21
•vw'W/Wx/v-'-
Jugend; es gestattet eine sehr weitreichende Ausnützung der Baustelle,
indem ein Teil der Brausebäder bequem in den höher gelegenen
Stockwerken untergebracht werden kann und dadurch nicht nur
eine sehr erhebliche Verringerung der Anlagekosten, sondern auch die
Möglichkeit gewährt ist, die Baustelle wegen des geringen Raumbedürfnisses
in den dichtbevölkertsten Stadtteilen aussuchen zu können.
Im Erdgeschoß wären die erforderlichen zwei langgestreckten Bassins
von nur etwa 3,0 m Breite anzubringen, welche wegen der Benützung
durch Kinder und Erwachsene verschiedene Wassertiefe erhalten
müssen und von allen Seiten durch zum Sitzen eingerichtete
ca. 0,35 in hohe und breite Stufen zugänglich zu machen wären.
Neben diesen Bassins wären noch verschiedene und zwar bewegliche,
nach dem Belieben des Badenden jeden Körperteil kräftig bestreichende
Brausen anzubringen. Für Liebhaber von Wannenbädern kann dann
noch durch Herstellung einiger Zellen mit Wannen Sorge getragen
werden. Die Frage der Verbindung eines solchen Volksbads mit
komplizierteren Badeeinrichtungen, z. B. mit Dampf-, römisch-irischen
und mit Medizinalbädern kann von Fall zu Fall entschieden werden,
die Hauptanlage wird hiedurch nicht berührt; aus dem gleichen
Grunde wollen wir daher auch auf die im Interesse der weniger
Bemittelten so wünschenswerte Verbindung des Volksbads mit einer
Waschanstalt hier nicht näher eingehen.
Die Frequenz der Bäder durch Männer und Frauen ist eine
auffallend verschiedene; es baden z. B. durchschnittlich in Wannenbädern
zweimal mehr Männer wie Frauen, bei Brausebädern ist sogar
das Verhältnis gewöhnlich — 10 : 1. Im Winter sinkt die Frequenz
sehr bedeutend, da das Bedürfnis in dieser Zeit selbstverständlich
ein viel geringeres ist, als im Sommer. Bei einem auf mehrere
Stockwerke verteilten Bad wird daher der unterste Raum als der
frequenteste das ganze Jahr über geöffnet bleiben können, die Oeffnung
und Schließung der weiter verfügbaren Baderäume in den oberen
Stockwerken aber mit der Zu- und Abnahme der äußeren Temperatur
erfolgen, der Betrieb und hiebei namentlich der Brenmnaterialienverbrauch
also ganz dem jeweilig vorhandenen Bedürfnis sich anpassen
lassen. Das Lassarsche Volksbad in Berlin hat schon bei einem
Preis von 10 ^ pro Person die Ausgaben gedeckt; es ist bei der
Einfachheit der Anlage dieser Preis jedenfalls als ein Maximum
zu betrachten, welcher für Kinder und Lehrlinge sich sogar auf
5 ^ wird ermäßigen lassen. Das klassenweise Baden der Schulkinder
hätte in den Bassins und mittels der Brausen im Erdgeschoß
zu geschehen und zwar unseres Erachtens ohne Erhebung
einer Abgabe hiefür. Eine solche Badanlage hat neben den eigentlichen
für die verschiedenen Geschlechter räumlich oder nur zeitlich
zu trennenden Zellen u. s. w. wie das Lassarsche Bad noch Bedürfnisanstalten
, die Wasch- und Trockenräume für die Wäsche,
einen nach Geschlechtern getrennten Warteraum sowie die Kasse zu
enthalten und kann für etwa 60 zu gleicher Zeit, bezw. für 600
bis 700 an einem Tag badende Personen einschließlich Grunderwerbung
und aller sonstigen Unkosten um ca. 50 000 erstellt werden.
Aus der der Stadt Stuttgart von dem schon erwähnten ungenannten
Geber zu solchem Zwecke zur Verfügung gestellten Mitteln
könnten somit 4 solcher Anstalten in verschiedenen Teilen der Stadt
errichtet werden, welche wie in Karlsruhe den Namen ihres Stifters
auf ferne Zeiten bringen würden.
Will man solche Badanstalten zu Gunsten der Erniedrigung
der Eintrittspreise für weniger Bemittelte rentabel machen, so kann
man jederzeit bestimmte Räume außerhalb der üblichen Feierstunden
für Dritte um erhöhte Eintrittspreise reservieren. An manchen
Orten, namentlich an der Peripherie der Städte und in Mitte von
Fabriken, wird man zuweilen zur Ersparung an Anlagekosten die
Kesselanlage eines hier vorhandenen industriellen Etablissements zur
Heizung und zum Erwärmen des Wassers verwenden können, was
namentlich bei beschränktem Winterbetrieb von Vorteil wäre. Es
ist unseres Erachtens auch die Ansetzung eines etwas höheren Badepreises
während des Winters wohl gerechtfertigt.
Wenn wir noch zum Schluß die Frage auswerfen, von wem
die Volksbäder erbaut werden sollen, so berühren wir hiemit den
Punkt, in welchem Technik und Verwaltung zusammentreffen und
wo die öffentliche Wohlthätigkeit noch ein großes Feld zu bebauen
hat. Da der Gemeinde die Handhabung der Gesundheits- und
Sittenpolizei und deshalb in erster Linie auch die Sorge für die
Errichtung öffentlicher, jedermann zugänglicher Bäder obliegt, sofern
solche noch nicht oder wenigstens nicht in genügendem Maße vorhanden
sind, da ferner die Gemeinde häufig allein das erforderliche
Wasser für die künstlichen Bäder zu liefern vermag, so erscheint es
anch als eine Aufgabe jedes Gemeinwesens, hierin die Initiative zu
ergreifen. Die großen Anforderungen, welche zur Zeit an die
städtischen Haushaltungen und an die Steuerzahler gestellt werden,
haben es jedoch wenigstens in Deutschland nur in seltenen Fällen
zugelassen, daß die Gemeinden, wie z. B. in Dortmund, den Bau
und den Betrieb öffentlicher Bäder selbst in die Hand genommen haben;
meistens ging der Anstoß hiezu von Privatpersonen und Körperschaften
aus, welche die hiezu erforderlichen Kapitalien teils schenkten, teils
gegen sehr mäßige Verzinsung herliehen, so daß seitens der Gemeinden
keine oder doch keine erheblichen Kosten mehr aufzuwenden waren.
Als Beispiele hiefür sind neben Karlsruhe noch Bremen, Hamburg,
Basel u. a. Städte anzuführen. Wie wir oben nachgewiesen zu
haben glauben, sind nun die in diesen Städten errichteten öffentlichen
Bäder sehr teuer zu stehen gekommen, es sind hier unproduktive
Ausgaben in großem Maßstab gemacht worden, welche wir
durch unsere Ausführungen hier und an andern noch nicht mit Volksbädern
ausgestatteten Orten im Interesse der Sache zu verhüten
wünschen. Rur dann wird es möglich sein, diese nützlichen Anlagen
so allgemein zu machen, wie dies in Deutschland vor dem 30 jährigen
Kriege der Fall war, als fast jedes Dorf seine Badestube
besaß, und wie wir es heute noch in England sehen, welches in dieser
Hinsicht wie auch sonst in allen gesundheitlichen, das allgemeine
Wohl betreffenden Bestrebungen jedem anderen Lande voranzugehen
pflegt. Es wurden hier nämlich schon im Jahre 1846 durch eine
Parlamentsakte sowohl Stadtgemeinden wie Kirchspiele ermächtigt,
öffentliche Bade- und Waschanstalten anzulegen und zu betreiben,
die Kosten aber auf dem Weg der Gemeindebesteuerung zu erheben,
sofern 2 /3 der in der beschließenden Versammlung anwesenden Steuerzahler
sich hiefür aussprechen. Bei diesen Anstalten, in denen überall
die größte Sauberkeit und Wohlanständigkeit zu finden ist, wird
eine getrennte Rechnung geführt, welche von den Organen der Gemeinde
kontrollirt und nach jedem Rechnungsabschluß den Steuerzahlern
zur Einsicht vorgelegt werden muß. Das in England hochgehaltene
Prinzip der Selbstverwaltung wird dadurch gewahrt,
daß die Leitung der Anstalten 3—7 gewählten Bevollmächtigten
übertragen wird, von welchen je ein Drittel aus dem Ausschuß jährlich
auszuscheiden hat. Die Anstretenden sind jedoch wieder wählbar.
Die wichtigsten sonstigen Bestimmungen und Nachträge der
gedachten Parlamentsakte sind in dem von uns oben erwähnten
Aufsatz gleichfalls enthalten, und mag daher hier darauf verwiesen
werden. Durch diese Bestiinmungen ist es möglich geworden, kalte
Bäder an Erwachsene um 10 an gemeinschaftlich badende Kinder
um 5 warme Bäder aber um den doppelten Satz abzugeben.
Aber auch für Bäder der höheren Klassen darf nicht mehr als der
dreifache Betrag der eben erwähnten Preise gefordert werden. Bei
offenen gemeinschaftlich benützten Badeplätzen wird allgemein 5 ^
pro Person verlangt. Außerdem sind die meisten künstlichen Badeanstalten
mit Waschhäusern verbunden, wobei für die Benützung
eines Waschstandes für die erste Stunde 10 ^, für zwei Stunden
aber 30 ^ gerechnet werden. Wenn höhere Gesellschaftsklassen
diese Waschhäuser benützen wollen, so bleibt die Vereinbarung der
Preise der Verwaltung überlassen. Die Wasserabgabe erfolgt seitens
der Gemeinden und Gesellschaften um ermäßigte Preise. Neben
diesen öffentlichen Anstalten giebt es aber auch in England noch
eine Menge von Privatbädern, welche in der Regel von geschlossenen
Gesellschaften durch Ausgabe von Aktien ins Leben gerufen worden
sind und sehr stark benützt zu werden pflegen, und selbstverständlich
ganz aus den eigenen Einnahmen und ohne jede Vergünstigung seitens
der Gemeinden unterhalten werden.
Wir schließen mit dem Wunsche, daß das uns hierin von den
Engländern gegebene gute Beispiel auch hier zu Lande, in Dorf und
Stadt, besonders aber in Stuttgart bald Nachahmung finden, sowie
daß der heutige Tag zur Klärung der Anschauungen beitragen und
eine Anregung zu einem thatkräftigen Vorgehen in dieser mit dem
Wohl der Stadt so eng verknüpften Angelegenheit geben möge.