Mittheilungen aus der Praxis. — Berichte aus Städten. — Bauprozesse. — Literaturbericht.
gjendes Verfahren an: Man wiegt mehrere Stücke und läßt sie
'ann eine Viertelstunde lang in reinem Wasser (ehne hervor—
ragende Beimischung von Kalk, Salpeter oder Ammoniak) sieden.
Diejenigen Stücke, welche hierbei die geringste Gewichtszunahme
rufweisen, d. h. am schwersten (oder wenigsten) Wasser auf—
nehmen, verwittern auch nicht so bald; fallen jedoch die Stücke
„eim Sieden auseinander, so tauaen sie überhaupt nichts. —b.
Schlechte Fundamentirung. In Wien sind im
Augrenzungsgebiete der Donau und des Donaukanals schlechten
Baugrundes wegen — fast durchweg nasser Sand, durchweichter
Lehm und verschiedenes Alluvium — alle Häuser auf sicheren
pfahlrosten fundamentirt, auch Betonwurf ist zu Hilfe
Jenommen, (die Fundamentirung kostet oft durch Entwässe—
ungsarbeiten und Tief-oder Senkbauten ein enormes
Held). Dies weiß jeder Baumeister und Architekt überall,
veil ohne diese streugstens durchzuführenden Maßregeln ein
solider Bau auf derartigem Grunde unmöglich ist. Nichtsdesto—
veniger scheint es ein fonst braver Fachmann nicht gewußt zu
„Jaben, und die Banbehörden haben, wie es scheint, die ganzen
Vorgänge übersehen, sonst dürfte der nachstebend aeschilderte
Vorgang nicht denkbar sein:
Nächst dem Donaukanale wurde diesen Herbst ein vier—
töckiges Haus gebaut, welches so schwache Fundamente (wie es
heißt, ohne alle Pilotirung und Entwässerung) erhielt, daß,selbe
um für ein kleines einstöckiges Häuschen ausgereicht hätten.
Das Haus war schon nahezu fertig und wurden die Verkaufs—
okale schen zum Vermiethen hergerichtet, als sich, durch, das
zjanze Gebäude solche gefährlichen Sprünge und Risse zeigten,
aß 'auf eine Anzeige beim städtischen Bauamte hin sofort die
umfassendsten Vorkehrungen getroffen werden mußien (uUunter—
mauerungen, Mauerverstärkungen, Verklammerungen und Ver—
ainkerungen nach allen Seiten), um den eventuellen Ein—
sturz zu verbindern, was auch bislang gelungen scheint,
nindestens hält die Geschichte noch zusammen; aber es ist doch
ein erbärmliches Flickwerk, herbeigeführt durch unbeschreiblichen
Leichtsinn; früher oder später können doch die Folgen nicht aus—
hleiben, nichtsdestoweniger wurde die Konzession zur Vermiethung
ertheilt. (zd)y Man dantt schönstens für die Behaaglichkeit eines
olchen Heimes mit dem Damoklesschwert!
All' dies trotz des Befähigungsnachweises! — x.
Wohlfeile Treppenbeleuchtung. Von Seiten des
Fach⸗ wie Laienpublikums, aber auch seitens der Baubehörden
ollte darauf gesehen werden, daß die, Etagen-Aufschriften
obligatorisch in Leuchtfarbe angebracht sind; wer mehr spen—
diren will, streicht die ganze Treppe mit Leuchtfarben an und
ermöglicht dadurch den spät Heimkehrenden ihren Weg zu finden;
ruch alle Magazinsräume, Kellertreppen, Theaterstiegen ꝛc.
ollien obligatbrisch mit Leuchtfarben getüncht oder bemalt
verden L. T.
Berichte aus Städten.
Berlin. Große Aufregung herrscht unter den Bau—
erren, welche auf Grund alter Baͤuerlaubniß Bauten vor Ein⸗
ühruug der neuen Bauordnung rechtzeitig begonnen und be—
weits vollendet haben. Es ist“ nämlich Denjenigen, welche
Grundstücke mit alter Bauerlaubniß nach Erlaß der neuen Bau—
rdnung gekauft und in Gemäßheit des polizeilichen Konsenses
ebaut haͤben, aufgegeben worden, diese Gebände, der neuen
Bauordnung entsprechend, umzugestalten. Das ist meist sehr
jef einschneidend. Der „B. Be-Z.“ liegt eine alte Bauerlaubniß
‚or, bei welcher der Seitenflügel 22 m hoch, genehmigt
war. Der Ban ist dementsprechend erfelgt. Die Rohbau—
ibnahme hat laut Attest ohne Bemängelung stattgefunden; auch
st die Gebrauchsabnahme erfolgt, was aktenmäßig nachgewiesen
sst. All' dies hat aber denselben Beamten, welcher die Bau—
exlaubniß unterschrieben hat, nicht abgehalten, eine Verfügung
u unterzeichnen, in welcher dem Hausbesitzer aufgegeben wird,
den 22 m hohen Seitenflügel bis auf 13,10 m. Höhe abzu—
ragen. Das betreffende Grundftück ist gänzlich bezogen.
Der Besitzer und die Miether befinden sich, in übelster Lage.
Wer kann heute in einem neuen Hause miethen, wenn die Bau—⸗
wolizei derartige, in das Privateigenthum eingreifende, beängstigende
Verfügungen zu erlassen vermag? Es ist wohl mit Sicherheit
unehmn. daß die Verfüaung. welche die theilweise Demoli—
ung eines nach polizeilicher Vorschrift ausgeführken, genehmigten
Baues anordnet, nicht aufrecht erhalten bleiben kann.
Berlin. Dir Fertigstellung der Kaiser Wilhelm-Brücke
in Berlin wird augenblicklich mit aller Kraft betrieben Hun—
derte von thätigen Händen sind damit beschäftigt, den großen
Fahrweg über die Mitte der Brücke fertig zu stellen; derselbe
vird nach einer Schüttung von Kies ein Pflaster erhalten.
Die künstlerische Ausschmückung wird, unabhängig von der
Fertigstellung des Mittelweges, für sich erfolgen und zwar durch
ie bekannten Obelisken, von denen ein Modell in wirklicher
Hröße sich auf der Baustelle befindet.
Muüͤnchen. In der königlich bayerischen Hof-Glasmalerei—
Anstalt von Fr. X. Zettler wurden soeben zehn Fenstermalereien
ür die St. Johanneskirche in New-Nork vollendet, welche zu den
rächtigsten Schöpfungen dieser Kunstgattung gerechnet werden
nüssen. Sie haben eine Höhe von 20 Fuß, eine Breite von
Fuß und geben je eine Darstellung aus dem Leben Christi,
berhalb aber Christus und Maria, die zwölf Apostel und die
rländischen Schutzheiligen Patrick und Brigitta. Größtentheils
ind die Entwürfe aus der Schule des Geschichtsmalers Pro—
essor Andreas Müller hervorgegangen.
2* —
Bauprozesse.
Berlin. Ein gegen die Baugewerks-Berufsgenossenschaft
erübter Betrug unterlag kürzlich der Beurtheilung der 92. Ab—
zeilung des Schöffengerichts zu Berlin. Der Arbeiter Hubert
-Ztrnbe war im vorigen Herbste bei einem Bau verunglückt.
Vährend seiner Arbeitsunfähigkeit wurde ihm allwöchentlich von
biger Gesellschaft eine bestimmte Unterstützung ausbezahlt.
ztrube nahm nach seiner Wiederherstellung Arbeit bei einem
Zchachtmeister in Rummelsburg, spielte der Krankenkasse gegen—
iber aber immer noch den Arbeitsunfähigen und ließ sich nach
vie vor das Krankengeld zahlen. Er hat die Berufsgenossen—
chaft dadurch um etwa 100 Mark geschädigt. Der Angeklagte
ührte zu seiner Entlastung an, daß seine Familie damals von
Frankheit heimgefucht und er in Noth gerathen war, er habe
er geschädigten Kasse auch später den zuviel erhobenen Betrag
urückzahlen wollen, das Geld sei aber nicht angenommen
vorden. Da diese Behauptungen durch die Beweisaufnahme
estätigt wurden und der Angeklagte außerdem bisher un—
escholten war, so billigte der Gerichtshef demselben mildernde
imftände zu und erkannte nur auf eine Geldstrafe von 50 Mark
der 10 Tade Gefänaniß.
Entscheidung.
Ein Architekt (Inbaber eines bautechnischen Bureaus), dessen
Thätigkeit sich darauf beschränkt, architektonische und bautechnische Vor—
irbeiten, Bauzeichnungen, Kostenanschläge und Berechnungen zu liefern,
ie Ausführungsarbeiten an die betreffenden Handwerksmeister zu ver—
leben und diese Bauausführungen — anch auf der Baustelle —
berwachen und kontroliren zu lassen, ist nicht, wie das Reichs-Ver—
cherungsamt entschieden hat, nach81 Absatz 2 des Unfallversicherungs-
esetzes versicherungspflichtig, weil der Gewerbebetrieb sich nicht auf
ie ANusflübrung von Manuxer- »c. Arbeiten erftreckt
Literaturbericht.
Anlage und Einrichtung, ‚zvon Fabriken. Grundzüge
ür die zweckmäßigste Einrichtung maschineller und bau—⸗
icher Anlagen in Fabriken, sewie für die richtige Wahl
»es Anlageortes und der Betriebskraft. Für Techniker
ind Fabretbefiber berausgegeben von Wilhelm Rebber,
Ingenieur. Weimar 1888. Verlag von Bernbard Friedrich Veigt.
Der nächste Zweck der vorliegenden Schrift bestebt darin, den
Fechniker, welcher mit Anlage und Einrichtung einer Fabrik betraut
bird, auf die Gesichtspuukte aufmerksam zu machen, die allgemein
ei solchen Werken berückfichtigt werden müssen; doch über diesen
rächften Zweck hinaus wendet sich der Verfasser an die Fabrikanten
in Allgemeinen. Letzteren will er einen Anhalt geben, Maschinen—
ind Faͤbrikanlagen im Greßen und Ganzen beurtheilen zu können,
iicht in Bezug auf die konstruktive Durchiührung, als vielmehr nach
en Gesichtspunkten, in wie weit die Verbältnisse und Anordnungen
uf die laufenden Betriebskosten von Einfluß sind. Dieser Einblick
ischeint von nicht zu unterschätzender Bedeutuͤng, denn einmal sind
iese Betriebskosten meist ein nennenswerther Theil des Preises der
eisselluden MWaare und andererieifs bewährt diese Erkenntniß den