Inserate
hbisher beachtet worden ist: dem Arbeitgeber eine bestimmte Lichtmenge
vorzuschreiben, über welche jeder Arheiter zu verfügen hätte, ist wohl
taum jchon Jemandem eingeiallen, und doch ist das von der größten
Tragweite — gilt es ja doch die Schonung, respektive Erhaltung des
Ddelnen der Sinnesorgane, des Auges. Ein Seitenstück zu der Gleich—
giltigkeit, welche man gegenüber der Frage nach der Beleuchtung der
Zäbrifsrdume zur Schauträgt, findet fich, beiläufig bemerkt, in der
fümsitichen Beleuchtung der Schulklassen, welche trotz mannigfachen Redens
di vielen, sehr vielen Schulen noch so elend ist, daß der Schüler mit
Fiemlicher Sicherheit darauf rechnen kann, durch eine mehr oder weniger
hedeutende Shhwächung der Augen sein Leben lang an die Schnle er—
iunert zu werden. Um eine genügende Beleuchtung der Arbeitsränme
bei den Arbeitgebern durchzusetzen, dazu reichen allgemeine Vorschriften
uüber die Lichtmenge nicht hin; die Ansichten über dieselben sind eben
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berschieden, und mancher sparsame Fabrikant mag eine Beleuchtung, bei
der sämmtliche Arbeiter ihre guten Augen einbüßen können, auch noch
ür ausreichend halten. Absolute Zahlen müssen vorgeschrieben werden,
jenau der Mindesibetrag der Lichtmenge bezeichnet, welcher nicht ver—
ringert werden darf, ohne das Einschreiten der Aufsichtsorgane nach sich
zu ziehen. Sollte das denn wirklich unmöglich sein? Die Militärver—
valtung im Deutschen Reiche beansprucht bei Kasernenanlagen für jeden
YPanun 0,5 —1Im Fensterlichtfläche. Bei verständiger Anlage der Fenster
bvon Fabriksräumen genügt es, auf den Mann einen halben Quadrat
meter Glasfläche zu rechnen, so daß also ein Saal, in dem 30 Leute
arbeiten, dem Tageslicht eine Glasfläche von 15 IIm zum Eintritt
bieten müßte. Wie bescheiden ist diese Forderung und wie oft wird
auch' sie noch nicht erfüllt!
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