Litteraturbericht. — Entscheidungen.
Illustrations Probhen aus dem Werken, Das Zimmermannsbuch.“
Text hierzu Seite 214.)
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Rartenhäuschen mit Balkon.
Entscheidungen.
Bei der Enteignung des Theils eines Grundstücks
ind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom
21. November 1892 im Gebiete des preußischen Rechts hinsichtlich
der Entscheidung des Expropriaten solche wertherhöhende Momente,
welche sich für das Restgrundstück unmittelbar aus der neuen
Anläge ergeben, nicht zu berücksichtigen. „An sich zwar scheint
die Verückfichtigung solcher wertherhöhenden Momente so wenig
zusgeschlossen zu sein, als die Berücksichtigung derartiger unmittel⸗
harer und gegenwärtiger werthsmindernder Umstände, und diese
Abwägung sich gegenüberstehender Momente' scheint auch mit all—
Jemeinen Rechtsgrundsätzen nicht unvereinbar zu sein. In der
Theorie ist die Frage auch bestritten. Das preußische Gesetz
elbst enthält auch keine direkt entgegenstehende Vorschrift; denn
derjenige im 8 10 Mhßsatz 2 hoetrifff mur das «Ghzutrotfende
Isometkrisches Detail zu einem Treppenthurmdach.
Brundstück selbst. Allein die Frage kam bei der Berathung des
hesetzes im Schooße der Gesetzgebungsfaktoren eingehend zur Er—
zrterung: Schon die Motive zum Entwurfe von 1864 haben
ine das Ausgleichungsprinzip aussprechende Bestimmung als
ingerecht, verfassungswidrig und höchst gefährlich verworfen, und
»ei Berathung des Gesetzes wurden die aus dem Herrenhause
ervorgegangenen, auf die Berücksichtigung solcher für das Rest—
zrundstück etwa wertherhöhend in Betracht kommenden Um—
fände abzielenden Anträge seitens der Regierung im Anschlusse
in die Motive entschieden bekämpft und vom Abgeordnetenhause
inter Billigung der in den Motiven ausgesprochenen Bedenken
ibgelehnt. Die Frage ist deshalb nach denm preußischen Gesetze
nicht als eine offene auzusehen, vielmehr im Sinne dieses Gesetzes
Jerneinend zu beantworten. Es läßt sich auch in der Thal nicht
yerkennen, daß die Zulassung der Berücksichtigung von werther
whenden Umstäuden weoelche sich aus der neuen Anlagage für da—