Entscheidungen. — Bautechnische Notizen. — Vermischtes.
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Entscheidungen.
Mit dem Verkauf eines Baumaterialwagrengeschäfts für einen
Preis von 2000 Mk. hätte der Inhaber einen Unterhändler beauftragt
ind ihm, falls der Verkauf gelänge, eine Vermittelungsgebühr von
300 Mk. schriftlich zugesagt. Nach vielen Bemühungen gelang es dem
Unterhändler, einen annehmbaren Käufer zu finden und wurde der
Abschluß des Kaufvertrages nach Beendigung der sofort zu beginnenden
Inventur verabredet. Da diefe günstig ausgefallen war, sollte am
nächsten Tage der Kauf endgiltig vor einem Notar abgeschlossen werden.
Am Tage vorher erschien die Ehefrau des Unterhändlers angeblich im
Auftrage ihres Ehemannes bei dem Verkäufer und ersuchte ihn um
eine Abͤschlagszahlung von 150 Mk. gegen vorläufige Ueberlasfung des
Provisionsscheins. Nachdem das Geschäft verkauft und übergeben war,
oͤrderte der Unterhändler den Rest der Provision mit 150 Mk. und
ichritt zur Klage, da die Zahlung derselben verweigert wurde. Der
Beklagte machte geltend und berief sich für die Richtigkeit seiner Be—
hauptung auf das Zeugniß seines Gehilfen, daß die Ehefrau des Klägers
bei Empfangnahme der 150 Mk. ausdrücklich erklärt habe, ihr Mann
—
»b der Kauf wirklich zustande kommen würde, so wolle er sich mit
150 Mk. begnügen, auf den Rest der 1500 Mk. gern verzichten und
rus diesem Grunde dem vom Beklagten ausgestellten Schuldschein
Jerausgeben. Trotz dieser unter Beweis gestellten Einrede hat das
Sericht dennoch die Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der
150 Mk. ausgesprochen, weil zu einem Erlaß der gedachten Summe nur
der Kläger selbst berechtigt gewesen wäre. Der Beklagte war also jeden—
alls zu' dem Nachweise verpflichtet, daß die Ehefrau des Klägers im
Auftraͤge ihres Mannes gehandelt habe, ‚da zur Verzichtleistung auf
ein Recht eine Spezialvollmacht erforderlich ist und diese sogar nach
Z110 Theil J Titel 13 des Ällgemeinen Landrechts hätte schriftlich
ein müssen.
Ein selbstständiger Zimmermeister, welcher regelmähzig vier bis
echs Gehülfen beschäftügte, ließ sich von dem Besitzer einer Saͤgemühle,
vaäͤhrend er auf dessen Grundstück mit seinen Gehülfen an einem
Dausbau für denselben thätig war, ihm gehöriges Holz zu Zaunlatten
ersägen, welche bei einem anderen, von ihm unternemmenen Bau ver—
vendet werden sollten. Um diese Sägearbeit zu beschleunigen, legte
ꝛr in Abwesenheit des Sägeknechts selbst mit Hand an und ver—
inglückte dabei. Der in Folge dessen von ihm gegen diejenige Be—
rufsgenossenschaft, bei welcher der Betrieb des Mühlenbesitzers versichert
var, geltend gemachte Entschädigungsanspruch ist durch Rekurs—
»ntscheidung des Reichsversicherunggßamts vom 11. März 1889 aus
olgenden Gründen zurückgewiesen worden: Das Verhältniß des Ver—
etzten zu dem Besitzer der Mühle kann nicht als das eines vorüber—
Jehend'in dessen Betrieb übernommenen Arbeiters angesehen werden;
war vielmehr dasjenige eines Auftraggebers, welcher dem mit, Vor—
iahme einer Arbeit für ihn betrauten Unternebmer behufs Beschleunigung
der Arbeit lediglich im eigenen Interesse behülflich ist. Hierdurch trat
er aus seiner wirthschaftlichen Selbstständigkeit gegenuͤber dem Mühlen—
besiher nicht heraus, sondern blieb Herr der Sägearbeit in dem Sinne,
daß ihm — wenigstens in erster Reihe — deren Werth zum Vortbeil,
hr Unwerth zum Nachtheil gereichte.
Muffe aufgeschraubt. Tie einzelnen Robrstücke werden unten im Schachte
illmäblich zusammengeschraubt, d. b. das Röhrengestänge wird nach, und
iach verlängert. Tamit nun das Verdertbeil dieses Röbrengestänges beim
Antreften von Hindernissen, wie Schlamm und deral. dieselben durchdringe,
rhält diese Spitze eine dem Zwecke dienende Anordnung, bestebend aus
inem massiven, zugespitzten Eisenstücke mit zwei Rollen, deren Achfen in
iniger Eutfernung von einander sich besinden und deren Richtungen senk—
recht zu einander sind. Bei starkem Widerstande beim Durchschieben des
yestäüges wendet man Hebel an, oder schlägt mit einem Holzbammer; das
xudstück erhält einen Ring zum Befestigen des durchziebenden Trahtes.
hanz verschlammte Rohrleitungen von 70 mmm vichtweite und 15 m vänge
wischen den Revisionsschächten jind schon auf diese Weise gereinigt worden.
Sin anderes Verfabhren wurde bei zwei größeren Kanglisationen bei Metz
nit Vortbeil zum Einzieben der Drähte benutzt. Dasselbe bestebt darin,
daß Flacheisenstäbe von 0,8— 1I,0 m vLänge 3988 min Querschnitt, welche
e an den Enden mit zwei Vvöchern zuni Durchstecken von Schrauben ver—
eben werden, mit einander verbunden werden. Für gewöbhnlich sind die
Stäbe nur je mit einer Schraube oder Niete aueinander befestigt und lassen
ich daber leicht zusammenlegen. Beim Durchschieben durch die Röhren
ringt man nach und nach die zweiten Schrauben ein und stellt so ein
teifes Gestänge her. Auch in diesem Falle hat, das Vorderstück eine be—
onders geformte Spitze erbalten. Beim Durchzieben von Drähten durch
khenröbren von Oeus —O eo m vichtweite und Länge von 60—80 in zwischen
Aen Revisionsschächten fand das Verfabren vortbeilhafte Anwendung; bei
Längen über 69 mm sind die Stäbe zu schwach und bogen sich zu sebr aus.
Fine Vorkehrung, welche sowohl zum Durchziehen der Drähte, als auch zum
seinigen von Robrleitungen obne eingelegte Dräbte dienen kann, wurde
ürzlich bei Metz angewendet. Der Apparat besteht aus einzelnen runden
Fisensiangen von 8 m Stärke und Gs m Länge. Jede Stange hat au
inem' Eude einen Messingknopf von 50 min Länge und 20 mu Stärke
nit eingeschnittenem Muttergewinde, mittels welchem es an die andere
Stange 'angeschraubt wird. Auf diese Weise kann entweder ein au der
risenstange befestigter Eisendraht bindurchgeschoben, oder durch Befestigen
ner Bürste am Vordertbeile das Reinigen der Röhren direkt bewerkstelliat
verden. —
Bleistift- uund Tuschzeichnungen zu schützen. Dieselben schützt
nan dadurch vor dem Verwischen, daß man sie mit Collodium über—
siebt, dem Z pCt. Stearin von einer guten Stearinkerze zugesetzt sind. Man
egt die Zeichnung auf eine Glastafel oder ein Brett und übergießzt sie mit
dein Collodium geradeso, wie der Photograph seine Platten übergießt. Nach
0 bis 20 Minuͤten ist die Zeichnung trocken und vollständig weiß, hat
ꝛinen matten Glanz und ist so geschüßt, daß man dieselbe mit, Wasser ab ˖
paschen kann, ohné befürchten zu müfsen, sie dadurch zu verderben.
(Gewerbebund.)
NYermischtes.
Der Andrang zur Beamten-Laufbahn ist heutzutage nicht geringer,
is zu den gelebrten Verufsarten. Jusbesondere ist auch der Zudrang, zum
civil Supernumerariat (Beamten-Vorbereitungsdienst) ein solcher, daß die
ungen Leute, welche sich demselben zuwenden wollen, zum großen Theil
Irnicht unterkommen können, oder nach ihrer Meldung bei den betreffenden
zehörden oft noch Jabre lang auf ihre Einberufung warten müssen. Es
ürfte nun vielleicht für weite Kreise von Interesse sein, zu hören, daß beim
FipilSupernumeraͤriat für den Erpeditionsdienst bei der preutzischen Eisen—
ahn-Verwaltung gegenwärtig noch die günstigsten Aussichten auf Unterkommen
uͤr junge Leute vorhanden sind, woben noch zu bemerken ist, daß in diesem
dienstzweige auch die Ausfichten auf ein entsprechendes Fortkommen nicht
serade schlecht sind. In einzelnen Direktiensbezirken, beispielsweise in dem
on Magdeburg und Elberfeld, soll neuerdings die Zahl der sich zum Eintritt
n den Expeditionsdienst meldenden junge Leute dem Bedürfniß so wenig
tsprechen, daß Meldungen alsbaldige Verücksichtigung finden. Zum Ein—
ritt' in diesen Eisenbabn Erpeditionsdienst ist übrigens ebenso, wie sonst
ir den Verwaltungedienst, das Reifezeugniß für die Prima eines Gymnasiunis
der Realgymnasiums erforderlich.
Die Thätigkeit der örtlichen Straßzenbau-Polizeiverwaltung
son Berlin, AbtbeilungeJ, ist in dem Rechnungsjabre 1808 8 wiederum
csieigert worden. Die Steigerung der Geschäfte hatte ausschließlich in der
ermehrten Vorlage von Bauprofekten ibren Grund. Bezäüglich der baupt—
ichlichsten Zweige der Thätigteit der Verwaltung ist Folgendes anzuführen:
Der Prüfung der Verwaltung unterlagen 111 Projekte zu Pierdebabn-, Neu—
ezw. Erweiterungsanlagen, Neu- bezw. Umpflasterungen, Feststellungen von
Zzufluchtlinien und Rohrverlegungen im Straßenkörper. Die Zabl der zur
Zruͤfung vorgelegten Bauprejekte hat einschließlich der im Vorjabre unerledigt
ebliebenen Prosekte 388, geßen das Vorjahr 1065 mebr betragen. „Von
icsen Bauprojekten wurden i0 durch die Antragfteller zurückgezegen, 11 vor
llendeter Prüfung der Straßenbau-Polizeiverwaltung durch Versaguug
er Bauerlaubniß seitens des Polizeipräsidiums erledigt, seitens der Straßen—
au⸗Polizeiverwaltung abgelebnt 164, genebmigt 417, nicht erledigt 266.
Kon den' genehmigten Projekten betrafen: 1416 größere und 2001 kleinere
Baulichkeiten, 16 solche, denen ausnabmsweise Genebmigung ertbeilt wurde,
achden die städtische Bau-Deputation, Abtheilung II, zugestimmt hatte,
3den Ausbaus von Stadtbalenbögen. Nach diesen leßtzteren sollten zu
stestaurationen 2 Bögen, Viebställen 23, Verkaufsstellen und Comtoiren 7,
iner Molkerei 5 und zu sonstigen Zwecken 2 Bögen ausgebaut werden. —
das Gesammit-Resultat der Leistungen der örtlichen Straßenbau-Polizei,
Ibtheilung II (Kanalisation), in dem Zeitraum von dem Tage der Ein—
ührung der Kanalisation bis zum 31. März 183, stellt sich wie folgt:
Erste Genehmigungen für Ausfübrung der Entwässernngeanlagen, in
zrundftücken und' zum Anschluß der letzteren an die Kanalisation sind
rtbeilt worden 1900610. 2) Es entwässerten in die Kanalisation Grundstücke
8310. 3) Erste Inbetriebnahme-Atteste für die mit vorschriftomäßigen
centwässernugsanlagen versebenen Grundstücke sind ausgestellt worden: 18 158.
*
Bautechnische Notizen.
Reinigen von Rohrleitungen. Die Rohrsträuge, welche vernu—
reinigtes Wasser abführen, sind mehr oder weniger dem Verschlammen aus—
esetzt und bedürfen der zeitweisen Reinigung; bierzu gebören besonders die
Rohrleitungen der Kanalisationen. In diese Leitungen pflegt man daher
Feim Verlegen der Roͤhren haͤufig verzinkte Eisendrähte einzulegen, mittelst
velcher Stählbürsten oder sonstige Apparate zum Abziehen des Schlammes
Aindurchgezoden werden. Das Reinigen geschiebt jedoch auch oͤfters ohne
ingelegte Drähte, wie am Schluß diefer Abhandlung weiter ausgeführt
vird. Hat man beim Legen der Röhren das Einbringen der Drähte ver—
zumt, oder erfolgt das Einziehen der Drähte nur zum jeweiligen Reinigen,
o sind manche Schwierigkeiten zu überwinden. Nächstebend, sollen nach der
„Baugewerbe-Zeitung“ einige erprobte Verfahren zum Durchziehen des Drahtes
urch Rohrleitungen“ mitgetheilt werden: Bei wenig verschlammten Robr⸗
eitungen und genügenden Mengen Wasser läßt man bekanntlich Bindfaden
»urch schwimmende Körper, wie Kork ꝛc., durchzieben, um alsdann stärkere
Schnur und mittels der Schnur Drabt nachzuziehen Bei Thonrobrleitungen,
velche mit getheertem Hanfe und Thon, verdichtet werden, treten bei nicht
orgsältiger Arbeit Theile des Hanfes in die Rohrleitung und erschwereu
„der verhindern das Durchschwimmen der Korke; bei fehlendem Wasser ist
hieses Vorhaben unzulässig, und haben sich folgende beide, noch wenig be—
fannte Anordnungen bewährt: Vorher sei noch kurz erwäbnt, daß über den
Robrleilungen oder vielmehr an den Enden derselben sich Revisions- oder
Schlammschächte befinden, von welchen aus die Leitungen gereinigt zu werden
flegen. Diese Schächte sind meistens in 70—150 m Eutfernung von ein—
nder und haben gewoͤhnlich einen kreisrunden Querschnitt, von Iem Licht—
veite. Diese kleine Lichtweite verbindert das Einfübren langer Gestänge,
dieselben müssen deshalb aus einzelnen Stücken zusammengesetzt werden.
Nach einem Verfahren schneidet man 6—10 mm weite schwarze schmiede⸗
iserne Roͤhren (nicht verzinkt) in Stücke von u —08 m Länge, verfieht
dieselbeu beiderseits mit Gewinden, an einer Seite wird dann noch eine