Schutzrorrichtungen für Bau- Dacharbeiter und Publikum
—180
Zchutzvorrichtungen für Bau-, Dacharbeiter
und Publikum.
Wie sehr man auch bemübht ist, die Leistungen auf dem
Bebiete der Unfallverhütung täglich zu steigern, so sind doch die
Befahren, welche mit dem Betriebe mancher Gewerbe verbunden,
noch immer nicht hinreichend gewürdiat worden. Als solche be—
'onders gefährlichen Betriebe erscheinen diesenigen des Bauhand—
werks nud einiger anderer damit zusammenhängender Gewerbe,
us die der Dachdecker, Bauklempner u. s. w.
Haben die erschütternden Unfälle im Baugewerbe im Ver—⸗
aufe der letzten Jahre auch so manche Maaßnahmen gezeitigt,
werden auch Diejenigen, denen nachweislich hierbei ein Verschulden
zur Last fällt, mit strengen Strafen belegt, so haben doch bis
utigen Tages weder dergleichen Unfälle vermieden, noch besonders
herabgemindert werden können. Immer auf's Neue geben grauen—
‚afte Katastrophen davon Kunde, daß es menschlicher Weisheit
noch immer nicht gelungen ist, durch ausreichende Vorsichtsmaaß—
regeln die Wiederkehr gleicher oder ähnlicher Unglücksfälle un—
noͤglich zu machen.
Unter den mit dem Bauhandwerk eng verbundenen Ge—
verben sind aber die der Dacharbeiter insbesondere ständiger
Hefahr ausgesetzt, da sie ja nicht nur bei Errichtung von Ge—
päuden, sondern bei jeder Reparatur auf den Dächern derselben
hätig sein müssen. Die bisher von den Letzteren angewandten
Schutzmittel zur Sicherung ihres Lebens und ihres Körpers bei
Ausübung ihres Gewerbes beschränken sich aber meistentheils nur
nuf das Befestigen eines Strickes an einem festen Gegenstande
auf dem Dache, wie z. B. an der Dachluke oder auch am Schorn—
stteine, während das andere Ende des Strickes um ihren Körper
hefestigt wird. Wie geringe Sicherheit diese Befestigungsmethode
aber bietetet, sobald einmal wirkliche Gefahr im Verzuge, be—
weist ein Ereigniß, welches Berliner Blätter wie nachstehend
heschrieben:
„Der Dachdecker Robert Heinemann wurde am 9. August
d. J. durch sein eigenes Kind vom Tode gerettet. Derselbe
war am voraufgehenden Dienstag auf einem Neubau in der
Friedrichstraße beschäftigt, als ihm dessen elfjähriger Sohn um
die Vesperstunde den Kaffee auf den Bau brachte. Der fleißige
Mann war mit seiner Arbeit noch nicht zu Ende, und während
die anderen Handwerker die Erholungspause benutzten, rief H.
einen Sohn zu sich auf das Dach. Mit einem Strick um den
Leib, dessen eines Ende an dem Schornstein befestigt war, be—
jab sich H. nach dem Dachrand, um an der Gosse weiter zu
arbeiten. Während der Knabe die Eßwaaren auspackte, be—
nerkte er zu seinem Schrecken, daß der Strick sich plötzlich von
dem Schornstein losgelöst hatte und der Vater im Abrutschen
über die Dachkante begriffen war. Im Nu sprang das Kind
dem weichenden Strick nach; es gelang ihm, denselben noch recht—
zeitig zu halten und so den totolen Sturz des Dachdeckers zu
verhindern. Während dieser sich mit einer Hand krampfhaft am
Dachrande festhielt, der Koöͤrper jedoch in der freien Luft schwebte,
schrie der Knabe aus Leibeskräften um Hilfe. Glücklicherweise
befand sich ein Maurer in der vierten Etage des Baues, welcher,
das Geschrei hörend, schnell zu Hilfe eilte und mit dem muthigen
Knaben den auf's Aeußerste erschöpften Dachdecker wieder hetauf⸗
og. Rührend ist der Dank des Vaters gewesen, welcher fort—
während sein Kind herzte und küßte, ohne dessen muthvolle
daltung er in die grausige Tiefe gestuͤrzt wäre“
Schildert dieser Vorfall in beredter Weise die Gefahr, der
iese Arbeiter troß dieser anscheinenden Sicherung ihres Lebens
ꝛei ihrer Thätigkeit ausgesetzt sind, so dürfte ein noch bedenk—
icheres Vorkommniß nicht immer so glücklich ablaufen, wie
das nachstehende, auch von Berliner Blättern seiner Zeit be—
eichtete: „Im Maͤrz v. J. stürzte ein Geselle beim Abräumen
des Schnees vom Dache eines Hauses in der Oranienstraße
yerab, fiel aber glücklicherweise auf einen Sandhaufen, infolge
»essen er nicht nur mit dem Leben davonkam, sondern sogar
zald darauf im Stande war, seine Arbeit wieder fortzusetzen.“
Bei einigen anderen gleichen Unfällen, wie dem Sturz kines
Dachdeckers am 21. März v. J. beim Abiäumen von Schnee
ind eines Arbeiters des gleichen Gewerbes am 15. April vJ,
ines Klempners am 18. Juni v. J. und noch eines Dachdeckers
am 21. Juni v. J. trat sofortiger oder baldiger Tod des Ver—
unglückten ein, waͤhrend ein Anfang Januar v. J. vom Dache
eines Haufes in der Weberstraße 402 herabgestürzter Telephon—
irbeiter eine Verstauchung und einen Oberschenkelbruch erlitt,
nit dem Leben aber davonkam. Das sind die in öffentlichen
Blättern bekannt gewordenen Unfälle bei Arbeitern dieser Kategorie
in einem Jahr in einer Stadt.
Aber noch ein anderes Gewerbe, das zwar der Schrecken
aller Hausfrauen, der Feuersicherheit wegen aber unentbehrlich
ist, ist sogar noch größerer Gefahr ausgesetzt, als die Vor—
jenannten; es ist dasjenige der Schornsteinfeger. Diese an—
jeschwärzten Menschenkinder betreiben nicht nur ein gefährliches,
ondern auch sehr anstrengendes Gewerbe. Denn ob Sommer, ob
Winter, ob in glühender Sonne oder in Eis und Schnee oder
onstigem Unwetter, sie müssen auf dem Platze sein. Wie groß
iber die Gefahr bei Ausübung dieses Gewerbes ist, können wir
ius der im „Organ für Schornsteinfegerwesen“ in Nr. 5 ver—
»ffentlichen Statistik der im Bereiche der Berufsgenossenschaft
»er Schornsteinfegermeister des deutschen Reichs während des
Jahres 1888 beim Vorstande angemeldeten Unfälle ersehen, welche
ine Zahl von 63 derselben aufweist. Darunter sind 17 allein
»urch Sturz vom Dach herbeigeführt, 4 von tödtlichem Erfolg
zegleitet. Diese Opfer an Menschenleben, welche der Betrieb
ines einzigen, den anderen gegenüber spärlich vertretenen Ge—
verbes erforderte, sollten doch gewiß Schutzvorkehrungen ge—
eitigt haben, welche die Wiederholung solcher erschütternder Vor—
ommnisse ein für allemal zu verhindern geeignet wären.
Was ist aber zum Schutze dieser Gewerbetreibenden bisher
zeschehen? Bei Wind und Wetter und oft im Finstern ihr Ge—
verbe ausübend, finden sie zu ihrem Schutz noch nicht einmal
iuf allen schrägen Dächern Laufbretter angebracht, damit bei
Schnee und Eis möglichst ein Ausgleiten verhindert wird. Ein
Heländer an den Laufbrettern oder Schutzgitter ꝛc. an den
Dachtraufen in der ganzen Länge des Daches sind aber nur
yereinzelt und meist auch nur da angebracht, wo diese als Mittel
zur Befestigung von Firmenschildern dienen. Und doch würde
die Anbringung von Gitterwerk oder dem ähnlichen den Absturz
nicht nur dieser, sondern aller Dacharbeiter fast zur Unmög—
liichkeit machen.
Aber selbst in der neuen für Berlin erlassenen Bauordnung
. B. sind solche Schugvorrichtungen nicht vorgeschrieben. Bei
Ausarbeitung derselben sind diese gefährlichen Betriebe nicht berück—
ichtigt worden, denn keine einzige Bestimmung spricht darin
on Schutzmaaßregeln zur Verhütung des Atsturzes der Dacharbeiter.
Nun fragt man wohl mit Recht: Erscheint es denn nicht
der Mühe werth, auch diese Gewerbetreibenden vor Schaden an
deben und Gesundheit zu bewahren, noch dazu, wenn der Schutz
zerselben sich so leicht und mit verhältnißmäßig so geringen
dosten bewerkstelligen läßt? Man sehe sich doch die vereinzelt
zuf den Dächern angebrachten Schutzgitter einmal an, gereichen
ie etwa dem Hause zur Unzierde? Oder find die Schutzgitter
twa gar so theuer, daß der Eigenthümer sich behufs Anbrin—
zung eines solchen unerschwingliche Opfer auferlegen müßte?
Spielen diese Kosten beim Bau neuer Häuser etwa eine nennens—
verthe Rolle? In Anbetracht der Erhaltung von gefährdeten
Menschenleben können die Kosten doch gewiß nicht in Betracht
tommen.
Den ersten Schritt zum Schutze der Schornsteinfeger bei
Ausübung ihres Gewerbes that die Koͤnigliche Regierung zu
Posen, welche in einer Polizeiverordnung vom 22. Dezember v. J.,
etreffend die Unfallverhütung der Schornsteinfeger für den Re—
zierungsbezirk Posen, anordnete, daß bis zum 1, Mai d. J. mit
Ausnahme ganz besonderer Fälle auf allen Dächern Laufbretter
nit Handgelaͤndern und nöthigenfalls auch Leitern anzubringen find.
Die allgemeine Einführung derartiger Sicherheits-Vor—
ehrungen erscheint um so dringender geboten, weil außer den
Arbeitern selbst bei dem Betriebe des Bauhandwerks, bei der
Ausführung von Dacharbeiten auch andere Personen gefährdet
verden, Personen, welche mit den Betrieben in gar keinem Zu⸗
ammenhange stehen, nämlich: das die Straße passirende Publikum.
Zweck dieser Zeilen ist daher, die Berufsgenossenschaften
und die betreffenden Behörden auf's Neue darauf aufmerksam
u machen, daß sowohl die betheiligten Arbeiter wie das Publikum
»erartige Schutzvorrichtungen wohl beanspruchen können, damit
Alles gethan wird, um Unglücksfälle der vorbezeichneten Art in
zeeigneter Weise so aqut wie unmöglich zu machen und dem
Publikum gleichfalls Sicherheit zu gewähren. Das geschieht am