Reue Isolirbimsdecken und Isolirbimsmaterialien. — Versicherung der Arbeit.
folgende Maaße ergeben: I — 20; B 33; h— 16; 3 28;
1 100; k 10.
Nach, den Druckproben der Königl. Prüfungsstation für
Baumaterialien in Berlin ist die Druckfestigkeit per gem des
Bimsbetons — 17 k«g. Die 1Betonrippen und -Flantschen
kommen aber zur Hälfte auf Druckfestigkeit und zur Hälfte auf
Zugfestigkeit hier zur Geltung, und da bei diesem Material die
Zugfestigkeit — 15 der —*2—2 — gleich kommt, so ist k nur
— 10 als Festigkeits-Koeffizient zu benutzen
Es ist alsdann
BHsS — b hs 33203 - 28 163
678 —J— e
Bei der gleichmäßigen Belastung Qist bei dem Falle, daß
beide Enden der Bruchplatte frei aufliegen, wie hier zum Theil
vorhanden ist:
wik— — 2 —J1 oder
wk 1244 ) 10
2 OOou 100 obb bg
für einen JT-Betonträger von 0,33 m Breite; mithin für 1 m
1
Breite 995 x 3015 kg, d. h. also, man kann ein qm
solcher Decken mit 3015 Kg gleichmäßig belasten.
Das absolute Gewicht von 41,5 qm 'solcher Decke beträgt
nun innerhalb der freien Lage an Am 7-Eisen N. P. Nr. 20
exklusive Eisenträger:
an loser trockner Bimsfüllung 146 kg,
an Bimsbeton für die 1-Tragtheile 193
an Deckenputz 100
an Holzfußbodenbelag 124
Summa 563 kKg,
563
also pro 14m 7 * 125 Kg.
/5
Rechnet man nun zu diesem Eigengewichte noch 200 kg
Nutzlast, so ergiebt dies 200 4 125 325 kg.
Da die VBruchbelastung nach der Berechnung 3015 «Kg ist,
3015 139
—
welche noch erheblich unterschritten werden darf.
Der am 3. Juni 1893 in Gegenwart des Königlichen
Regierungsbaumeisters Peter, des Stadtbaumeisters Pietsch und
des Architekten Th. Hermann, Alle in Neuwied wohnhaft, aus—
geführte II. Bruchversuch ergab ein ähnliches Resultat:
„Der von dem Sandstein-Fabrikanten Heinrich Schneider in
Neuwied hergestellte Versuch einer neuen Bims-Zimmerdecke ist
zwischen zwei Walzeisenträgern D. N. P. Nr. 20 in den Abmessungen
von 1m Länge und 1mm Breite angeblich am 4. Mai 1898
hergestellt. Die Unterzeichneten belasteten den mittleren Theil
der Oberfläche dieses Versuchskörpers in O,d m Länge und O,zo m
Breite durch gleichmäßig aufgelegte Zinkgußblöcke.
Bei einer Auflast von 1000 Kg zeigte die Untersicht der
Decke unter gleichzeitiger Durchbiegung derselben von etwa
6—8 mim einen, zu den Trägern parallel laufenden Riß
Deckenputz). Im fortgeführten Versuch trat nach weiterer Durch—
biegung der Decke und Erweiterung des Risses bei einer Belastung
von 1925 kg der Zusammenbruch der Konstruktion ein.
Hiernach war ersichtlich, daß diese Konstruktion von 20 mm
starken Bimskieseln in reinem Cement bei Anwendung einer 40 um
starken unteren Platte, einer gleichstarken Deckplatte mit etwa
30 em von Mitte zu Mitte entfernten, rechtwinklig zur Träger—
richtung eingelegten, 40 mu starken Tragerippen ausgeführt war.
Vor Aufbringung erwähnter Deckplatte waren die Zwischen—
räume der Tragerippen mit trockenen Bimsstücken von etwa
20-25 mm Stärke ausgefüllt worden. Die eisernen Träger
waren durch 15 mm starke Rundeisen an jedem Ende verankert.“
Da diese Decke durch die unteren Flantschen der eisernen
J-Träger O,gr m freilag und in der Mitte mit 1925 kg belastet
war, so ist dies gleich einer gleichmäßigen Belastung von
1925 )IL,ꝙ — 2888 kg; also pro 1 qm — 2888 or 3174 k8;
. 3174
folglich eine Sicherheit von 1: 328 * etwa 1: 10, während
eine 5 fache Sicherheit genügt
Versicherung der Arbeit.*)
Auf der Generalversammlung des evangelischen Bundes in
Speyer kam auch die Versicherung der unverschuldet Arbeitslosen zur
Sprache. Anknüpfend an die heutigen sozialen Bestrebungen des
Staates, führte Professor Krieg (Kaiserslautern) ungefähr
Folgendes aus: Es sei ja bereits viel geschehen in sozialer
Hinsicht, allein die persönliche Sicherheit des Arbeiters gegen
Arbeitslosigkeit sei gerade dasjenige, was heute noch fehle, da der
Arbeiter hente nicht wisse, ob er morgen noch etwas verdiene,
und deshalb sei die ökonomische Sicherstellung des Arbeiters eine
Aufgabe, welche zu lösen, sich die evangelischen Arbeitervereine
bemühen. Der Standpunkt, daß für den Arbeiter jetzt genug
gethan wäre, sei ein überwundener. Denn man müsse nut
an die Noth denken, die in manchen Familien herrscht, deren
Oberhaupt arbeitslos geworden ist. Neben der wirthschaftlichen
Noth, die aus der Erwerbsunfähigkeit kommt, gebe es bekanntlich
eine solche, die aus der Erwerbslosigkeit kommt. Letztere stehe
auf der Tagesordung der Versammlung. Für alle Fälle der
Frwerbsunfähigkeit sei durch die soziale Gesetzgebung gesorgt
worden, ausgenommen für die Wittwen und Waisen. Für die Er—
werbslosigkeit dagegen sei gar nicht gesorgt. Die Sozialisten hätten
in dieser Beziehung bereits Vorschläge gemacht, die dahin gehen:
1. Wartet nur ruhig ab, bis der Zukunftsstaat eingeführt
wird, dann wird auch die Erwerbslosigkeit wegfallen. Das seien
natürlich Hirngespinnste.
2. Helft die Arbeitszeit verkürzen; dann giebt es mehr Arbeits-
gelegenheit und infolge dessen kommen auch mehr Arbeiter unter.
3. Sache des Staates ist es, die Arbeitslosen zu unterstützen.
Wie weit der Staat damit kommen würde, sei zu lernen
don Beispielen aus der Geschichte, so aus der alten Zeit im
römischen Reich, aus der neuen Frankreichs, welche beide durch
diese Unterstützung nahezu zum Staatsbankerott gelangt wären.
Die Gesammtheit der Massen zu Staatspensionären zu machen,
darin liege der Grundgedanke. Der wahre Grundgedanke aber
müsse sein: „Spare in der Zeit, dann hast Du in der Noth“.
Man könne deshalb nie genug die wichtigen, heute so wenig be—
achteten Worte betonen: „Zurück zur Einfaächheit“. Damit sei
ꝛs aber noch nicht genug. Trotz aller Mahnungen zum Sparen
blieben eben immer noch Viele übrig, die nicht sparen köunten,
deil sie vermöge ihres geringen Einkommens dazu nicht in der
Lage seien. Also praktisch sei das Sparen schwer durchzuführen.
Nun sage man: die Arbeitslosen sollen doch der Armenpflege an—
heim fallen. Allein der Arbeiter dürfe das nicht, man müsse
Abhilfe finden, um den Arbeiter gegen unverschuldete Arbeits—
losigkeit zu schützen. Damit stünden die Arbeitervereine vor der
Haupt-Frage, ihre Stellung zu den Streiks näher zu erläutern.
Hierbei müsse er vorausschicken, daß das Koalitionsrecht der
Arbeiter niemals angetastet werden dürfe. Das Recht der Streiks
müsse gewahrt bleiben. Eine Versicherung gegen unverschuldete
Arbeitslosigkeit müsse durch die Arbeiter, die Arbeitgeber und
die Regierung durchgeführt werden. Insbesondere könnte eine
Belastung der Indüstrie (72) erfolgen und namentlich könnten
vieder die Aktiengesellschaften herangezogen werden. Der Sozial—
politiker Dr. Albert Schäffle (Stuttgart) habe sich in trefflicher
Weise ausgesprochen. Als Uebergang zu der Versicherung seien
Bewerbegerichte, wodurch der Arbeitslosigkeit vorgebeugt werde (7),
ind ein geordneter, regelrechter Arbeitsnachweis nothwendig. In
Stuttgart habe man mit einem, vor Jahresfrist in's Leben ge—
retenen Arbeitsamt den Anfang gemacht. Bis man allgemein
daran gehen könne, möge man zu einer fakultativen Versicherung
der Vereine schreiten. Es seien gewaltige Probleme zu lösen,
die sich in erster Linie die evangelischen Arbeitervereine aneignen
nüßten. In den Vereinen möge man mit aller Kraft so laugt
hierfür wirken, bis die Sache spruchreif werde. —
Lizentiat Weber (München-Gladbach) erklärte sich, im
Wesentlichen mit den Ausführungen des Referenten Krieg einver—
standen, während mehrere weitere Redner abweichende Ansichten
vortrugen. Schließlich einigte man sich zu folgender Resolution:
„Die Delegirtenversammlung wolle beschließen, die Arbeits—
losigkeits-Versicherung in der Presse zu besprechen, aber von einem
hestimmten Beschlusse abzusehen.“ (Diesem nichtssagenden Be—
schlusse gegenüber, der die Rathlosigkeit der die Sozialpolitik
hielfach als Sport betreibenden, auf der Universität mit theoretischen
Kenntnissen vollgepropften Herren kennzeichnet, bleibt vorläufig
die Ansicht bestehen, daß die bisherigen Vorschläge zum Schutze
gegen Arbeitslosigkeit viel zu phantastisch gehalten sind, und daß
der Arbeiter den besten Schutz gegen unerwartete Ausfälle in
der Erzielung von Ersparnissen suchen wird.) — R. P
*) Aus dem Fachblatt „Tiefbau“