtet werden. Die Be— 
timmungen sind auch bei solchen Bauten zur Anwendung zu bringen, 
eren Kostenanschläge bereits endgültig festgestellt, welche aber ent— 
veder noch nicht begonnen, oder in der Ausführung doch nicht zu 
veit vorgeschritten sind, gleichviel, ob in den betreffenden Kostenan— 
chlägen hinsichtlich der Dachrinnen abweichende Anordnungen getroffen 
ind, oder nicht. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Schultz. 
Die Bestimmungen haben folgenden Wortlaut: 
8 1. Allgemeines. 
Auf eine zweckmäßige und haltbare Herstellung der Dachrinnen 
nuß besondere Sorgfalt verwendet werden, da solche sowohl auf die 
Dauer der Gebäude, als auch auf die Höbhe der Unterhaltungskosten 
»on großem Einflusse sind. 
Die Hochbauten werden meist mit massiven Haupigesimsen und 
arauf aufliegenden, sogenannten Kastenrinnen ausgestattet. Ueber— 
„ängende Dächer kommen seltener, hauptsächlich bei kleinen, für Wohn— 
wecke bestimmten Gebäuden, sowie bei landwirthschaftlichen Bauten, 
ur Anwendung und erhalten vorgehängte, oder auf dem Dache selbsi 
ufliegende Rinnen, soweit deren Anbringung überhaupt für nöthig 
rachtet wird. Auf Rinnen der letzterwähnten Art näher einzugehen, 
rscheint bei der Einfachheit derartiger Anordnungen nicht erforderlich. 
—¶ 
einsichtlich des Gefälles, Querschnittes und der Konstruktion gegebenen 
illagemeinen Gesichtspunkte soweit als thunlich zu beachten. 
8 2. Gefälle und Querschnitt. 
Den Rinnen ist ein genügendes Gefälle und ein angemessener 
Zuerschnitt zu geben. Das Gefälle muß etwa 0,s bis 1,00 cmn für 
edes Meter der Länge betragen, während die Breite und Tiefe von 
er Größe der zu entwässernden Dachflächen abhängig ist. Für kleinere 
sebäude wird meist eine Breite von 15 bis 20 cm und eine geringste 
kiefe an der Vorderseite von 7 cm genügen. Für größere Gebäude 
ind die betreffenden Maaße auf 20 bis 25 bezw 10 „m zu erhöhen, 
»ährend dieselben für Holzcementdächer etwas eingeschränkt werden 
önnen. Im Allgemeinen darf angenommen werden, daß für jedes 
Quadratmeter der Grundfläche eines zu entwässernden Daches ein 
nittlerer Querschnitt der zugehörigen Rinne von Os bis Ilo qem 
rforderlich ist. Für die Abfallröhren, welche in Entfernungen von 
15 bis 25 m anzuordnen sind, wird in gewöhnlichen Fällen ein etwas 
) Die hierzu gehörenden 6 Blatt Musterzeichnungen im Maßstabe 1:3 
önnen — einschließlich oder auch ausschließlich der zugehörigen Bestimmungen 
- durch die lithographische Anstalt von Boadan Gisevius Berlin W., Linf— 
vaßze 29, berogen werden
	        

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