Vagenremise mit Wohnhausanbau in Mühlau.
Aeber runde Dampfschornsteine aus radialen Façonsteinen —
Entscheidun—
Wagenremise mit Wohnhausanbau in
Nühlau.
om Ingenieur Schwind.“
Hierzu 7 Figuren)
Bei'm Bau der Lokalbahn Mühlau-Hall gelangte die in
Figur 1 bis 7 dargestellte Wagenremise mit Wohnhausanbau
zur Ausführung. Der Bauplatz war äußerst beschräukt und auf
iner Seite von einem Gleise mit 78 m Radius begrenzt. Hier
lag die Aufgabe vor, an einer Wagenremise in der Länge von
circa 13 menoch 2 Wohnungen für einen Beamten und einen
Diener unterzubringen; daher mußte der vorhandene Bauplat
auf's Aeußerste ausgenutzt werden. Die Art, wie dies geschehen
geht aus den Zeichnungen hervor.
Die Ausführung des Baues geschah durch den Baumeister
Fritz in Wilten sür deu Betrag von 18 40900 Mk. Das Fundament
ift aus Beton von Kufsteiner Roman Cement, der Sockel aus
Nagelfluhguadern, der Hochbau aus Ziegeln hergestellt. Die
Treppenstufen bestehen aus Vortland Cementguß, das Dach aus
Formspreuzieg⸗
M—
dia. 3. Seitenanß**
—
J 6Gaollseroesch
5 —
Fig. 6. Obergeschoß. Fig. 7. Durchschnitt.
4.Hu den Bauarbeiten war noch eine Ueberwölbung der — welche Arbeit einen Kostenaufwand von
tädtischen Wasserleitung mit Einsteigeschacht 8 (Fig. 4) herzustellen, l erforderte.
irca 1200 Mt.
Bautechniker)
Ueber runde Dampfschornsteine aus radialen
Façonsteinen
Hierzu 3 Figuren.)
Die Erfahrungen, welche innerhalb der letzten Jahrzehnte
bezüglich Kaminbauten im Allgemeinen gesammelt wurden, stellen
unbestreitbar fest, daß hierbei die Anwendung der radialen Façon—
teine jeder anderen Bauart vorzuziehen ist und zwar aus folgenden
Bründen:
Runde Kamine haben vor den viereckigen und achteckigen
zunächst den wesentlichen Vorzug, daß sie dem Andrange des
Sturmes besser widerstehen und daß die gleichmäßige Außenfläche
die Verwitterung weniger zuläßt; um so mehr ist dieses bei den—
jenigen runden Kaminen der Fall, welche aus Steinen erbaut
wurden, von denen jeder für seine Lage zugeschnitten ist. Es
folgt hieraus zunächft der Vortheil, daß die Mörtelfugen be—
beutend enger werden und das Auswittern, resp. das Ausbrennen
der sebbeu— auubefurchten ist. · Bel denjenigen Kamine.
welche aus gewöhnlichen Mauerziegeln errichtet werden, muß ei
großer Theil der Steine behauen werden. Es ist nun eine be
kannte Thatsache, daß der Maurer sich dieser beschwerlichen Arbei
möglichst zu entziehen sucht, indem er die größeren Zwischenräum
mit Mörtel ausfüllt. Wiederholt ist es bei größeren und sehr
massiv gebauten Kaminen vorgekommen, daß dieselben baufällit
wurden, resp. umstürzten, weil an einzelnen Stellen das Binde
material vollständig ausgebrannt war. Dieser Umstand tritt be
den Dampfschörusteinen der Firma Alphons Custodis
in Düsseldorf a. Rh. niemals ein. Die Facçonsteine haben
eine absolut regelmäßige Lage, der Maurer hat kein Interesse
die Fugen unnölhigerweise zu machen, vielmehr werden dieselbe
durch die glatten Flächen der Custodis'schen Steine sehr enge
Außerdem beträgt auch die Zahl der äußeren Fugen das dreifach
weniger, da die Façousteine aröker sind. als die gewöbhnlicher
Mauersteine.
Das Prinzip jedoch, welches diese Faconsteine zu erfüllen
haben, ist in vielen Fällen nicht genügend berücksichtigt worden; in
dem dieselben der Billigkeit wegen aus gewöhnlichem Ziegellehm an—
statt aus einem reinen, durchaus konsistenten Thonmaterial ver—
fertigt wurden. Der hieraus erwachsende Nachtheil zeigte sich im
Laufe der siebziger Jahre namentlich in den Industriegegender
Westfalens in der Weise, daß sehr viele Kamine, welche zeitweis
unbenutzt bleiben mußten, an der Wetterseite zuviel Feuchtigkei
— —
neigten.
Die gewöhnlichen Lehmziegel sind mit Sand und Handstrich
geformt, und sowohl die an sich poröse Masse, wie auch die rauhe
Außenfläche der Steine gestatten in erheblichem Maaße das Ein—
driugen der Feuchtigkeit. Die Façonsteine der Firma Alphont
Custodis in Düsseldorf sind aus reinem, durchaus konsistenten,
Thonmaterial verfertigt und mit Wasser gepreßt. Durch letzteren
Umstand wird eine glaͤtte äußere Schale erzielt, welche den Regen
mehr abfließen läßt, abgesehen davon, daß auch die Masse der
Steine eine weit weniger poröse ist. Ausgehend von dem
festen Prinzipe, daß ein Kaminbau ein Objekt ist, bei welchen
nur die vorzüglichsten Materialien zulässig sind, stellte sich Her'
Custodis die Aufgabe, nur Bauten aus solchen Steinen zu er
richten, deren Malerial durchaus rein und frei von groben, durch
die Hitze sprenabaren Kieseln ist und welche durch exakten Zu—
i und glatte Außenflächen einen absolut korrekten Bau ge—
tatten.
Die Steine, welche von Herrn Alphons Custodis in Düssel-
dorf verwendet werden, sind durch die Lagerflächen gelocht.
Durch diese Eigenschaft wird einestheils das schnelle Erwärmen
und Erkalten der Schornsteinröhre verhindert, anderntheils drücken
sich die Steine fester in den Mörtel ein und wird durch die Masse
der eindringenden Mörtelzapfen die Haltbarkeit im seitlichen Ver—
band eine derartige, wie sie besser durch keine eisernen Ringe er—
zielt werden kann.
Vor Allem aber wird durch die Lochung der Form—
steine und durch das vorzügliche Material, woraus die—
elben gefertigt sind, die Festigkeit der Kaminsäule in
Janz außerordentlicher Weise erhöht.
Wenn der Sturm gegen eine Kaminsänle andringt, so giebt
es zwei Momente, welche vereint der biegenden Kraft desselben
Widerstand leisten müssen:
Erstens muß das angewandte Material eine genügende
Druckfestigkeit besitzen, um dem gewaltigen Drucke zu widerstehen,
der sich in diesem Falle nach einer Seite hin konzentrirt, zweitens
muß an der anderen Seite das angewandte Mörtel-Material un—
bedingt anhaften. Diese letztere Bedingung ist die wesentlichste,
weil die Moͤglichkeit des allzustarken Druckes auf der einen Seite
um so geringer wird, je besser auf der anderen Seite der Mörtel
anhaftet.
Herr Alphons Custodis in Düsseldorf hat durch die
Zönigliche Prüfungsstation für Baumaterialien in Berlin ver—
gleichende Proben zwischen gelochten und ungelochten Kaminsteinen
änstellen lassen, deren Ergebnisse wir in nächster Nummer mit—
heilen werden
Entscheidungen.
Enteignungsrecht. 1. Mit Recht nimmt der Berufungs⸗
eichter an, daß der durch oder nach Errichtung der neuen
Straße eintretende Mehrwerth bei der Werthschätzung der abzu—
retenden Grundstücke nicht in Betracht kommt (8 10 Abs. 2
Enteign.-Ges.). Hieraus folgt, daß die in Rede stehende Frage,
ob das Grundstück des Beklagten als Bauplatz zu schätzen und
zu vergüten sei, nicht nach der durch den Bebauungsplan und
Hessen Ausführung geschaffenen Sachlage beantwortet werden
cann, wenngleich schon die Aufstellung des Bebauungsplanes für
eine gewisse Gegend als ein Zeichen dafür gelten mag, daß der
Verkehr das Bestreben gezeitigt hat sich nach dieser Richtung hir
zuszudehnen.
2. Die physische und technische Möglichkeit der Errichtung
iner Fabrit oder fonstigen gewerblichen Anlage auf dem zur Er—
richtung von Wohngebäuden nicht geeigneten Grundstück genügt
nicht, um demselben die Eigenschaft eines Bauplases zu geben
Fs muß erhellen, daß überhanpt eine Nachfrage nach derartigen
Brundstücken zu dem angegebenen Zwecke bestand oder — ohne
die Enteignung — voraussichtlich entstanden sein würde, dergestalt,
daß dadurch der merkantile Werth (Verkaufswerth) des Grund—
stücks beeinflußt und über den aus der gegenwärtigen Benutzung
ich ergebenden Werth hinaus erhöht wurde.
(Erk. des V. Civilsenats des Reichsgerichts v. 18. Februar
1893; Rep. 287/92; Jurist. Wochenschr. 1893, S. 211.)
Wenn ein Bauunternehmer seine Bauarbeiten regelmäßig
is zum Eintritt der kalten Jahreszeit beendigt, um dann im
ächfsten Frühiahr wiederum die Ausführung ähnlicher Arbeiten