Volltext: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 56, Bd. 15, 1896)

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Mittheilungen aus der Praxis. — Entscheidungen. 
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Rosette nur 152 mm offen bleiben. Morgens und Abends wird 
der Rost geschüttelt, bis er ven Asche ꝛc. klar ist, hicxauf erst die 
Aschenthüre geöffnet (wenn der Aschenstaub sich gelegt hat), bis der 
Koks zu hellem Glühen kommt und alsdann wieder mit der Rosette 
S requlirt. Beim Brande von Anthracitkohlen regulirt man 
allmäliger, um den stärker sich entwickelnden Gasen nicht auf 
einmal die Luft zu entziehen. Je besser das Heizmaterial über— 
haupt ist, um so luktrativer ist felbstverständlich der Dauerbrand. 
Peit einem Füller Kohlscheider Würfelkohlen läßt sich dieser 
Regulir-Füllosen 253 Tage, je nach der Witterung, hinhalten, 
da sämmiliche Thürchen sich luftdicht schließen lassen, wodurch 
die genaueste und zuverlässigste Regulirung des Brandes ermöglicht 
st. Eine auf die Ofendeckelplatte gestellte gußeiserne Wasserschaale 
nit Untersatz läßt deren Inhalt in der Gesundheit zuträalicher 
Weise verdampfen. 
Außer dem in den Fig. 153 dargestellten größeren Ofen 
verden noch 2 kleinere Ofensorten vom Hüttenwerk Wasseralfingen 
nn vollständiger Aufstellung, Einmauerung und durch vier senk— 
echte Eisenstangen zusammengeschraubt in den Handel gebracht, 
so daß bei Aufstellung im Zimmer nur das Ofenrohr noch anzu— 
sringen ist, um die Feuerung in Gang setzen zu können. Durch 
dieses vollständige Zusammenmontiren und das geringe Gewicht 
ist die Möglichkeit gebbten, diese Oefen während der Sommerzeit 
uußerhalb des Zimmers aufbewahren zu können. Jedem dieser 
Defen wird eine Konstruktions- und Behandlungs-Anweisung bei— 
gegeben. — Endlich ist neben der bedeutenden Ersparniß an Brenn— 
naterial (erzielt durch den gleichmäßig dauernden Brand) und der 
Annehmlichkeit stets warmgehaltener, sich während scharfer Winter— 
nächte nicht zu sehr abkühlender Zimmer, die geringe Mühe mit 
den fortwährend brennenden Oefen zu betonen: Annehmlichkeiten 
und Ersparnisse, die, einmal versucht, nicht mehr entbehrt werden 
möchten. Es ist grundverkehrt, an der Anschaffung eines neuen 
»ewährten Ofens zu sparen, statt am Brennmaterial und an der 
Bedienung. 
Wie viel wird in Schulen, Comptoirs, Bureaux und Kanzleien 
an Brennmaterial verschwendet, statt durch Anschaffung der passenden 
Oefen und deren sorgfältige Bedienung (für eine größere Anzahl 
zu erwärmender Räume durch einen eingelernten Heizer) thatsächlich 
eine Ersparniß und Annehmilichkeit zu schaffen. Wie oft wechselt 
in weitaus den meisten Fällen täglich Einheizen, Fensteröffnen und 
vieder Einheizen? Diesen Unannehmlichkeiten stenert ein ruhig 
ortwährend brennender Ofen auf das Nachdrücklichste und in einer 
der Gesundheit der Bewohner zuträglichen Weise. 
Auf eine weitere Ersparniß bezüglich der Austheilung der 
Zimmeröfen in unseren Wohnräumen dürfte an dieser Stelle noch 
ufmerksam gemacht werden. Beim Miethen einer Wohnung fragt 
man stets: wie viel heizbare Zimmer? oder genauer gesagt: steht 
n jedem Zimmer ein Ofen? O gewiß! — Allein, gehen wir die 
Wohnräume der Reihe nach in alten wie in neuen Häusern durch, 
o findet man, daß während der Winterzeit stets ein und derselbe 
Dien, und der Ofen im sogenannten Salon nur bei festlichen 
GBelegenheiten geheizt wird, während der Salon sonst, besonders in 
sehr kalter Winterzeit, zu einer Art „Eisgrube“ wird. Trotzdem 
wird bei unerwartetem Besuch der Gast dennoch eingeladen, dort Platz 
u nehmen, weil eben noch gar vielfach der Salon das größte und 
chönste Zimmer sein soll, statt dieses zu bewohnen und den Salon 
ür zu empfangende Besuche in ein kleines Zimmer zu verlegen 
vielleicht besonders während der Winterzeit), welches seine Er— 
värmung aus einem der beiden anstoßenden Zimmer erhielte. 
Durch die Anlage des Grundrisses unserer Wohnungen ist 
)er Hauptsache nach die Benützung und die Bedeutung des einzelnen 
Zimmers durch seine Lage gegeben, es könnte somit nicht schwer 
allen, gleich von Anfang an durch die zweckmäßigst anzustrebende 
Austheilung anerkannt güter, leistungsfähiger, dauerhafter Thon— 
ind Eisenöfen die oben genannte Ersparniß zu Nutzen der Bau— 
oder Miethherren und des Miethers selbst zu erlangen, so daß nur 
etwa in jedem zweiten Zimmer ein Ofen zu stehen käme. 
Zum Schlusse hat der Verfasser noch den Wunsch auszu⸗ 
prechen, es möchte vorstehende Abhandlung Manchem von Interesse 
und Nutzen sein, welcher schlimme Erfahrungen irgend welcher Art 
mit seinen Zimmeröfen gemacht hat. 
einen Firniß anzuwenden, welcher mit borsaurem Manganoxydul 
sekocht ist. Das borsaure Manganorydul (Manganhorat) liefert 
uter allen Manganpräparaten hierfür die besten Resultate und 
geben wir in folgendem eine Vorschrift zur Herstellung eines brauch— 
Jaren Manganborat-Firnisses: 
1 Kgvöllig trockenes und eisenfreies (dasselbe ist ganz weiß) 
sorsaures Manganoxydul wird auf das feinste zerstoßen und das 
eine Pulver nach und na! in 5 Kg Leinöl eingerührt, welch 
etzteres in einem geeigneten Gefäße unter fortwährendem Umrühren 
»is auf 2000 C. erwärmt wird. Zu gleicher Zeit bringt man in 
inen Kessel 59 Kg Leinöl, erhitzt letzteres, bis es anfängt Blasen 
zu werfen, und laͤßt die aus Leinöl ünd borsaurem Manganoxydul 
Fereitete Flüssigkeit in feinem Strahle in den Kessel fließen; hierauf 
erstärkt man das Feuer und läßt alles zusammen stark aufkochen. 
Nach Verlauf von 18 bis 20 Minuten schöpft man den fertigen 
Firniß aus und filtrirt ihn noch heiß durch Baumwolle. 
Ein auf diese Weise bereiteter Firniß kann sofort verwendet 
verden. Für gewöhnlich giebt man für Fußböden zwei Anstriche; 
»och hat man darauf zu achten, daß der zweite Anstrich nicht eher 
»orgenommen wird, als bis der erste vollständig trocken geworden ist. 
Recht empfehlenswerth ist es, die mit Oelfarbe gestrichenen 
Fußböden noch mit einem sogenannten „Fußbodenlack“ zu über— 
ireichen, indem mittels letzterem der gestrichene Fußboden einen 
»esonderen Glanz erhält und auch der oberen Decke eine arößere 
Festigkeit verliehen wird. 
Einen sehr guten Fußbodenlack erhält man nach folgender 
Vorschrift: Man löst 50 8g Schellack in 210 8g 80prozentigem 
Zpiritus auf, fügt der Loͤsung 6 bis 7 g Kampfer hinzu und 
iltrirt durch ein leinenes Filter den Bodensatz ab. 
Mit diesem Lack wird der Fußboden gestrichen und hat man 
sier den Vortheil, daß die obere Decke desselben durch den Schellack 
ester wird. Tritt sich mit der Zeit der Fußboden ab, so braucht 
nan nur den Lack wieder aufzutragen, um schnell wiederum einen 
länzenden Fußboden zu erhalten H. Krätzer. 
Entscheidungen. 
In den Statuten der meisten deutschen Feuerversicherungs— 
sesellschaften ist die Bestimmung enthalten, daß alle nicht innerhalb 
»Monate nach dem Brande im Wege eines Anerkenntnisses 
estgestellten, oder im Wege der Klage geltend gemachten Ent— 
chaͤdigungsansprüche erloschen sein sollen. Diese Bestimmung machte 
eine Feuerversicherungsgesellschaft gegen eine Klage auf Zahlung 
iner namhaften Entschaͤdigung geltend, die erst im siebenten Mo— 
iate nach dem Brandschaden angestellt war, und drang mit ihrem 
xinwande durch. Der Grund für die fragliche Bestimmung, so 
agt das Gericht, ist leicht erkennbar. Es liegt im Interesse der 
vesellschaft, sobald als möglich Gewißheit über die Höhe des zu 
ergütenden Schadens zu haben. Die Schwierigkeit, die Schadens— 
echnung aufzustellen fuͤr die Versicherten, für den Versicherer aber, 
)er aufgemachten Rechnung mit Erfolg entgegenzutreten, wächst in 
inverhältnißmäßiger Weise mit dem Laufe der Zeit. Zugleich aber 
entziehen sich für den letzteren mit der Zeit leicht die Beweise, auf 
Brund deren er überhaupt von der Verpflichtung zum Schadens— 
ersatz befreit werden kann. Es verlangen aber auch dieselben 
Bründe, welche für die Beschränkung des Klagerechts auf eine 
urze Frist sprechen, zum Ausschlusse derselben einen Anerkennungs⸗ 
yertrag, der sich auf die Berechtigung des Versicherten und die 
Verpflichtung des Versicherers ihrem ganzen Inhalte nach bezieht. 
kinestheils ist es nicht allein die Rücksicht auf die mit dem Laufe 
der Zeit erwachsende Schwierigkeit der Schadensermittelung, welche 
gzie Feststellung einer kurzen Frist für die Klage nothwendig macht, 
ondern auch die Rücksicht darauf, daß die Prüfung, ob der Ver— 
icherte allen Bedingungen nachgekommen ist und ob sonstige Be⸗ 
reiungsgründe der Gesellschaft zur Seite stehen, von einem Tage 
um andern erschwert wird. Es ist klar, daß beide Rücksichten die 
ertragsmäßige Feststellung der Ansprüche auf Entschädigung inner— 
jalb einer kurzen Frist fordern und daß, wenn diese nicht erfolgt, 
»der eine Klage in der gestellten Frist nicht angebracht wird, der 
kinwand der Verjährung des Schadensersatzanspruches als gerecht 
ind gerechtfertigt angesehen werden muß. — 
Betreffend den Anspruch der Eltern eines bei einem Betriebs— 
infall Getödteten gegen die Berufsgenossenschaft auf Grund des 
Anfallversicherungsgesetzes, hat sich das Reichsversicherungsamt, 
vie folgt, ausgesprochen: „Wenn der durch einen Betriebsunfall 
Betödtete thatsächlich der einzige Ernährer seiner Eltern war, so 
vird der Rentenanspruch der letzteren (G6 Ziffer 2b des Unfall⸗ 
ersicherungsgesetzes) durch das Vorhandensein anderer alimentations— 
flichtiger Kinder, welche bei Lebzeiten der Verunglückten zur Er— 
Ȋhrung der Eltern nichts beidetragen hoben., nicht aufdehoben 
Mittheilungen aus der Praxis. 
Anstrich für Fußböden. In manchen Fällen werden, 
o schreibt die „Badische Gewerbeztge“, bei Fußbödenanstrichen 
Farben benützt, denen Bleiweiß hinzugefügt wird. Dies ist sehr 
unzweckmäßig, indem derartige Fußböden sich schnell abnutzen bezw. 
ibtreten. Wir empfehlen, zum Oelfarbanstrich der Fußboͤden nur 
Erdfarben zu verwenden. Auch die Benutzung des mit Bleiglätte 
nekochten Firnisses ist nicht voriheilhaft, dagegen empfiehlt es sich.
	        
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