Mittheilungen aus der Praxis. — Berichte aus Städten.
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nn einem engen Wirkungskreis sich ihre kleine Welt gebaut haben.
Sie haben Alle das Gefühl — vielleicht objektiv genommen so—
gar mit Unrecht — Arbeit, wahre, nützliche, für die Welt noth—
vendige Arbeit zu leisten, und Viele von ihnen erreichen in solcher
»eftändiger anstrengender und vielleicht sogar körperlich wenig
zesunder Thätigkeit die höchsten Altersstufen, während die wenig
»eschäftigten aristokratischen Lebemänner und Modedamen, um
die prinzipiell am wenigsten arbeitende Menschenklasse der heutigen
Welt anzuführen, an ihrer Gesundheit beständig auszubessern haben.
Das Erste, was heute in unserer Welt geschehen muß, ist
die Verbreitung der Einsicht und Erfahrung, daß zweckmäßige
Arbeit nothwendig zur Erhaltung der körperlichen und geistigen
Hefundheit aller Menschen, ohne Ausnahme, und infolge dessen
zu ihrem Glücke sei ESchluß folat.
Anordnungen getroffen, daß man bei Sommerwärme die festen
angwände des Baues entfernen kann, worauf Zeltwände aus
Zegeltuch an ihre Stelle treten. Bei geringeren Wärmegraden
»egnügt man sich für den Luftwechsel mit der Einschaltung
iner Zeltwand, bei böheren Graden werden beide einander gegen—
iber stehende Langseiten aus Zeltwänden gebildet, sodaß durch
ie Poren derselben der reichlichste Luftzutritt stattfindet. Ferner
ann man die Zeltwände einseitig und beiderseitig heben und
rhält dann volle Verbindung des Krankenraumes mit der Außenluft.
debt man endlich beide Lagerwände um ein Geringes in die
döhe, so entsteht ein den Fußboden bestreichender Luftstrom,
velcher unter den Betten hingeht und die Kränken nicht direkt
rifft. Von solchem Luftstrom erwartet man wesentliche Dienste
ür die Beseitigung der Infektiousstoffe, da diese vorzüglich auf
em Fußboden und über demselben lagern. Im Hinblick auf
eie Hilfe, welche man von der erwähnten Erfindung für Kriegs—
wecke erhoffen kann, wählte das Eentralkomitee des Preußischen
Kereins für die Pflege verwundeter und erkrankter Krieger in
einer letzten Sitzung Herrn zur Nieden zum Mitgliede des
Centralcomitees der deutschen Vereine zum rothen Kreuz.
Wohnungs-Noth in den deutschen Großsz—
tädten. Prof. Schmoller veröffentlicht in dem letzten Hefte
eines „Jahrbuches für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks—
virthschaft“ einen Mahnruf bezüglich der Wohnungsfrage und
rinnert dabei zum Beweise für das unheimliche Steigen der
Vohnungsnoth an folgende statistische Ergebnisse: Berlin hatte
861 erst 3785 Wohnungen im vierten Stocke und höher, 1880
hon 31 352. In Dresden wohnten noch 1875 12348 Personen
o hoch, 1880 schen 34451. Durch immer weitere Theilung
er Wohnungen stieg die Zahl derer mit nicht mehr als einem
eizbaren Zimmer. In Frankfurt am Main machen sie 23, in
eipzig 28, in Hamburg 39, in Berlin 49, in Dresden 55, in
Zreslau 59, in Stettin 59, in Königsberg 62, in Chemnitz
O pEt. aus. Dreieinhalb bis fünf Bewohner kommen in den
neisten größeren Städten auf dieses eine heizbare Zimmer; in
en größeren Wohnungen fallen ein bis zwei Bewohner auf einen
Achen Raum
Mittheilungen aus der Praxis.
Ueber den durchschnittlichen Jahresarbeits-
lohn unfallversicherungspflichtiger Arbeiter. Hier—
iber entnehmen wir einer im „Leipziger Tageblatt“ mitgetheilten
Statistik der Berufsgenossenschaften für das 4. Quartal 1886
'olgende interessanten Angaben, soweit sie unsere Leser interessiren.
Gruppirt man die Berufsgenossenschaften nach der Höhe der durch—
chnittlichen Jahresarbeitslöhne, so erhält man folgende Reihenfolge:
Mt. Mk.
Gas- und Wasserwerke, 988 Feinmechanik. ..720
Rheinisch-westfälische Hüt⸗ Privatbahnen .. ... 672
ten und Walzwerke.. 876 Norddeutsche Holzberufsg. 668
Rheinisch-westfälische Ma⸗ Züdwestliche Baugewerbe 664
schinenbau⸗ und Klein— dordöstliche Baugewerbe 660
eisenindustrie. . . . . 856 Brennerei.. . . . . 656
stordöstl. Eisen- u. Stahl⸗ köpferei. .. .... 616
Berufsgenossenschaft 836 heinisch-westf. Baugew. 608
Züddeutsche Eisen- und Schornsteinfeger . . . . 600
—Ar
Themische Industrie .. 812 Zahyerisches Baugewerbe. 564
Südwest-deutsche Eisen— Naadeburger Baugew. . 560
Berufsgenossenschaft 788 essen-Nassauische Bau—
hdamburger Baugewerbe. 780 gewerbe........ 540
Südwestdeutsche Holz⸗Be⸗ »annoversche Baugewerbe 500
rufsgenossenschaft . . 764 Württemberg. Baugew.. 472
Knappschaftsberufss. .. 756 Sächsisches Baugewerbe. 468
Sächsisch-thüringische Ei— Steinbruchsberufsgen. . 460
sen- und Stahlberufs. 756 dhüringische Baugewerbe 376
Blasindustrie . . . .. 756 -—vchles. Posener Baugew. 308
Bayerische Holzberufsg.. 752 Jiegeleiberufsgen. ... 272
Gesammt-Durchschnittslohn 622 Mark.
Zu einem direkten Vergleich des in den verschiedenen Be—
rufsarten erzielten Verdienstes sind die oben gegebenen Zahlen
nicht geeignet, weil sie erstens die für Frauen- und Kinderarbeit
zezahlten Löhne mit enthalten und die Beschäftigung weiblicher
und jugendlicher Arbeiter bei den verschiedenen Berufsgenossen—
chaften in sehr verschiedener Intensität erfolgt, und weil zweitens
ruch das bei vielen Berufsarten durch die Jahreszeiten bedingte
Stillliegen darin mit zum Ausdruck kommt. Dagegen gewähren
sie einen Anhalt für die Belastung der Berufsgenossenschaften
und den durchschnittlichen Umfang der Rentengewährungen.
Zerlegbare Kraukenhäuser. Auf dem Zimmer—
olatz der Aktiengesellschaft für Bau-Ausführungen zu Charlottenburg
Salz⸗Ufer 6) wird zur Zeit ein zweites zerlegbares Krankenhaus
nach dem System des Regierungsrath Dr. zur Nieden zusammen—
zestellt. Das daselbst erst kürzlich fertiggestellte zerlegbare Kranken—
saus ist nach Posen versandt und dort im Garten des städtischen
drankenhauses aufgestellt worden. Der zweite, zur Zeit in der
Ausführung begriffene Bau ist vom Kriegsministerium in Auftrag
gegeben, um Erfahrungen zu gewinnen, welche Hilfe im Kriege
von Ausführungen dieser Art zu erwarten sein wird. Dem
System der besprochenen Krankenhäuser liegt, wie Herr zur
Nieden auf Befragen dem „Berliner Tageblatt“ mittheilte, folgende
Darlegung zu Grunde: In feststehenden Krankenhäusern verlangt
man 35 bis 40 chm Luftraum für ein Bett, in den zerlegbaren
Krankenhäusern (Baracken) will man mit 12 chm für ein Bett
iich begnügen. Diese Minderbewilligung muß Schädlichkeiten
m Gefolge haben, wenn man deuselben nicht durch einen regen
Luftwechsel begegnet. Mit Rücksicht hierauf hat Herr zur Nieden
Berichte aus Städten.
Berlin. Eine neue baupolizeiliche Praxis. In
»em Hause Oranienburger Straße 6 war behufs Verbreiterung
ines Ladens eine Mittelwand herausgenommen und durch zwei
eiserne Träger ersetzt worden. Das Polizei-Präsidium erachtete
zen hierdurch geschaffenen Bauzustand für bedrohlich und gab
zem Besitzer des Hauses, Schlächter Wolfram, auf, die Wand
vieder herzustellen. Es ergab sich demnächst, daß die Zurück—
ührung des früheren Zustandes nicht gut thunlich war, und die
Zehörde war damit einverstanden, daß das Gewölbe durch Pfeiler
zestützt wurde. Neuerdings suchte nun Herr Wolfram die Er—
aubniß nach, die Pfeiler wieder wegnehmen zu dürfen und durch
eier eiserne Träger zu ersetzen. Diese Erlaubniß wurde ihm
ersagt. Gegen die von ihm eingereichte Verwaltungsklage
vendete das Polizei-Präfidinm ein, daß eiserne Säulen, welche
n größerer Ausdehnung unbekleidet seien, fortan zur Stützung
on Gebäuden wegen ihrer Feuersgefährlichkeit überhaurt nicht
nehr polizeilich geduldet werden könnten. Beim Ausbruch eines
Zrandes würden diese Eisenträger schnell glühend werden und
ie Last nicht mehr tragen können. — Da bisher freistehbende
fisenträger in großem Ümfange Verwendung gefunden haben,
hne ihrer Feuersgefährlichkeit wegen beanstandet zu werden, so
eschloß der Bezirks-Ausschuß, zur Prüfung dieses neuen, wichigen
Hesichtspunktes die Entscheidung über die Klage auszusetzen und
unächst gutachtlich einige hervorragende Ingenieure, sowie den
tädtischen Branddirekter über die Bedenken der Baubehörde zu
»ernehmen.
Hamburg. Der 15. Delegirtentag des Verbandes
deutscher Baugewerksmeister wurde vom 4. bis 6 Septbr.
n Hamburg abgehalten. Er beschloß: 1. Der Befäbigungs—
sachweis zum selbstständigen Betriebe des Maurer-, Zimmerer—
ind Steinmetz-Gewerbes wird obligatorisch eingeführt. 2. Wer
urch eine Prüfung nach ordnungsmäßig zurückgelegter Lehrlings—
ind Gesellenzeit in einem der drei Gewerbe seine Befähigung
jachgewiesen hat, ist berechtigt, auch in den verwandten Gewerben
in Meiftereramen abzulegen. Lehrlinge jedoch darf derselbe.