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Bautechnische Notizen — Vermischtes.
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hervorgerufen, die wir bei der verschiedenartigen Beurtheilung, welcher die
Schwainmbildung auf Holz heute noch unterworfen ist, hier mittheilen;
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lautet im Wesentlichen:
„Der Auffassung, daß Schwamm aus bereits infizirten Holztheilen
nicht vertrieben werden könne, muß entgegen getreten werden. Der Haus—
schwamm ist eine Pflanze und stirbt wie jede andere Pflanze ab, wenn
man ihm die Feuchtigkeit entzieht. Mindestens geht der Schwamm in
einen mehr verborgenen Zustand über, in welchem er dauernd bleiben kann,
ohne von neuem Schaden anzurichten. Wenn alle diejenigen Balken
unserer Häuser, welche während der ersten Jahre nach Ausführung des
Neubaues an vereinzelten Stellen durch Schwammsporen infizirt waren,
ausgewechselt werden müßten, würden wenige Balken belassen werden
können. So lange an dem alten Schlendrian festgehalten wird, das Holz
unmittelbar aus dem Wasser unter die Säge und von dort in das Haus
zu bringen, wird das Auftreten von Schwammvegetation in den Häusern
nicht verhindert werden können. Es ist dringend zu wünschen, daß zu—
nächst bei öffentlichen Bauten bei der Holzlieferung der Nachweis gefordert
wird, daß das Holz etwa ein Jahr außerhalb des Wassers in bedeckten
Schuppen in luftiger Stapelung gelagert habe.“
„So lange diese Regel nicht befolgt wird, wird man, besonders bei
der jetzt beliebten Schnelligkeit der Fertigstellung der Häuser, oft mit
Schwamm-Reparaturen zu thun haben. Eine vollständige Beseitigung
der angegriffenen Hölzer wird aber nicht immer nothwendig werden.“
Bau von Arbeiterwohnungen. Die Unterstützung des Baues
von Arbeiterwohnungen durch die Alters- und Invaliditätsversicherungs-
Anstalten scheint in stetigem Fortschreiten begriffen. In Berlin, Hannover,
Schlesien, Sachsen-Anhalt, Baden ist man der Sache näher getreten. Wie
entgegenkommend insbesondere die Versicherungsanstalt Hannover vorge—
gangen ist, läßt sich aus einigen Mittheilungen der „Wohlfahrtskorrespondenz“
entnehmen. Die genannte Versicherungsanstalt gewährt Darlehen sowohl
an gemeinnützige Aktien-Baugesellschasten, wie an Baugenossenschaften.
Grundsätzlich bevorzugt sie indessen die in Form der eingetragenen Ge—
nossenschaft gebildeten Arbeitervereinigungen. Einige dieser gemeinnützigen
Aktiengesellschaften und Genossenschaften, wie in Hameln, Göttingen,
Hannover, haben sich mit Darlehen innerhalb der Grenze mündelmäßiger
Sicherheit begnügen können, indessen bleibt die Anstalt hierbei nicht stehen,
sondern gewährt unter gewissen Voraussetzungen Hypothekendarlehen bis
zu 75 pCt. des Werths des Grundstücks nebst Gebäuden oder des vollen
Bauwerths der Häuser. So geschah dies z. B. gegenüber dem Kredit-
Konsum⸗- und Bauverein in Harburg; die Verzinsung beträgt nur 31, pCt.
und der Genossenschaft gegenüber ist das Darlehen unkündbar. Dieser
Harburger Verein fand auch sonst das größte Entgegenkommen.
Vii dem Bau der Häuser ist bereits begonnen. Zwei Häuser mit
je 2 Wohnungen sind vollendet, vier im Rohbau fertiggestellt und zwei
eben in Angriff genommen. Es wird geplant, insgesammt fünfundzwanig
häuser in Rohbau fertigzustellen. Jedes Doppelhaus einschließlich Neben-
gebäude kostet 11000 Mk. Der Platz, 40 Quadrat-Ruthen für das
Einzelhaus, wovon 30 Ruthen als Garten bleiben, kostet 1300 Mk. Der
Miethspreis eines Hauses mit zwei Wohnungen ist auf 6 pCt. des
Preises des Grundstücks und des Gebäudes festgesetzt; er genügt, um
Verzinsung und Unterhaltung zu decken und allmälich den Kaufpreis des
Grund und Bodens zu amortisiren.
Um den Bau von Arbeiterwohnungen zu fördern und auf diese
Weise die Gelder der Versicherungsanstalt zu Gunsten der arbeitenden
Bevölkerung nutzbar anzulegen, hat jetzt auch die Versicherungsanstalt des
Großherzogthums Hessen sich damit einverstanden erklärt, daß ein Theil
des Anstaltsvermögens, jedoch höchstens der vierte Theil desselben, zur
Förderung der Erbauung von Arbeiterwohnungen verwendet werde und
zu diesem Zweck Darlehen an Gemeinden, Arbeitgeber, milde Stiftungen
oder gemeinnützige Baugesellschaften und Baugenossenschaften gegen
mäßige Verzinsung gewährt werden können.
Dauerhafter Cementverputz. Zur Erzielung eines dauerhaften
Cementverputzes, welcher keinerlei Neigung zum Abbröckeln oder Rissig—
werden zeigt, gehört nicht allein eine güte, von diesen üblen Eigenschaften
freie Cementsorte, sondern es sind auch noch kleine, praktisch bewährte Vor—
sichtsmaaßregeln zu treffen, deren Nichtbeachtung die Haltbarkeit des Ver—
outzes oft wesentlich beeinträchtigt. Unsere großen Cementfabriken sind
jehr wohl im Stande, Cementsorten zu liefern, welche durch keine Volumen—
veränderung während des Hartwerdens nachtheilig auf die ausgeführte
Cementarbeit einwirken, d. h., welche die unangenehme Eigenschaft des so—
genanten Treibens besitzen. Man ist aber durch ein sehr einfaches Ver—
fahren, welches das „Polytechnische Notizblatt“ mittheilt, in der Lage,
derartige Cementsorten vor dem Gebrauche auf ihre Volumenbeständigkeit
zu prüfen. Dieses Mittel besteht darin, daß man von dem fraglichen
Material eine Probe von 100 8 mit 26-30 ebem Wasser ungefähr
8 Minuten lang gut mischt, den entstehenden zähen Brei auf eine Glas—
platte schüttet, woselbst man durch stoßendes Rütteln seinem Bestreben,
sich auszubreiten, solange nachhilft, bis der entstandene Kuchen ganz dünn
auslaufende Ränder bekommt. Diese Cementkuchen läßt man einen Tag
lang in der Luft, aber bedeckt, stehen, und bringt ihn dann in Wasser, wo
man ihn längere Zeit auf sein Verhalten prüfen kann. Es dürfen sich
daran im Laufe von vier Wochen auch nicht die geringsten Risse zeigen,
wenn er die Probe bestanden haben soll. Allein auch ein derartig ge—
prüfter Cement kann nach seiner Verwendung Risse bilden, oder, als Ver⸗
putz verwendet, abbröckeln, wenn bei seiner Verwendung nicht Folgendes
beobachtet wurde: Der Cement darf nicht zu rasch hart werden, weil er
dabei infolge Wasserverlustes schwindet und Risse bekommt, welche jedoch
vollständig von den durch Treiben entstandenen Rissen verschieden sind
da sie, diesen entgegen, nur in geringer Zahl, aber oft in aroßer Aus—
dehnung auftreten. Daher sind alle derartigen Cementarbeiten nach ihrer
Fertigstellung während des Erhärtens noch einige Tage gut feucht zu halten,
was man durch häufiges Begießen mit Wasser und durch Schutz gegen
Luftzutritt erreicht. Wird der Cement auf Mauerwerk mit Kalkmörtel
aufgetragen, so ist darauf zu achten, daß kein reiner Kalk mehr auf dem
Mauerwerk sichtbar ist, oder, wenn derartige Kalkstellen vorhanden sein
sollten, daß dieselben abgewaschen und die Steine gut feucht gehalten
werden, ehe der Cement darauf kommt. Diese allbekannten Regeln werden
nur zu häufig außer Acht gelassen, wodurch dem Cementverputz dann un—
verdienterweise ein schlechter Ruf erwächst.
Glasröhren zu Bauzwecken stellen in neuester Zeit einige
snlesische Glasfabriken her, und zwar sollen diese Glasröhren als Ersatz
für die bis jetzt bei Kanalisirungen und Wasserleitungen verwendeten Röhren
aus Eisen, Blei, Steingut ꝛc. dienen. In Oesterr.Schlesien fabrizirt
man jetzt Glasröhren von ea. Om Durchmesser und 123mm Lünge.
Vermischtes.
Die kgl. Baugewerksschule zu Königsberg i. Pr. ist im
November v. J. in die Reihe der staatlichen Baugewerksschulen — neben
Rienburg, Posen (und Buxtehude?) — in's Leben getreten. Durch die
Begründung dieser Anstalt ist dem in der Provinz Ostpreußen lebhaft
mpfundenen Bedürfniß nach einer eigenen Schule zur Ausbildung von
Baugewerksmeistern und bautechnischen Hilfskräften Rechnung gettagen und
ugleich der Plan der Staatsregierung, jede Provinz mit einer Baugewerks—
chule zu versehen, wieder um ein Stück der Verwirklichung näher gerückt
worden. Die Schule ist zunächst mit den drei unteren Klassen, zu der
ine vierte Parallelklasse trat, eröffnet worden und war im abgelaufenen
Wintersemester schon von 72 Schülern besucht. Außer dem Direktor waren
Lehrer an der Anstalt thätig; die Zahl der Letzteren soll, der all—
mälichen Ausgestaltung der Schule zu 8 Klassen entsprechend, auf 13
gebracht werden. Die Schule ist in einem von der Stadt Königsberg ge—
tellten und entsprechend umgebauten Gebäude provisorisch untergebracht;
zugleich hat die Stadt die Verpflichtung übernommen, möglichst bald ein
ieues, allen Anforderungen entsprechendes Schulhaus zu erbauen, in dem
nuch die, unter der nämlichen Leitung stehende kgl. Provinzial-Kunst- und
hewerbeschule Platz finden wird. Das Sommersemefter beginnt am 10. April.
Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen
Arbeitern in Ziegeleien. Dem Bundesrath ist ein Entwuͤrf von Be—
stimmungen, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen
Urbeitern in Ziegeleien, zugegangen, wonach diese Arbeiter zur Gewinnung
und zum Transport von Rohmaterialien, sowie zu Arbeiten in den Oefen
und zum Befeuern der Oefen, Arbeiterinnen auch zur Handformerei der
Ziegelfteine mit Ausnahme der Dachziegel (Dachpfannen) und Bimssand—
teine (Schwemmsteine) nicht verwendet werden dürfen. Die tägliche Be—
chäftigung darf 12 Stunden, die wöchentliche 66 Stunden nicht über—
chreiten; die Arbeitsstunden dürfen nicht vor 4! / Uhr Morgens beginnen
ind nicht über 9 Uhr Abends hinaus dauern. Es müssen zwei Arbeits—
»ausen gegen Mittag und Nachmittags gewährt werden, die nach je
ängstens vier Stunden Arbeit eintreten; die Dauer der Mittagspause muß
nindestens eine Stunde. die der übrigen Pausen mindestens je eine
jalbe Stunde betragen. Im übrigen ist den Arbeitgebern die Verpflichtung
auferlegt, an der Arbeitsstätte Tabellen über die Beschäftigungsstunden der
ungen Leute und Arbeiterinnen anzubringen. Die Art der Tabellen⸗
ührung ist genau vorgezeichnet. Die Bestimmungen treten zum Theil
nit dem J1. Mai d. J. zum Theil mit dem Tage der Verkündigung in
kraft. Sämmtliche Bestimmungen haben fünffjährige Giltigkeit.
Ueber Verwerthung von altem Obstbaumholz schreibt die
„Köln. Volksztg.“ Folgendes: In der Regel wird das älte Holz der
Obstbäume als Feuerholz verwandt; einen weit höheren Gewinn würde
man aber aus solchem Holze erzielen, wenn man dasselbe als Nutzholz
verwerthen würde. So eignet sich z. B. Holz vom Apfelbaume sehr gut
zu feineren Drechsler-Arbeiten, wie: Trinkgefäßen, Cigarrenspitzen, Aschen—
jechern u. s. w., wie solche bekanntlich in den Holzschnitzereien Thüringens
'abrizirt und verkauft werden; ferner findet es vielfache Verwendung zu
dämmen für Maschinen und Mühlen-Räder, sowie, gleich dem Holze des
Pflaumenbaumes, zu Brot- und Küchenmesserheften in Solingen und
anderen Orten mit Stahlwaaren-Fabriken. Das Holz des Birnbaumes
wird durch Beizen zur Herstellung von Ebenholz-Nachahmungen vorzüglich
»erwendet. Zwetschenbaumholz dient bekanntlich zu Faßhähnen und altes
dirschbaumholz endlich ist ein sehr werthvolles, hochgeschätztes Material
zur Verfertigung von Möbeln, von Fourniren und Mahagoni-Nachahmungen,
vird auch zu allerlei Baugeräthen mit bestem Erfolg verarbeitet. Junge
Lirschbäume wie auch ältere Stämme geben, entsprechend bearbeitet, die
jekannten Pfeifenrohre, letztere besonders die schwächeren, da sie sich leicht
spalten, biegen, abrunden und poliren lassen.
Eingestürzte Fabrikschornsteine. Nach einer Meldung aus
Paris sind in der letzten Woche in St. Helens und Widnes zwei Fabrik—
chornsteine plötzlich eingestürzt. Der erste Schornstein ist über 300 Fuß
hoch und ist bis auf die Fuͤndamente eingestürzt. Der hierdurch ent—
tandene Schaden beträgt etwa 16 000 Pik., der zweite Schornstein war
nur 90 Fuß hoch. Beide Schornsteine gehörten zu chemischen Fabriken,
und es liegt wohl der Gedanke nahe, daß die bei der Fabrikation sich in
großem Maaße entwickelnden Dämpfe die Zerstörung der Ziegel bewirkt
haben. Es würde hiernach nothwendig sein. derartige Schornsteine öfter
zuf ihre Festigkeit zu untersuchen.