Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

Bautechnische Notizen. — Vermischtes. 
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in der unteren Seite der Gesimsplatten angebrachte Nute hinein. Dadurch 
vird der senkrechten Verkleidung ein fester Halt gegeben und das Ein— 
ringen von Feuchtigkeit vermieden. Die fenkrechte Klinkerverkleidung wird 
weckmäßig mit Ueberplattung (Nute und Feder) hergestellt. Außerdem 
mpfiehlt es sich, auf der Rückseite der Steine Vertiefungen anzubringen, 
im das Festsitzen des Bindemittels zwischen Klinkersteinen und Mauerwerk 
zu erhöhen. Thonindustrie⸗Ztg.) 
Kleine's Steindecken mit Bandeisen Einlagen. Ein sprechendes 
zeugniß für die Tragfähigkeit der „Kleine'schen Decke“ haben in jüngster 
Zeit einige Proben geliefert, die unter der Leitung des Chefs des Bau— 
zureaus der Firma Friedr. Krupp, Herrn Regierungs-Baumeister Schmohl, 
borgenommen wurden. Die 12 em starke Deckenplatte war unter Ver— 
wendung von Ziegeln, 11,3)78 mm Bandeisen und Cementmörtel einer 
Mischung 1: 3, in der großen Spannweite von 4mm hergestellt worden 
und ohne jedes Widerlager auf zwei Stützen aufgelagert. Diese Decke 
wurde nun zunächst einer gleichmäßigen Belastung von 1600 kg auf 14m 
6000 kg auf 1m breitem Deckenstreifen) unterworfen, wobei sich eine 
Durchbiegung von nur 3 wim ergab, die nach Abnahme der Last voll— 
tändig verschwand; ein Beweis, daß die Elastizitätsgrenze durch die Be— 
astung nicht überschritten war. Bei der nochmaligen Belastung trat unter 
der außergewöhnlichen Last von 12 000 kg auf l m breitem Deckenstreifen 
»der 3000 kg auf 1 qm Teckenfläche zunächst eine starke Durchbiegung 
und bald darauf Bruch der Deckenplatte ein. Der Mörtel konnte zu dieser 
Jeit nur etwas über seine halbe Festigkeit erreicht haben. 
Die „Kleine'schn Decken“ haben sich, wie wir einer Zuschrift des 
derrn Kleine an die „Deutsche Bauzeitung“ entnehmen, bereits in zahl⸗ 
Lichen Staats-, Kommunal- und Privatbauten aller Art vorzüglich be— 
vährt. Während 1892 gegen 10000 qm ausgeführt wurden, betragen 
zie Bestellungen bis jetzt bereits über 600 000 qm. 
Mit dem Bau des neuen Domes, d. h. mit Legung der ersten 
Fundamente, wird demnächst in Berlin begonnen, nachdem das Material 
für Zubereitung des Betonbodens an Ort und Stelle angelangt und auf 
dem Terrain des Straßendammes vom Lustgarten aufgestapelt ist. Von 
großem Interesse ist es, einen Blick auf das lebhafte Bild zu werfen, das 
der Dombauplatz gegenwärtig bietet, zumal von der Burgstraße aus. 
Jenseits der Spree, hinter der vor dem Wasser errichteten Spundwand, 
ZRie sich bis zu dem alten, sehr bald auch zum Abbruch gelangenden 
Züsterhause zieht, wird der Rest der Fundamente vom Campo santo aus 
der morastigen Tiefe mittels Winden geholt. Es sind dies kolossale 
Zandsteinblöcke von Il, Raummeter Inhalt und von einem Gewicht, das 
iich auf 15200 Centner beziffert. Aus diesen Steinen ersieht man aber, 
nit welcher Sorgfalt Friedrich Wilhelm IV. seinen Dom erbauen erließ; 
icherlich geen diese arre Schlofien und deom ssischen Nootfonde stainmen- 
olgt noch sicherer und bequemer, wenn schon bei der Herstellung des 
Mauerwerks Eisenbolzen eingemauert wurden, an denen dann die Rahmen— 
enden scharnierartig festgenietet werden. Bei eisernen Balkonkonstruktionen 
önnte man vielleicht sogar noch einen Schritt weitergehen und die Seiten— 
heile des Brüstungsgeländers als Hängewerk konstruüiren, um die Balkon— 
räger zu entlasten. 
An Stelle der Eisenstakete z. B. als Garteneinfriedigungen) würde 
n vielen Fällen sich die Verwendung von Gitter- oder Netzwerk aus 
tarkem Eisendraht, dessen Maschen gefällige Muster bilden, schon aus 
isthetischen Gründen empfehlen. Solche Gitter werden felderweise, in den 
erforderlichen Abmessungen, zwischen Winkel- oder Flacheisenrahmen her— 
zestellt und brauchen in der Regel auf dem Sockel überhaupt nicht, sondern 
iur an den steinernen Säulen oder eisernen Ständern befestigt zu werden 
Soll jedoch ein Staket nach üblichem Muster aus einzelnen lanzenartigen 
kisenstäben hergestellt werden, so möchten die letzteren jedenfalls nicht 
inzeln in den Sockelstein eingehauen und mit Cement, Schwefel oder 
Blei befestigt werden. Vielmehr wird in solchen Fällen auf die Oberseite 
der Sockel ein Winkeleisen, mit der Oeffnung nach unten, also dachartig 
zu verlegen und nur mit seinen beiden Enden an den Stafetsäulen zu 
efestigen sein. In die nach oben gekehrte Kante werden Löcher für die 
Staketstäbe eingebohrt und die letzteren selbst vernietet. Um den Staket— 
eldern größere Steifigkeit zu verleihen, sollte auch zu den oberen 
dorizontalschienen anstatt der Flacheisen regelmäßig Winkeleisen verwendet 
verden, wobei die Stäbe durch dessen horizontalen Schenkel durchzustecken 
ind. Bei längeren Zaunfeldern machen sich in der Regel noch besondere 
Versteifungen an der Rückseite erforderlich, die durch quergestellte Sockel— 
teine mit aufgesetzten Streben ja auch ganz sachgemäß und zweckdienlich, 
wenn auch nicht eben künstlerisch schön erzielt werden. Sie ließen sich 
zei einer Anordnung der Staketstäbe vermeiden, bei der diese auf breiterer 
Basis gegen einander geneigt und am oberen Ende durch eine Längs— 
chiene verbunden angeordnet werden. Insbesondere in Verbindung mit 
Schlingpflanzen müßten sich derartige heckenartige Staketereien durch 
örperliche Fülle und perspektivischen Reiz von den sonst üblichen Flach— 
äunen vortheilhast unterscheiden. Die Befestigung der Längsschienen an 
zen Steinsäulen erfolgt mänchmal an besonderen, eingekitteten Eisenzapfen 
»urch Vernietung, zumeist aber durch unmittelbares Einstecken und Verkitten 
»er Enden im Stein. Beide Methoden können als tektonisch vollkommene 
Lösung der Aufgabe nicht gelten. Nicht nur architektonisch schöner, sondern 
uuch praktisch einpfehlenswerther wäre es, um die Steinsäule nach Art der 
Rohrschellen einen Halsring zu legen, in dem die Längsschienen durch 
Verschrauben oder Vernieten befestigt werden. Für den Halsring würde 
uim Stein geeianete Gliederung vorzusehen sein 
— daß das Bautocis uus αα 
u stehen berechnet war. Heute baut man nicht mit so schwerfälligen 
Steinen, selbst nicht in der Nähe von Flüssen, trotz des nicht immer ganz 
icheren Fundamentbodens; heute erfüllt ein Gemisch aus zerhauenen 
Steinen uͤnd Cement den Zweck, die Last von großen Bauten zu tragen, 
zesser. Die Betonirung auf dem Domplatz wird an der Kaiser Wilhelms⸗ 
zrücke zuerst begonnen und dann wird au der späteren Hauptfront, die 
ach dem Denkmal Friedrich Wilhelms III. im Lustgarten zu bekanntlich 
zerichtet liegt, fortgefahren. Die Arbeiten der Bohlenlegung und des 
lus und Abbruches der Fundamente und ihrer Mauern werden sich den 
janzen Winter und wohl noch darüber hinaus hinziehen Nur wenn 
tarker Frost oder heftiger Schneefall eintritt, werden sie sistirt. An den Be— 
zinn der eigentlichen MNauerarbeiten ist aber vor April nicht zu denken. 
Für die Anlage der Spundwände sind zwei Dampframmen bis in den 
däten Abend in Betrieb, die einen Skandal verursachen, wie auf einem 
tzahnhofe. Nimmt mau dazu das geschäftige Hin⸗ und Hereilen der 
dowries, das Picken, Hämmern und Ziehen der Arbeiter welche die 
Fundamente heben, so erhält man ein Bild von der Geschäftigkeit, die nur 
och von der Arbeit in einem Bergwerke übertroffen werden kann. 
Befeftiguug eiserner Geläuder und Stakete. Von Herrn 
stegierungsbaumeister O. Gruner in Dresden werden in der „Deutschen 
Zohlosserzeitung“ Rathschläge zur praktischen Befestigung von Eisengeländern 
ad Etaleten gegeben, welche wir nachfolgend im Abdrucke wiedergeben: 
So lange“es auch schon her ist, seit die hölzernen Brüstungen an 
Balkonen und Gallerien, sowie die Holzzäune an Höfen und Gärten durch 
eiserne Geländer und Gitter ersetzt werden, so hat man sich doch von der 
len Ueber lieferung des „Eingrabens“ oder „Einzapfens“ mit dem unteren 
ZInde bdis zum heutigen Tage noch nicht frei zu machen vermocht. Dieses 
Befestigungsprinzip mag allenfalls sich für Holzstäbe und Pfähle eignen, 
obgleich auch hier die Faͤulniß sehr dagegen spricht; daß es aber zur 
Perbindung zwischen Eisen und Slein so ziemlich das ungeeignetste ist, 
vis erdacht werden kann, erfährt man jeden Tag bei der Betrachtung von 
Balkonplatten oder Staketsockeln. Das Beharren bei einer in tausenden 
jon Fällen so schlecht bewährten Methode der Bauausführung würde den 
nkenden Konstrukteur überraschen, wenn es das einzige derartige Beispiel 
m Baumesen wäre. Nun ist es aber nur einer der zahlreichen schwachen 
Punkte im Alltagsbauwesen, die der Verfasser schon vor einer Reihe von 
Jahren einer kritischen Betrachtung unterzog und die fast sämmtlich un— 
deründert noch heute zu beobachten sind. Wir beschränken uns hier darauf, 
aur einige Gesichtspun te anzugeben, die bei den Verbesserunasbostrebungen 
naaßgebend sein müssen. 
uͤm das Einhauen von Löchern in Balkonplatten zu vermeiden, 
nüssen die Balkongeländer stumpf aufgesetzt werden. Um trotzdem den 
nöthigen Halt und unbedingte Sicherheit zu gewähren, sind sie zwischen 
wei festen versteiften Rahmen (aus Winkel⸗ und E-Eisen) zu konstruiren. 
Nur die Enden dieser Eisenrahmen werden — in der solidesten Weise — 
der senkfrechten Umfassung des Gebäudes hefestiat. Die Befestiaunag er- 
Uermischtes. 
Die Frage, wer Eigenthümer einer Bauzeichnung sei, 
zuf Grund deren die Bauerlaubniß ertheilt wurde, ist eine vielfach um— 
trittene. Einem rechtlichen Bedenken kann es nicht unterliegen, daß, 
venn auch die Erzeugnisse der Baukunst nicht dem Gesetz vom 9. Januar 1876, 
hetr. das Urheberrecht an Kunstwerken, unterliegen dennoch die Entwürfe 
ind Zeichnungen für Bauten durch die Bestimmung des Gesetzes vom 
1. Juni 1570, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen ꝛc., 
etroffen werden. Danach ist rechtsunbedenklich Eigenthümer des geistigen 
ẽrzeugnisses Derjenige, welcher den Entwurf fertigte, auf welchen mithin 
)er kuͤnstlerische Gedanke zurückzuführen ist, hier also der Baugewerks— 
neister. Nur diesem steht das Recht zu, denselben zu vervielfältigen, also 
danach zu bauen. Allein er ist berechtigt, dieses sein Eigenthum ganz 
der iheilweise auf einen Dritten zu übertragen, sich also seiner Rechte 
ementsprechend zu entäußern. Die Bauerlaubniß wird auf Grund der 
‚orgelegten Bauzeichnung dem Bauherrn ertheilt. Nach örtlichem Bau— 
echte erlangt dieser den Besitz der mit der Bauerlaubniß versehenen 
Bauzeichnung. Solchen dauernd fortzusetzen, wird für ihn nothwendig. 
peil Rechte und Pflichten für ihn daraus entspringen, zu deren Feststellung 
gieselbe unentbehrlich ist. Wenn während der Bauausführung der Werk— 
neister die Innchabung erlangt, so wird er doch verpflichtet, nach Fertig— 
tellung solche dem Bauherrn auszuantworten. Es entsteht dann die 
veitere Frage, ob er dieses Eremplar der ihm als geistiges Eigenthum 
erbleibenden Bauzeichnung unentgeldlich oder gegen Entgeld ausantworten 
nuß. Hierüber entscheiden die Vereinbarungen der Parteien. Sind solche 
zicht getroffen dann tritt die Rechtsregel über entstehende Gegenleistungen 
ür vorgeleistete Handlungen nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts, 
owie der Gewerbegebrauch ein. Nach letzterem ist allerdings das Ueber— 
zewicht der Wahrscheinlichkeit dafür vorliegend, daß ein Urtheilsgericht 
ets dem Werkmeister eine Vergütung für die entworfene Bauzeichnung 
erfagen werde, wenn er den Bau nach dieser gegen einen Pauschalbetrag 
rusführte, sich aber nicht ausdrücklich eine Bezahlung der Zeichnungen 
ind Entwürfe ausbedungen hat, weil dann Freigebiakeit rechtsvermuthe— 
verden kann. 
Von der Firma O. O. F. Miether in Hannover wird im Inferaten⸗ 
heil (s. d. die neue rühmlichst bekannte Patentzither empfohlen. Neben 
onstigen Verbesserungen ist dieselbe jetzt mit einer ganz neuen Schule ver— 
ehen, so daß das Erlernen der Zither thatsächlich eine Kleinigkeit ist. 
zẽcwägt man noch den beispiellos billigen Preis von Mk. 6. — per 
Stück. mit allem Zubehör, so ist es wohl erklärlich, daß obige Firma zur 
Weihnachtszeit nicht immer für prompte Lieferung einstehen kann, man 
t sich beizeiten mit diesem reizenden Instrument zu versehen.
	        

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