Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

zur Frage der Städtereinigung und Städtehygiene. — Mittheilung über Schulwesen. 
vendung direkt über Gruben und beweglichen Sammelgefäßen, als in 
Verbindung mit Rohrleitung und Stockwerken. Jeder Abort läßt 
sch in ratieneller Weise in einen solchen für Terfbindung umgestalten. 
Zuͤr Vermeidung jeder Materialverschwendung, z. B. in Schulen, ist 
ine Fülkung des Streuapparates auf 50 bis 100 Sitzungen vertheilbar. 
Daß durch Einführung dieses Sostems eine allen Anforderungen 
ntsprechende Reinhaltung der Aborte obne Kosten — ja mit Gewinn 
uu erzielen ist, läßzt sich rechnungsgemäß beweisen. Zur Bindung der 
ero Jahr und Kopf circa 400kg betragenden Erkremente genügen 
10 kg Torf zum Preise von circa 0,70- O,xo Mark; der damit ge— 
vonnene Dünger repräsentirt nach den faktischen Verkaufspreisen einen 
Werth von 530 Mk. Auf 1000 Personen übertragen, würde einer 
kinnahme von 4500 Mk. für Dünger eine Ausgabe von 800 Mk. für 
Torfmullz gegenüberstehen. Es müßte nur von Seiten der Stadt⸗ 
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ꝛerwaltung oder von Priavaten der Betrieb städtischer Reinhaltung 
ahin geregelt werden, daß dieselben die Streuapparate beschaffen und 
en Hausbesitzern käuflich oder miethweise überlassen, durch eigenes 
Personal den Torimull zuführen, beziehungsweise die Streuͤapparate 
infüllen, den Torfdünger aber abfahren, auf einem moͤglichst an der 
Bahn gelegenen Lagerplatz kompostiren, regelmäßig durch einen Che— 
niker untersuchen lassen und unter Bekanntgabe des Gehaltes an 
Pflanzennährstoffen an die Landwirthe abgeben. Es ist wohl kaum 
uu zweifeln, daß die Landwirthe einen derartigen Dünger, der, nach 
)en Preisen der kuͤnstlichen Düngemittel berechnet, pro Zir— 1,20— h43Mk. 
verth ist, der durch seine Fori und seinen Gehalt dem Stallmist, 
urch seinen Reichthum an Humusjubstanz, sowie durch die Eigenschaft, 
hwere Bodenarten zu lockern und leichte bündig zu machen und vor 
Austrecknung zu bewahren, den künstlichen Düngemitteln weit über— 
egen ist, zumal, wenn er unter Gewährleistung des Gehaltes ab— 
Jegeben wird, sehr gern abnehmen werden. Für die Stadt hat die 
Beseitigung der Stoffe durch eigene Leute und Vorrichtungen den 
Vortheil größerer Reinlichkeit, als bei Besorgung durch Landwirthe 
mit deren unvollkemmenen Hilfsmitteln. Vorhandene Gruͤben könnten 
iuch beibehalten werden, da bei regelmäßiger Zuführung von Torf— 
null selbst aus undichten Gruben keine Jauche in den Boden und die 
Hrundwäͤsser dringen kann, ein Vorzug, dessen sich bekanntlich auch die 
»este Kanalisativn wegen der durch Bodenerschütterung und Senkung 
mausbleiblichen Risse auf die Dauer nicht rüͤhnen tang 
Den unanfechtbaren Beweis für die wirthschaftlich richtigen Vor— 
üge des Spystems bildet wohl die Thatsache, daß in Linz die Guts— 
»erwaltung des Hummelshofes den Torfmull und alle Fuhren gratis 
ür das Recht des Düngerbezuges liefert, auch sich anheischig macht, 
n weiteren Gebäuden in Linz diese Einrichtuung an den Abortanlagen 
uf ihre Kosten zu besorgen. Bei den Zentralwerkstätten der kak. 
isterreichischen Staatsbahnen in Linz wird das System soeben ein— 
zerichtet und wurde zum Theile bereits in Benutzung genommen. 
Im Deutschen Reiche bestehen derlei Anlagen seit Jahren im 
drupp'schen Gußstahlwerke in Essen, in einer Reihe von Kasernen, 
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äusern, sowie in einer großen Zahl Villen, Schlössern, Privathäusern ꝛc. 
Es ist für die Hygiene in Städten, sowie bei einzelnen Wohn— 
sebäuden auf das Nachdrücklichste zu wünschen, daß diese Anlagen in 
nöglichst kurzer Zeit die weiteste Verbreitung zum Segen der Mensch— 
zeit finden mögen. 
Mittheilungen über Schulwesen. 
Großherz. Bangewerke-Schule in Karlsruhe. Die Karlsruher 
Baugewerke-Schule wurde im Jahre 1878 als Staatsanstalt gegründet; 
ie untersteht dem großh. Oberschulrath (Ministerium der Justiz, des 
dultus und Unterrichts). Sie hat den Zweck, sowohl auf bau⸗ wie 
naschinentechnischem Gebiete tüchtige Kräfte für den Gewerbestand, 
ür Fabriken und Bauplätze heranzuziehen, weshalb nicht nur in theo— 
etischer, sondern wesentlich in praktischer Richtung der Unterricht ertheilt 
vird. Ferner ist der Baugewerke-Schule die Heranbildung der Ge— 
verbelehrer zugewiesen. 
Der Direktor der Anstalt ist Professor Ph. Kircher; außer diesem 
wirken an derselben 9 etatsmäßige Professoren, bezw. Hauptlehrer, 
Assistenten, 1Modelleur und als Hilfslehrer IGeometerund LKalligraph. 
Die Schule besteht aus folgenden 3 Abtheilungen: 
1. Bautechnische Abtheilung. Dieselbe hat die Aufgabe, durch 
ystematisch geordneten Unterricht für ihren Beruf auszubilden: Bau— 
zewerkmeister (Maurer⸗, Steinhauer- und Zimmermeister), Bauhand⸗ 
werker (Schreiner, Glaser, Schlosser ꝛc.), staatlich geprüfte Werk— 
neister, Bauführer und Zeichner. 
Der Unterricht wird in fünf Klassen ertheilt, wozu noch eine 
echste für Diejenigen hinzugefügt ist, welche sich dem staatlichen Werk— 
neister⸗Examen unterziehen wollen. 
Die Kurse sind halbjährig und umfassen folgende Gegenstände: 
Geometrisches und technisches Zeichnen, darstellende Geometrie, 
zraktische Geometrie mit Planzeichnen, Freihandzeichnen und ornamen— 
ale Formenlehre; Baukonstruktionen, Eisenkonstruktionen und Stein— 
chnitt; Bauformen, Baukunde und Entwerfen bürperlicher und länd— 
icher Gebäude; Mathematik, Mechanik, Physik und Chemie; Bau— 
nechanik und Baumaschinen; Feuerungskunde und Feuerlöschwesen; 
Baumaterialien; gewerb'iche Buchführung und Wirthschaftslehre; Kalli— 
zraphie, Deutsch und Rechnen; außerdem sind Modellirwerkstätten für 
Maurer und Zimmerleute vorhanden. 
2. Maschinentechnische Abtheilung. Diese hat in gleicher Weise 
Schlosser, Mechaniker und Maschinentechniker heranzubilden und wird 
ierfür der Unterricht der 1. Abtheilung kombinirt. 
Als spezielle Fächer treten hier hinzu erweiterte Mathematik, 
Mechanik und Eisenkonstruktionslehre, ferner Maschinenlehre, Maschinen⸗ 
eichnen und Technologie. 
3. Abtheilung zur Heranbildung der Gewerbelehrer. Die Kan— 
»idaten dieses Lehrberufs haben mindestens sechs Semester die Anstalt 
u besuchen. Dabei erstrecken sich die Studien auf die Fachgegenstände 
zer bautechnischen Abtheilung, sowie auf einige der maschinentechnischen 
btheilung, oder auf die mäschinentechnische Abtheilung nebst einigen 
zächern der bautechnischen Abtheilung, je nachdem der Kandidat sich 
nehr als bautechnischer Fachlehrer ausbilden will. Außerdem tritt 
ioch zur weiteren Heranbildung ein besonderer und höherer Unterricht 
in, und zwar in der Mathematik, Physik, darstelsonden Geometrie und 
Wirthschaftslehre. 
Zur Aufnahme in den untersten Kursus der 1. oder 2. Abtheilung 
st das zurückgelegte 16. Lebensjahr und mindestens ein gutes Zeugniß 
iber den vollständigen Besuch einer Volksschule erforderlich, wobei 
edoch solche den Vorzug erhalten, welche den Nachweis des Besuches 
iiner Gewerbeschule, sowie einer vorausgegangenen praktischen Lehrzeit 
iefern. 
Die Aufnahme in eine höhere Klasse ist von der Erstehung einer 
Lrüfung abhängig, worin nachgewiesen werden muß, daß ein syste— 
natischer Studiengang zu dem Besuche einer höheren Klasse wirklich 
erechtigt. 
Die Abtheilung 3 können nur solche besuchen, welche ein Lehrer— 
eminar absolvirt haben oder den Nächweis besserer Schulbildung, 
velche mindestens auf der Höhe des absolvirten sechsten Jahreskurses 
einer Mittelschule steht, zu liefern im Stande sind. 
Das Schulgeld beträgt per Halbjahr 30 Mk.; außerdem hat jeder 
neu eintretende Schüler eine Aufnahmetaxe von 5 Mk. zu entrichten. 
Das Unterrichtsmalerial hat der Schüler selbst zu beschaffen
	        

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