zur Frage der Städtereinigung und Städtehygiene. — Mittheilung über Schulwesen.
vendung direkt über Gruben und beweglichen Sammelgefäßen, als in
Verbindung mit Rohrleitung und Stockwerken. Jeder Abort läßt
sch in ratieneller Weise in einen solchen für Terfbindung umgestalten.
Zuͤr Vermeidung jeder Materialverschwendung, z. B. in Schulen, ist
ine Fülkung des Streuapparates auf 50 bis 100 Sitzungen vertheilbar.
Daß durch Einführung dieses Sostems eine allen Anforderungen
ntsprechende Reinhaltung der Aborte obne Kosten — ja mit Gewinn
uu erzielen ist, läßzt sich rechnungsgemäß beweisen. Zur Bindung der
ero Jahr und Kopf circa 400kg betragenden Erkremente genügen
10 kg Torf zum Preise von circa 0,70- O,xo Mark; der damit ge—
vonnene Dünger repräsentirt nach den faktischen Verkaufspreisen einen
Werth von 530 Mk. Auf 1000 Personen übertragen, würde einer
kinnahme von 4500 Mk. für Dünger eine Ausgabe von 800 Mk. für
Torfmullz gegenüberstehen. Es müßte nur von Seiten der Stadt⸗
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ꝛerwaltung oder von Priavaten der Betrieb städtischer Reinhaltung
ahin geregelt werden, daß dieselben die Streuapparate beschaffen und
en Hausbesitzern käuflich oder miethweise überlassen, durch eigenes
Personal den Torimull zuführen, beziehungsweise die Streuͤapparate
infüllen, den Torfdünger aber abfahren, auf einem moͤglichst an der
Bahn gelegenen Lagerplatz kompostiren, regelmäßig durch einen Che—
niker untersuchen lassen und unter Bekanntgabe des Gehaltes an
Pflanzennährstoffen an die Landwirthe abgeben. Es ist wohl kaum
uu zweifeln, daß die Landwirthe einen derartigen Dünger, der, nach
)en Preisen der kuͤnstlichen Düngemittel berechnet, pro Zir— 1,20— h43Mk.
verth ist, der durch seine Fori und seinen Gehalt dem Stallmist,
urch seinen Reichthum an Humusjubstanz, sowie durch die Eigenschaft,
hwere Bodenarten zu lockern und leichte bündig zu machen und vor
Austrecknung zu bewahren, den künstlichen Düngemitteln weit über—
egen ist, zumal, wenn er unter Gewährleistung des Gehaltes ab—
Jegeben wird, sehr gern abnehmen werden. Für die Stadt hat die
Beseitigung der Stoffe durch eigene Leute und Vorrichtungen den
Vortheil größerer Reinlichkeit, als bei Besorgung durch Landwirthe
mit deren unvollkemmenen Hilfsmitteln. Vorhandene Gruͤben könnten
iuch beibehalten werden, da bei regelmäßiger Zuführung von Torf—
null selbst aus undichten Gruben keine Jauche in den Boden und die
Hrundwäͤsser dringen kann, ein Vorzug, dessen sich bekanntlich auch die
»este Kanalisativn wegen der durch Bodenerschütterung und Senkung
mausbleiblichen Risse auf die Dauer nicht rüͤhnen tang
Den unanfechtbaren Beweis für die wirthschaftlich richtigen Vor—
üge des Spystems bildet wohl die Thatsache, daß in Linz die Guts—
»erwaltung des Hummelshofes den Torfmull und alle Fuhren gratis
ür das Recht des Düngerbezuges liefert, auch sich anheischig macht,
n weiteren Gebäuden in Linz diese Einrichtuung an den Abortanlagen
uf ihre Kosten zu besorgen. Bei den Zentralwerkstätten der kak.
isterreichischen Staatsbahnen in Linz wird das System soeben ein—
zerichtet und wurde zum Theile bereits in Benutzung genommen.
Im Deutschen Reiche bestehen derlei Anlagen seit Jahren im
drupp'schen Gußstahlwerke in Essen, in einer Reihe von Kasernen,
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äusern, sowie in einer großen Zahl Villen, Schlössern, Privathäusern ꝛc.
Es ist für die Hygiene in Städten, sowie bei einzelnen Wohn—
sebäuden auf das Nachdrücklichste zu wünschen, daß diese Anlagen in
nöglichst kurzer Zeit die weiteste Verbreitung zum Segen der Mensch—
zeit finden mögen.
Mittheilungen über Schulwesen.
Großherz. Bangewerke-Schule in Karlsruhe. Die Karlsruher
Baugewerke-Schule wurde im Jahre 1878 als Staatsanstalt gegründet;
ie untersteht dem großh. Oberschulrath (Ministerium der Justiz, des
dultus und Unterrichts). Sie hat den Zweck, sowohl auf bau⸗ wie
naschinentechnischem Gebiete tüchtige Kräfte für den Gewerbestand,
ür Fabriken und Bauplätze heranzuziehen, weshalb nicht nur in theo—
etischer, sondern wesentlich in praktischer Richtung der Unterricht ertheilt
vird. Ferner ist der Baugewerke-Schule die Heranbildung der Ge—
verbelehrer zugewiesen.
Der Direktor der Anstalt ist Professor Ph. Kircher; außer diesem
wirken an derselben 9 etatsmäßige Professoren, bezw. Hauptlehrer,
Assistenten, 1Modelleur und als Hilfslehrer IGeometerund LKalligraph.
Die Schule besteht aus folgenden 3 Abtheilungen:
1. Bautechnische Abtheilung. Dieselbe hat die Aufgabe, durch
ystematisch geordneten Unterricht für ihren Beruf auszubilden: Bau—
zewerkmeister (Maurer⸗, Steinhauer- und Zimmermeister), Bauhand⸗
werker (Schreiner, Glaser, Schlosser ꝛc.), staatlich geprüfte Werk—
neister, Bauführer und Zeichner.
Der Unterricht wird in fünf Klassen ertheilt, wozu noch eine
echste für Diejenigen hinzugefügt ist, welche sich dem staatlichen Werk—
neister⸗Examen unterziehen wollen.
Die Kurse sind halbjährig und umfassen folgende Gegenstände:
Geometrisches und technisches Zeichnen, darstellende Geometrie,
zraktische Geometrie mit Planzeichnen, Freihandzeichnen und ornamen—
ale Formenlehre; Baukonstruktionen, Eisenkonstruktionen und Stein—
chnitt; Bauformen, Baukunde und Entwerfen bürperlicher und länd—
icher Gebäude; Mathematik, Mechanik, Physik und Chemie; Bau—
nechanik und Baumaschinen; Feuerungskunde und Feuerlöschwesen;
Baumaterialien; gewerb'iche Buchführung und Wirthschaftslehre; Kalli—
zraphie, Deutsch und Rechnen; außerdem sind Modellirwerkstätten für
Maurer und Zimmerleute vorhanden.
2. Maschinentechnische Abtheilung. Diese hat in gleicher Weise
Schlosser, Mechaniker und Maschinentechniker heranzubilden und wird
ierfür der Unterricht der 1. Abtheilung kombinirt.
Als spezielle Fächer treten hier hinzu erweiterte Mathematik,
Mechanik und Eisenkonstruktionslehre, ferner Maschinenlehre, Maschinen⸗
eichnen und Technologie.
3. Abtheilung zur Heranbildung der Gewerbelehrer. Die Kan—
»idaten dieses Lehrberufs haben mindestens sechs Semester die Anstalt
u besuchen. Dabei erstrecken sich die Studien auf die Fachgegenstände
zer bautechnischen Abtheilung, sowie auf einige der maschinentechnischen
btheilung, oder auf die mäschinentechnische Abtheilung nebst einigen
zächern der bautechnischen Abtheilung, je nachdem der Kandidat sich
nehr als bautechnischer Fachlehrer ausbilden will. Außerdem tritt
ioch zur weiteren Heranbildung ein besonderer und höherer Unterricht
in, und zwar in der Mathematik, Physik, darstelsonden Geometrie und
Wirthschaftslehre.
Zur Aufnahme in den untersten Kursus der 1. oder 2. Abtheilung
st das zurückgelegte 16. Lebensjahr und mindestens ein gutes Zeugniß
iber den vollständigen Besuch einer Volksschule erforderlich, wobei
edoch solche den Vorzug erhalten, welche den Nachweis des Besuches
iiner Gewerbeschule, sowie einer vorausgegangenen praktischen Lehrzeit
iefern.
Die Aufnahme in eine höhere Klasse ist von der Erstehung einer
Lrüfung abhängig, worin nachgewiesen werden muß, daß ein syste—
natischer Studiengang zu dem Besuche einer höheren Klasse wirklich
erechtigt.
Die Abtheilung 3 können nur solche besuchen, welche ein Lehrer—
eminar absolvirt haben oder den Nächweis besserer Schulbildung,
velche mindestens auf der Höhe des absolvirten sechsten Jahreskurses
einer Mittelschule steht, zu liefern im Stande sind.
Das Schulgeld beträgt per Halbjahr 30 Mk.; außerdem hat jeder
neu eintretende Schüler eine Aufnahmetaxe von 5 Mk. zu entrichten.
Das Unterrichtsmalerial hat der Schüler selbst zu beschaffen