Bautechnische Notizen. — Vermischtes.
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in der unteren Seite der Gesimsplatten angebrachte Nute hinein. Dadurch
vird der senkrechten Verkleidung ein fester Halt gegeben und das Ein—
ringen von Feuchtigkeit vermieden. Die fenkrechte Klinkerverkleidung wird
weckmäßig mit Ueberplattung (Nute und Feder) hergestellt. Außerdem
mpfiehlt es sich, auf der Rückseite der Steine Vertiefungen anzubringen,
im das Festsitzen des Bindemittels zwischen Klinkersteinen und Mauerwerk
zu erhöhen. Thonindustrie⸗Ztg.)
Kleine's Steindecken mit Bandeisen Einlagen. Ein sprechendes
zeugniß für die Tragfähigkeit der „Kleine'schen Decke“ haben in jüngster
Zeit einige Proben geliefert, die unter der Leitung des Chefs des Bau—
zureaus der Firma Friedr. Krupp, Herrn Regierungs-Baumeister Schmohl,
borgenommen wurden. Die 12 em starke Deckenplatte war unter Ver—
wendung von Ziegeln, 11,3)78 mm Bandeisen und Cementmörtel einer
Mischung 1: 3, in der großen Spannweite von 4mm hergestellt worden
und ohne jedes Widerlager auf zwei Stützen aufgelagert. Diese Decke
wurde nun zunächst einer gleichmäßigen Belastung von 1600 kg auf 14m
6000 kg auf 1m breitem Deckenstreifen) unterworfen, wobei sich eine
Durchbiegung von nur 3 wim ergab, die nach Abnahme der Last voll—
tändig verschwand; ein Beweis, daß die Elastizitätsgrenze durch die Be—
astung nicht überschritten war. Bei der nochmaligen Belastung trat unter
der außergewöhnlichen Last von 12 000 kg auf l m breitem Deckenstreifen
»der 3000 kg auf 1 qm Teckenfläche zunächst eine starke Durchbiegung
und bald darauf Bruch der Deckenplatte ein. Der Mörtel konnte zu dieser
Jeit nur etwas über seine halbe Festigkeit erreicht haben.
Die „Kleine'schn Decken“ haben sich, wie wir einer Zuschrift des
derrn Kleine an die „Deutsche Bauzeitung“ entnehmen, bereits in zahl⸗
Lichen Staats-, Kommunal- und Privatbauten aller Art vorzüglich be—
vährt. Während 1892 gegen 10000 qm ausgeführt wurden, betragen
zie Bestellungen bis jetzt bereits über 600 000 qm.
Mit dem Bau des neuen Domes, d. h. mit Legung der ersten
Fundamente, wird demnächst in Berlin begonnen, nachdem das Material
für Zubereitung des Betonbodens an Ort und Stelle angelangt und auf
dem Terrain des Straßendammes vom Lustgarten aufgestapelt ist. Von
großem Interesse ist es, einen Blick auf das lebhafte Bild zu werfen, das
der Dombauplatz gegenwärtig bietet, zumal von der Burgstraße aus.
Jenseits der Spree, hinter der vor dem Wasser errichteten Spundwand,
ZRie sich bis zu dem alten, sehr bald auch zum Abbruch gelangenden
Züsterhause zieht, wird der Rest der Fundamente vom Campo santo aus
der morastigen Tiefe mittels Winden geholt. Es sind dies kolossale
Zandsteinblöcke von Il, Raummeter Inhalt und von einem Gewicht, das
iich auf 15200 Centner beziffert. Aus diesen Steinen ersieht man aber,
nit welcher Sorgfalt Friedrich Wilhelm IV. seinen Dom erbauen erließ;
icherlich geen diese arre Schlofien und deom ssischen Nootfonde stainmen-
olgt noch sicherer und bequemer, wenn schon bei der Herstellung des
Mauerwerks Eisenbolzen eingemauert wurden, an denen dann die Rahmen—
enden scharnierartig festgenietet werden. Bei eisernen Balkonkonstruktionen
önnte man vielleicht sogar noch einen Schritt weitergehen und die Seiten—
heile des Brüstungsgeländers als Hängewerk konstruüiren, um die Balkon—
räger zu entlasten.
An Stelle der Eisenstakete z. B. als Garteneinfriedigungen) würde
n vielen Fällen sich die Verwendung von Gitter- oder Netzwerk aus
tarkem Eisendraht, dessen Maschen gefällige Muster bilden, schon aus
isthetischen Gründen empfehlen. Solche Gitter werden felderweise, in den
erforderlichen Abmessungen, zwischen Winkel- oder Flacheisenrahmen her—
zestellt und brauchen in der Regel auf dem Sockel überhaupt nicht, sondern
iur an den steinernen Säulen oder eisernen Ständern befestigt zu werden
Soll jedoch ein Staket nach üblichem Muster aus einzelnen lanzenartigen
kisenstäben hergestellt werden, so möchten die letzteren jedenfalls nicht
inzeln in den Sockelstein eingehauen und mit Cement, Schwefel oder
Blei befestigt werden. Vielmehr wird in solchen Fällen auf die Oberseite
der Sockel ein Winkeleisen, mit der Oeffnung nach unten, also dachartig
zu verlegen und nur mit seinen beiden Enden an den Stafetsäulen zu
efestigen sein. In die nach oben gekehrte Kante werden Löcher für die
Staketstäbe eingebohrt und die letzteren selbst vernietet. Um den Staket—
eldern größere Steifigkeit zu verleihen, sollte auch zu den oberen
dorizontalschienen anstatt der Flacheisen regelmäßig Winkeleisen verwendet
verden, wobei die Stäbe durch dessen horizontalen Schenkel durchzustecken
ind. Bei längeren Zaunfeldern machen sich in der Regel noch besondere
Versteifungen an der Rückseite erforderlich, die durch quergestellte Sockel—
teine mit aufgesetzten Streben ja auch ganz sachgemäß und zweckdienlich,
wenn auch nicht eben künstlerisch schön erzielt werden. Sie ließen sich
zei einer Anordnung der Staketstäbe vermeiden, bei der diese auf breiterer
Basis gegen einander geneigt und am oberen Ende durch eine Längs—
chiene verbunden angeordnet werden. Insbesondere in Verbindung mit
Schlingpflanzen müßten sich derartige heckenartige Staketereien durch
örperliche Fülle und perspektivischen Reiz von den sonst üblichen Flach—
äunen vortheilhast unterscheiden. Die Befestigung der Längsschienen an
zen Steinsäulen erfolgt mänchmal an besonderen, eingekitteten Eisenzapfen
»urch Vernietung, zumeist aber durch unmittelbares Einstecken und Verkitten
»er Enden im Stein. Beide Methoden können als tektonisch vollkommene
Lösung der Aufgabe nicht gelten. Nicht nur architektonisch schöner, sondern
uuch praktisch einpfehlenswerther wäre es, um die Steinsäule nach Art der
Rohrschellen einen Halsring zu legen, in dem die Längsschienen durch
Verschrauben oder Vernieten befestigt werden. Für den Halsring würde
uim Stein geeianete Gliederung vorzusehen sein
— daß das Bautocis uus αα
u stehen berechnet war. Heute baut man nicht mit so schwerfälligen
Steinen, selbst nicht in der Nähe von Flüssen, trotz des nicht immer ganz
icheren Fundamentbodens; heute erfüllt ein Gemisch aus zerhauenen
Steinen uͤnd Cement den Zweck, die Last von großen Bauten zu tragen,
zesser. Die Betonirung auf dem Domplatz wird an der Kaiser Wilhelms⸗
zrücke zuerst begonnen und dann wird au der späteren Hauptfront, die
ach dem Denkmal Friedrich Wilhelms III. im Lustgarten zu bekanntlich
zerichtet liegt, fortgefahren. Die Arbeiten der Bohlenlegung und des
lus und Abbruches der Fundamente und ihrer Mauern werden sich den
janzen Winter und wohl noch darüber hinaus hinziehen Nur wenn
tarker Frost oder heftiger Schneefall eintritt, werden sie sistirt. An den Be—
zinn der eigentlichen MNauerarbeiten ist aber vor April nicht zu denken.
Für die Anlage der Spundwände sind zwei Dampframmen bis in den
däten Abend in Betrieb, die einen Skandal verursachen, wie auf einem
tzahnhofe. Nimmt mau dazu das geschäftige Hin⸗ und Hereilen der
dowries, das Picken, Hämmern und Ziehen der Arbeiter welche die
Fundamente heben, so erhält man ein Bild von der Geschäftigkeit, die nur
och von der Arbeit in einem Bergwerke übertroffen werden kann.
Befeftiguug eiserner Geläuder und Stakete. Von Herrn
stegierungsbaumeister O. Gruner in Dresden werden in der „Deutschen
Zohlosserzeitung“ Rathschläge zur praktischen Befestigung von Eisengeländern
ad Etaleten gegeben, welche wir nachfolgend im Abdrucke wiedergeben:
So lange“es auch schon her ist, seit die hölzernen Brüstungen an
Balkonen und Gallerien, sowie die Holzzäune an Höfen und Gärten durch
eiserne Geländer und Gitter ersetzt werden, so hat man sich doch von der
len Ueber lieferung des „Eingrabens“ oder „Einzapfens“ mit dem unteren
ZInde bdis zum heutigen Tage noch nicht frei zu machen vermocht. Dieses
Befestigungsprinzip mag allenfalls sich für Holzstäbe und Pfähle eignen,
obgleich auch hier die Faͤulniß sehr dagegen spricht; daß es aber zur
Perbindung zwischen Eisen und Slein so ziemlich das ungeeignetste ist,
vis erdacht werden kann, erfährt man jeden Tag bei der Betrachtung von
Balkonplatten oder Staketsockeln. Das Beharren bei einer in tausenden
jon Fällen so schlecht bewährten Methode der Bauausführung würde den
nkenden Konstrukteur überraschen, wenn es das einzige derartige Beispiel
m Baumesen wäre. Nun ist es aber nur einer der zahlreichen schwachen
Punkte im Alltagsbauwesen, die der Verfasser schon vor einer Reihe von
Jahren einer kritischen Betrachtung unterzog und die fast sämmtlich un—
deründert noch heute zu beobachten sind. Wir beschränken uns hier darauf,
aur einige Gesichtspun te anzugeben, die bei den Verbesserunasbostrebungen
naaßgebend sein müssen.
uͤm das Einhauen von Löchern in Balkonplatten zu vermeiden,
nüssen die Balkongeländer stumpf aufgesetzt werden. Um trotzdem den
nöthigen Halt und unbedingte Sicherheit zu gewähren, sind sie zwischen
wei festen versteiften Rahmen (aus Winkel⸗ und E-Eisen) zu konstruiren.
Nur die Enden dieser Eisenrahmen werden — in der solidesten Weise —
der senkfrechten Umfassung des Gebäudes hefestiat. Die Befestiaunag er-
Uermischtes.
Die Frage, wer Eigenthümer einer Bauzeichnung sei,
zuf Grund deren die Bauerlaubniß ertheilt wurde, ist eine vielfach um—
trittene. Einem rechtlichen Bedenken kann es nicht unterliegen, daß,
venn auch die Erzeugnisse der Baukunst nicht dem Gesetz vom 9. Januar 1876,
hetr. das Urheberrecht an Kunstwerken, unterliegen dennoch die Entwürfe
ind Zeichnungen für Bauten durch die Bestimmung des Gesetzes vom
1. Juni 1570, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen ꝛc.,
etroffen werden. Danach ist rechtsunbedenklich Eigenthümer des geistigen
ẽrzeugnisses Derjenige, welcher den Entwurf fertigte, auf welchen mithin
)er kuͤnstlerische Gedanke zurückzuführen ist, hier also der Baugewerks—
neister. Nur diesem steht das Recht zu, denselben zu vervielfältigen, also
danach zu bauen. Allein er ist berechtigt, dieses sein Eigenthum ganz
der iheilweise auf einen Dritten zu übertragen, sich also seiner Rechte
ementsprechend zu entäußern. Die Bauerlaubniß wird auf Grund der
‚orgelegten Bauzeichnung dem Bauherrn ertheilt. Nach örtlichem Bau—
echte erlangt dieser den Besitz der mit der Bauerlaubniß versehenen
Bauzeichnung. Solchen dauernd fortzusetzen, wird für ihn nothwendig.
peil Rechte und Pflichten für ihn daraus entspringen, zu deren Feststellung
gieselbe unentbehrlich ist. Wenn während der Bauausführung der Werk—
neister die Innchabung erlangt, so wird er doch verpflichtet, nach Fertig—
tellung solche dem Bauherrn auszuantworten. Es entsteht dann die
veitere Frage, ob er dieses Eremplar der ihm als geistiges Eigenthum
erbleibenden Bauzeichnung unentgeldlich oder gegen Entgeld ausantworten
nuß. Hierüber entscheiden die Vereinbarungen der Parteien. Sind solche
zicht getroffen dann tritt die Rechtsregel über entstehende Gegenleistungen
ür vorgeleistete Handlungen nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts,
owie der Gewerbegebrauch ein. Nach letzterem ist allerdings das Ueber—
zewicht der Wahrscheinlichkeit dafür vorliegend, daß ein Urtheilsgericht
ets dem Werkmeister eine Vergütung für die entworfene Bauzeichnung
erfagen werde, wenn er den Bau nach dieser gegen einen Pauschalbetrag
rusführte, sich aber nicht ausdrücklich eine Bezahlung der Zeichnungen
ind Entwürfe ausbedungen hat, weil dann Freigebiakeit rechtsvermuthe—
verden kann.
Von der Firma O. O. F. Miether in Hannover wird im Inferaten⸗
heil (s. d. die neue rühmlichst bekannte Patentzither empfohlen. Neben
onstigen Verbesserungen ist dieselbe jetzt mit einer ganz neuen Schule ver—
ehen, so daß das Erlernen der Zither thatsächlich eine Kleinigkeit ist.
zẽcwägt man noch den beispiellos billigen Preis von Mk. 6. — per
Stück. mit allem Zubehör, so ist es wohl erklärlich, daß obige Firma zur
Weihnachtszeit nicht immer für prompte Lieferung einstehen kann, man
t sich beizeiten mit diesem reizenden Instrument zu versehen.