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Mittheilungen aus der Praxis. — Entscheidungen.
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Rosette nur 152 mm offen bleiben. Morgens und Abends wird
der Rost geschüttelt, bis er ven Asche ꝛc. klar ist, hicxauf erst die
Aschenthüre geöffnet (wenn der Aschenstaub sich gelegt hat), bis der
Koks zu hellem Glühen kommt und alsdann wieder mit der Rosette
S requlirt. Beim Brande von Anthracitkohlen regulirt man
allmäliger, um den stärker sich entwickelnden Gasen nicht auf
einmal die Luft zu entziehen. Je besser das Heizmaterial über—
haupt ist, um so luktrativer ist felbstverständlich der Dauerbrand.
Peit einem Füller Kohlscheider Würfelkohlen läßt sich dieser
Regulir-Füllosen 253 Tage, je nach der Witterung, hinhalten,
da sämmiliche Thürchen sich luftdicht schließen lassen, wodurch
die genaueste und zuverlässigste Regulirung des Brandes ermöglicht
st. Eine auf die Ofendeckelplatte gestellte gußeiserne Wasserschaale
nit Untersatz läßt deren Inhalt in der Gesundheit zuträalicher
Weise verdampfen.
Außer dem in den Fig. 153 dargestellten größeren Ofen
verden noch 2 kleinere Ofensorten vom Hüttenwerk Wasseralfingen
nn vollständiger Aufstellung, Einmauerung und durch vier senk—
echte Eisenstangen zusammengeschraubt in den Handel gebracht,
so daß bei Aufstellung im Zimmer nur das Ofenrohr noch anzu—
sringen ist, um die Feuerung in Gang setzen zu können. Durch
dieses vollständige Zusammenmontiren und das geringe Gewicht
ist die Möglichkeit gebbten, diese Oefen während der Sommerzeit
uußerhalb des Zimmers aufbewahren zu können. Jedem dieser
Defen wird eine Konstruktions- und Behandlungs-Anweisung bei—
gegeben. — Endlich ist neben der bedeutenden Ersparniß an Brenn—
naterial (erzielt durch den gleichmäßig dauernden Brand) und der
Annehmlichkeit stets warmgehaltener, sich während scharfer Winter—
nächte nicht zu sehr abkühlender Zimmer, die geringe Mühe mit
den fortwährend brennenden Oefen zu betonen: Annehmlichkeiten
und Ersparnisse, die, einmal versucht, nicht mehr entbehrt werden
möchten. Es ist grundverkehrt, an der Anschaffung eines neuen
»ewährten Ofens zu sparen, statt am Brennmaterial und an der
Bedienung.
Wie viel wird in Schulen, Comptoirs, Bureaux und Kanzleien
an Brennmaterial verschwendet, statt durch Anschaffung der passenden
Oefen und deren sorgfältige Bedienung (für eine größere Anzahl
zu erwärmender Räume durch einen eingelernten Heizer) thatsächlich
eine Ersparniß und Annehmilichkeit zu schaffen. Wie oft wechselt
in weitaus den meisten Fällen täglich Einheizen, Fensteröffnen und
vieder Einheizen? Diesen Unannehmlichkeiten stenert ein ruhig
ortwährend brennender Ofen auf das Nachdrücklichste und in einer
der Gesundheit der Bewohner zuträglichen Weise.
Auf eine weitere Ersparniß bezüglich der Austheilung der
Zimmeröfen in unseren Wohnräumen dürfte an dieser Stelle noch
ufmerksam gemacht werden. Beim Miethen einer Wohnung fragt
man stets: wie viel heizbare Zimmer? oder genauer gesagt: steht
n jedem Zimmer ein Ofen? O gewiß! — Allein, gehen wir die
Wohnräume der Reihe nach in alten wie in neuen Häusern durch,
o findet man, daß während der Winterzeit stets ein und derselbe
Dien, und der Ofen im sogenannten Salon nur bei festlichen
GBelegenheiten geheizt wird, während der Salon sonst, besonders in
sehr kalter Winterzeit, zu einer Art „Eisgrube“ wird. Trotzdem
wird bei unerwartetem Besuch der Gast dennoch eingeladen, dort Platz
u nehmen, weil eben noch gar vielfach der Salon das größte und
chönste Zimmer sein soll, statt dieses zu bewohnen und den Salon
ür zu empfangende Besuche in ein kleines Zimmer zu verlegen
vielleicht besonders während der Winterzeit), welches seine Er—
värmung aus einem der beiden anstoßenden Zimmer erhielte.
Durch die Anlage des Grundrisses unserer Wohnungen ist
)er Hauptsache nach die Benützung und die Bedeutung des einzelnen
Zimmers durch seine Lage gegeben, es könnte somit nicht schwer
allen, gleich von Anfang an durch die zweckmäßigst anzustrebende
Austheilung anerkannt güter, leistungsfähiger, dauerhafter Thon—
ind Eisenöfen die oben genannte Ersparniß zu Nutzen der Bau—
oder Miethherren und des Miethers selbst zu erlangen, so daß nur
etwa in jedem zweiten Zimmer ein Ofen zu stehen käme.
Zum Schlusse hat der Verfasser noch den Wunsch auszu⸗
prechen, es möchte vorstehende Abhandlung Manchem von Interesse
und Nutzen sein, welcher schlimme Erfahrungen irgend welcher Art
mit seinen Zimmeröfen gemacht hat.
einen Firniß anzuwenden, welcher mit borsaurem Manganoxydul
sekocht ist. Das borsaure Manganorydul (Manganhorat) liefert
uter allen Manganpräparaten hierfür die besten Resultate und
geben wir in folgendem eine Vorschrift zur Herstellung eines brauch—
Jaren Manganborat-Firnisses:
1 Kgvöllig trockenes und eisenfreies (dasselbe ist ganz weiß)
sorsaures Manganoxydul wird auf das feinste zerstoßen und das
eine Pulver nach und na! in 5 Kg Leinöl eingerührt, welch
etzteres in einem geeigneten Gefäße unter fortwährendem Umrühren
»is auf 2000 C. erwärmt wird. Zu gleicher Zeit bringt man in
inen Kessel 59 Kg Leinöl, erhitzt letzteres, bis es anfängt Blasen
zu werfen, und laͤßt die aus Leinöl ünd borsaurem Manganoxydul
Fereitete Flüssigkeit in feinem Strahle in den Kessel fließen; hierauf
erstärkt man das Feuer und läßt alles zusammen stark aufkochen.
Nach Verlauf von 18 bis 20 Minuten schöpft man den fertigen
Firniß aus und filtrirt ihn noch heiß durch Baumwolle.
Ein auf diese Weise bereiteter Firniß kann sofort verwendet
verden. Für gewöhnlich giebt man für Fußböden zwei Anstriche;
»och hat man darauf zu achten, daß der zweite Anstrich nicht eher
»orgenommen wird, als bis der erste vollständig trocken geworden ist.
Recht empfehlenswerth ist es, die mit Oelfarbe gestrichenen
Fußböden noch mit einem sogenannten „Fußbodenlack“ zu über—
ireichen, indem mittels letzterem der gestrichene Fußboden einen
»esonderen Glanz erhält und auch der oberen Decke eine arößere
Festigkeit verliehen wird.
Einen sehr guten Fußbodenlack erhält man nach folgender
Vorschrift: Man löst 50 8g Schellack in 210 8g 80prozentigem
Zpiritus auf, fügt der Loͤsung 6 bis 7 g Kampfer hinzu und
iltrirt durch ein leinenes Filter den Bodensatz ab.
Mit diesem Lack wird der Fußboden gestrichen und hat man
sier den Vortheil, daß die obere Decke desselben durch den Schellack
ester wird. Tritt sich mit der Zeit der Fußboden ab, so braucht
nan nur den Lack wieder aufzutragen, um schnell wiederum einen
länzenden Fußboden zu erhalten H. Krätzer.
Entscheidungen.
In den Statuten der meisten deutschen Feuerversicherungs—
sesellschaften ist die Bestimmung enthalten, daß alle nicht innerhalb
»Monate nach dem Brande im Wege eines Anerkenntnisses
estgestellten, oder im Wege der Klage geltend gemachten Ent—
chaͤdigungsansprüche erloschen sein sollen. Diese Bestimmung machte
eine Feuerversicherungsgesellschaft gegen eine Klage auf Zahlung
iner namhaften Entschaͤdigung geltend, die erst im siebenten Mo—
iate nach dem Brandschaden angestellt war, und drang mit ihrem
xinwande durch. Der Grund für die fragliche Bestimmung, so
agt das Gericht, ist leicht erkennbar. Es liegt im Interesse der
vesellschaft, sobald als möglich Gewißheit über die Höhe des zu
ergütenden Schadens zu haben. Die Schwierigkeit, die Schadens—
echnung aufzustellen fuͤr die Versicherten, für den Versicherer aber,
)er aufgemachten Rechnung mit Erfolg entgegenzutreten, wächst in
inverhältnißmäßiger Weise mit dem Laufe der Zeit. Zugleich aber
entziehen sich für den letzteren mit der Zeit leicht die Beweise, auf
Brund deren er überhaupt von der Verpflichtung zum Schadens—
ersatz befreit werden kann. Es verlangen aber auch dieselben
Bründe, welche für die Beschränkung des Klagerechts auf eine
urze Frist sprechen, zum Ausschlusse derselben einen Anerkennungs⸗
yertrag, der sich auf die Berechtigung des Versicherten und die
Verpflichtung des Versicherers ihrem ganzen Inhalte nach bezieht.
kinestheils ist es nicht allein die Rücksicht auf die mit dem Laufe
der Zeit erwachsende Schwierigkeit der Schadensermittelung, welche
gzie Feststellung einer kurzen Frist für die Klage nothwendig macht,
ondern auch die Rücksicht darauf, daß die Prüfung, ob der Ver—
icherte allen Bedingungen nachgekommen ist und ob sonstige Be⸗
reiungsgründe der Gesellschaft zur Seite stehen, von einem Tage
um andern erschwert wird. Es ist klar, daß beide Rücksichten die
ertragsmäßige Feststellung der Ansprüche auf Entschädigung inner—
jalb einer kurzen Frist fordern und daß, wenn diese nicht erfolgt,
»der eine Klage in der gestellten Frist nicht angebracht wird, der
kinwand der Verjährung des Schadensersatzanspruches als gerecht
ind gerechtfertigt angesehen werden muß. —
Betreffend den Anspruch der Eltern eines bei einem Betriebs—
infall Getödteten gegen die Berufsgenossenschaft auf Grund des
Anfallversicherungsgesetzes, hat sich das Reichsversicherungsamt,
vie folgt, ausgesprochen: „Wenn der durch einen Betriebsunfall
Betödtete thatsächlich der einzige Ernährer seiner Eltern war, so
vird der Rentenanspruch der letzteren (G6 Ziffer 2b des Unfall⸗
ersicherungsgesetzes) durch das Vorhandensein anderer alimentations—
flichtiger Kinder, welche bei Lebzeiten der Verunglückten zur Er—
Ȋhrung der Eltern nichts beidetragen hoben., nicht aufdehoben
Mittheilungen aus der Praxis.
Anstrich für Fußböden. In manchen Fällen werden,
o schreibt die „Badische Gewerbeztge“, bei Fußbödenanstrichen
Farben benützt, denen Bleiweiß hinzugefügt wird. Dies ist sehr
unzweckmäßig, indem derartige Fußböden sich schnell abnutzen bezw.
ibtreten. Wir empfehlen, zum Oelfarbanstrich der Fußboͤden nur
Erdfarben zu verwenden. Auch die Benutzung des mit Bleiglätte
nekochten Firnisses ist nicht voriheilhaft, dagegen empfiehlt es sich.