Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

Mittheilungen über Ausstellungen. — Entscheidungen. — Bücherschau. 
angreifbar gegen Feuer machen will. Zwei Lagen dieses Ueberzuges 
gdenügen für Papier und Gewebe. Die Verdunstung dieser Flüstigkeit 
beim Aufbewaähren läßt sich durch Aufgeben einer dünnen Gelatine— 
lösung verhindern. 
Wasserglaslösung kann auf folgende Weise angewendet werden: 
Man schmilzt in einem Tiegel 150 Theile Quarz oder sehr reinen 
Sand, 10 Theile gereinigte Handelspottasche und 1 Theil Kohle, 
alles vorher fein gepulvert. Nachdem die Mischung ruhig fließt, gießzt 
man aus. Das erstarrte Glas wird gepulvert und in seinem vier— 
bis fünffachen Gewicht kochenden Wassers gelöst. Man kann die 
Lösung mit dem Pinsel auftragen; sie trocknet rasch und der Ueber— 
zug hält sich ohne Veränderung. 
Die Mialerei mit Caieinfarben, welche zum Zweck hat, feuer— 
ichere Ueberzüge zu schaffen, wird in folgender Weise ausgefübrt: 
Man rührt 3 Theile frischen Quark und 1 Theil gelöschten Fettkalk 
zusammen. Als färbende Mittel setzt man Erden oder Metalloxyde 
zu (Eisenoxyd für Hellroth bis Tiefbraun, Ultramarin oder Kobalt 
für Blau, als Weiß Zinkoxyd oder Barytweißt, als Schwarz Bein— 
schwarz), aber keinen organischen Farbstoff, wie Auilinfarben; auch 
Bleiweiß, Berlinerblau, Zinnober und Ocker sind nicht geeignet, weil 
diese Körper zunächst ihre Farbe verlieren und dann geschwärzt werden 
infolge der Bildung von Schwefelverbindungen aus dem im Casein 
enthaltenen Schwefel (77) Diese Masse, der Caseinkalk, muß an dem— 
selben Tage hergestellt werden, an dem sie Verwendung finden soll, 
und die Pinsel müssen jedesmal nach dem Gebrauche gereinigt werden. 
Die Malerei mit Caseinfarben dient für Holz und Miauern. 
Zu dem nämlichen Zwecke wenden die Amerikaner ein Präparat 
an, daß sie Asbestin nennen; es ist das eine breiige Masse aus kiesel— 
saurer Magnesia (Asbest), gepulvertem Kieselstein, Aetzkali und kiesel— 
aurem Natron; bei der Anwendung wird sie mit Sand gemengt. 
Diese Mischung ist in den Vereinigten Staaten sehr gebränchlich. 
Man kann auch als feuersicheren Ueberzug eine Auflösung von 
dochsalz und Alaun benutzen, oder Wasserglas und wolframsaures 
Natron. 
Das Ammoöniakwasser der Gasanstalten, mit Wasser verdünnt, 
besitzt ebenfalls feuerlöschende Eigenschaften, aber diese Flüssigkeit hat 
die Unannebmlichkeit, erstickende Gase zu verbreiten. 
Mittheilungen über Ausstellungen. 
Deutsche Ausstellung für Unfallverhütung, Berlin 1889. Der 
Bund der Bau-, Maurer- und Zimmermeister in Berlin 
wird im Freien auf einer ca. 300 Om großen Fläche eine Kollektiv— 
Bauausstellung — Gerüste, Geräthschaften ꝛc. — zur Norführung 
bringen. Weiter wird uns gemeldet: 
Auch die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen haben eine um— 
angreiche Ausstellung angemeldet. 
Auf einem besonderen Eisenbahngeleise wird ein normalspuriger 
Personenwagen J. und II. Klasse mit Unfallverhütungseinrichtungen 
und auf einem weiteren Geleise ein schmalspuriger Personenwagen 
II. und III. Klasse mit gekuppelten Lenkachsen. Heberleinbremse und 
Ofenheizung plazirt werden 
Ihre Majestät die Kaiserin Augusta hat bekauntlich einen Preis 
pon 10000 Mk für die beste innere Einrichtung eines transportablen 
Lazareths ausgesetzt. Das Gentralkomitee der deutschen Vereine vom 
Rothen Kreuz, welchem die Leitung und Durchführung dieser An— 
gelegenheit obliegt, hat sich mit dem Vorstande der Ausstellung in 
Verbindung gesetzt und an den letzteren die Anfrage gerichtet, ob es 
möglich sein würde, während der Dauer der Ausstellung den Wett— 
bewerb in den Räumen der Ausstellung abzuhalten. 
Die Ausstellungsleitung hat diesem Ersuchen bereitwilligst ent— 
sprochen. Der für den Monat Juni 1889 in Aussicht genommene 
Konkurs um den Preis Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta wird 
demnach in den drei nordwestlich gelegenen Sälen des sogenannten 
Anbaues des Landesausstellungspalastes stattfinden. 
Der Ausstellung für Unfallverhütung wird nach der mit der 
Königlichen Akademie der Künste getroffenen Vereinbarung der größte 
Theil der auf dem Ausstellungsterrain vorhandenen Räume, nämlich 
die Plätze im Freien, in den Stadtbahnbögen, in der großen Maschinen— 
halle, in den sonstigen, dazu eigens errichteten Gebäuden und in den 
beiden langen Seitensälen des Häuptausstellungspalastes für den ganzen 
Sommer 1889 zur Verfügung stehen, während die Mitteliäle des 
letzteren schon früher geräumt werden müssen, um vom 15. August 
ab die Kunstausstellung aufnehmen zu können. Es werden also von 
da ab beide Ausstellungen nebeneinander bestehen. 
Seitens des Braugewerbes, welches ursprünglich nur eine Aus— 
stellung für die eigene Industrie in's Leben rufen wollte, ist bekanntlich 
ein Gaͤrantiefends in Höhe von 100 000 Mk. aufgebracht worden. 
Die Ausdehnung des Unternehmens hatte aber auch erweiterte 
finanzielle Verpflichtungen gebracht und ließ es rathsam erschejnen, 
eine Erhöhung dieses Fonds anzustreben. 
Dieser zweite Garantiefonds. welcher aus den angeführten Gründen 
vieder in den Kreisen des Braugewerbes gezeichnet worden ist, bat 
ais jetzt die Höhe von 130 0000 Mik. erreicht. 
Wenn gerade in den Kreisen des deutschen Braugewerbes 
das Bedürfniß nach einer solchen Ausstellung zuerst zum Ausdruck 
selangt ist und in Folge dessen auch die Vertreter dieses Industrie— 
weiges die Leitung des Unternehmens in die Hand genommen haben, 
o erscheint dies um so natürlicher, wenn man die Thatsache in Er— 
vägung zieht, daß dieses Gewerbe unter allen Gewerben des Deutschen 
Reiches die höchste Unfallziffer aufweist. 
Während beispielsweise im Jahre 1887 die Eisen- und Stahl- 
Berufsgenossenschaften durchschnittlich nur fünt, die Holz- und Bau— 
sgewerks-Berufsgenossenschaften gleichfalls nur fünf ent— 
chädigungspflichtige Unfälle auf 1000 Arbeiter aufweisen und die 
änappichafts-Berufsgenossenschaften deren acht zu verzeichnen hat, über— 
rifit die Biauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenichaft mit neun Un— 
ällen auf 1000 versicherungspflichtige Arbeiter alle übrigen Genossen- 
baften. 
Auf der Ausstellung für Unfallverbütung wird auch ein Theater 
rrichtet werden, dessen Pläne gegenwärtig in dem Atelier des Bau— 
aths Schwechten im einzelnen der Vollendung entgegengehen. Unter 
Benutzung der schon vorhandenen Pylonen und anderer Bautheile 
der letzten Ausstellung wird sich ein reich gegliedertes Gebäude in 
eichern Renaissancefeörmen erheben. Durch eine aus dem Innern 
zeraus gegebene umrißschöne Gruppirung sowie durch eine sorgfältige 
Durchbildung der Gliederung und der Flächenverzierung dürfte dieses 
leine Theater in seinem vornehm heiteren Charakter einen besonderen 
Anziehungspunkt bilden. Die Umfassungs- und Theilwände werden 
vorwiegend unter Verwendung von Eisen mit Monierplatten zur 
luüsführung kommen. Das Innere bezweckt in der Hauptsache Alles 
jsenau erkennen zu lassen, was irgendwie zur Sicherung des Theater— 
eteiebes geschehen kann. Treppenstufen führen an verschiedenen 
Ztellen zur Unterbühne, sowie zu dem Raume unterhalb des Zuschauer— 
raumes, damit man sich von allen Einrichtungen, die dort getroffen 
vorden sind, selbst überzeugen kann. Das Theater hat eine elliptische, 
dem Hufeisen sich nähernde Form, die indessen so berechnet wurde, 
dasßt man von allen Plätzen bequem auf die Bühne blicken kann. Der 
Bühnenraum erhebt sich hech über dem Ganzen, so daß der Bau ein 
würdiges bestimmtes Gepräge erhalten wird. Besonderes Gewicht 
wird auf die Beleuchtungsanlagen gelegt werden, da sie bei der Sicher⸗ 
ßeit am meisten in Frage kommen. 
Entscheidungen. 
Läßt sich bei einem Kauf nach Probe eine derselben absolut 
entsprechende Waare nicht herstellen, so ist eine relative Ueberein- 
timmung für die Probemäßigkeit der gelieferten Waare entscheidend. 
Zache des Käufers ist es, sich darüber zu orientiren. — Urth. J. Eivils. 
om 5. Januar 1887, ReG.-Entsch. Bd. 20, S. 32. 
Beim Kauf nach Probe dient die Probe zur Bestimmung der 
Waare. Im Zweifel ist als die wesentlich maaßgebende Absicht des 
äufers, anzunehmen, daß die zu liefernde Waare diejenige Beschaffen— 
»eit habe, welche aus der Probe zur Zeit des Vertragsabschlusses er— 
annt wird. Heimliche Mängel sind nicht als Eigenschaft der zu 
iefernden Waare anzusehen, eine derartige Mängel tragende Waare 
gilt nicht als vertragsmäßig. — Urth. J. Civils. p. 5. Nov. 1887. 
a. a. O. S. 37. 
Beim Frachtvertrag macht die Thatsache allein, daß der Schade 
durch das abgeladene Gut verursacht ist, den Befrachter nicht schadens- 
ersatzpflichtig, dagegen baftet er, wenn der Transport des Gutes wegen 
einer besonderen Beschaffenheit mit besonderen Gefahren verbunden 
st und er dieselben dem Verfrachter verheimlicht bat. — Urtheil 
l. Cipils. v. 14. Dechr. 1887, a. a. O. S. 76. 
4 *2* 
Bücherschau. 
Die Wohnungs-Ausstattung der Gegenwart, herausgegeben, 
entworfen und gezeichnet von Prof. Jean Pape, Architekt 
und Fachlehrer an der Königlichen Kunstgewerbeschule in 
Dresden. Verlag von C. Winter in Dresden. 1889. 
Unter den zahlreichen Büchern und illustrirten Werken, welche 
zuur Weihnachtszeit unseren Schreibtisch bedecken und einer strengen 
Kritik harren, verdient wohl keines in solchem Maaße die Beachtung 
uinserer Leser, wie das neueste Werk Pape's, dessen Titel vorstehend 
ingegeben ist. In den Kreisen der Kunstgewerbetreibenden, namentlich 
derjenigen des Möbelfaches, erfreut sich ja bekanntlich der Name Jean 
Pape's schon lange eines guten Klanges; seine geradezn klajsischen 
Werke auf dem Gebiete der Architektur, Dekoratien und Möblirung, 
ils da sind: „Der Mödreltischler der Rengaissance,“ „Barock- und Rokoko— 
Ornamente,“ „Ornamentale Details für Barock- und Rokoko-Orna— 
mente“ und „Musterzimmer“*) dürften ja wohl heute in keiner gut 
eingerichteten Kunstwerkstätte mehr fehlen. Diesen Werken reiht sich 
»WGilbers'sche Königl. Hof-Verlaasbuchhandlung in Dreade“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.