Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 58, Bd. 17, 1898)

Entscheidungen. — Bautechnische Notizen. — Vermischtes 
ob er dieselbe erst später wieder in Besitz genommen hat. Auf 
Verlaugen der Klägerin ist er zur Räumung der ohne Rechts— 
grund innegehabten Wohnung jederzeit verpflichtet.“ (Artheil 
der 12. Civilkammer des Landgerichts Berlin JIvom 17. Mai 1897 
in Sachen Aktiengesellschaft B. M. e/a. Kt. — 8. 74. 9768. 12. 
Blätter für Rechtspflege. Berlin Nr. 11. 18097.) 
Lautechnische UNotizen. 
Die gänzliche Ausrottung von Hausschwamm wird in all' 
den Fällen nicht garantirt werden können, in welchen Dielen und Lager— 
hölzer eines Raumes direkt über feuchtem Erdreich liegen, was leider in 
Tausenden von Fällen vorkommt, und alsdann dem Hausbesitzer fast alle 
Jahre von Neuem Kosten verursacht; da nützt in gründlichster Weise nur die 
radikale Verbesserung, bestehend in Herstellung wasserdichter Unterpflasterung ꝛc 
— Kostenpunkt: mindestens I—13 Mark pro 4m bei probater Ausführung 
Mit ea. 1 Mark pro qm aber kann schon auf mehrere Jahre, unter Um— 
ständen für dauernde Zeiten Abhülfe durch die Zerstörung der Schwamm— 
wucherungen vermittelst antiseptischer Dampfe nach Patent 76877 d. Reg. 
Baumstr. Seemann geschaffen werden. Ein bedeutender Fortschritt hierbei 
liegt noch in dem Umstande, daß sich pro Zimmer die Arbeit in wenigen 
Stunden vollzieht, ohne daß Möbel entsernt werden brauchen. 
Der Nenubau des Berliner Amts- und Landgerichts au 
der Neuen Friedrichstrasßze. Im raschen Wachsthum steigt der Neu— 
bau des Gerichtsgebäudes an der neuen Friedrichstraße auf. Es ist vor— 
läufig nur die westliche Hälfte des Baues in Angriff genommen und auch 
theilweise unter Dach gebracht. Sie soll Ende des nächsten Jahres bereits 
bezogen werden. Da ist noch recht viel zu thun. Der östliche Theil 
wird vorläufig nech nicht in Arbeit genommen. Ihm brauchte das alte 
ehemalige Kadettenhaus bisbver nicht zu weichen. Schon jetzt läßt sich ein 
Bild von dem Umfang des Gebäudes machen, welches überdies, vom 
Kellerfußboden bis Dachfirst gemessen, die ansehnliche Höhe von 11 
erhalten wird. Eine schlichte Architektur in bescheidenen Barockformen ist 
für den Bau vorhergesehen. Nur die vortretenden Theile, die in ihrem 
Innern auch hervorragende Räume enthalten, bekommen einen reicheren 
Schmuck. Das Material der Außen-Fassaden ist in dem Unter- und Erd— 
geschoß Sandstein, die oberen Geschosse erhalten Putzflächen mit Sand— 
steingliederungen. Eine ähnliche Architektur erhalten die größeren Höfe; 
die Sandsteinquaderung wird hier jedoch in Mörtelputz mit Schablonen 
nachgeahmt. Die Fassaden an den kleinen Höfen werden zum Zyecke 
hesserer Sauberhaltung im Rohbau ausgeführt. Im Allgemeinen ist die 
Architektur noch zu unwesentlich vorgeschritten, als daß sich schon ein 
Schluß auf das Ganze ziehe ließe. Die Grundrißeintheilung, die kaum 
noch wesentliche Aenderungen erhalten dürfte, ist als recht gelungen zu 
bezeichnen. Für das Lichtbedürfniß ist durch zwölf größere und kleinere 
Höfe Sorge getragen. Verschiedene Treppen werden den Verkehr mit den 
oberen Stockwerken vermitteln. Das Haupttreppenhaus, das von der ver— 
längerten Grunerstraße betreten wird, dürfte von äußerst prächtiger Raum— 
wirkung werden und so den monumentalsten Theil des Bauwerks darötellen. 
Ein noch nicht fertiggestelltes Modell läßt darauf schließen. Angenehm 
fallen die allenthalben angeordneten Warteräume für das Publikum auf, 
die eine lobenswerthe Entlastung der Korridore im Gefolge haben werden 
In höchst geschickter Weise durfte auch die Lüftungs— und Heizungs— 
frage erledigt werden. Man hafft, eine solch gute Ventilation zu er— 
möglichen, daß ein Oeffnen der nach der Stadtbahn gelegenen Fenster 
zum Zwecke der Lüftung überflüssig wird. Für die Erwärmung kommen 
Luft-, Dampf- und Warmwasserheizung in Anwendung. Auf besonders 
gute Beleuchtung, selbst auf Kosten der Aesthetik, ist vornehmlich gesehen 
Große Fensier führen eine außerordentliche Lichtfülle in die Innenräume. 
Außerdem erhält das Gebäude elektrische Beleuchtung. Von rein technischem 
Interesse sind noch folgende Beobachtungen: Die Fuͤndamentirung, die sehr 
schwierig war, ist in Betonstampfung ausgeführt. Sie beschränkte sich fast 
ausschließlich auf die Außenmauern. Die Sellerräume sind massiv, jedoch 
ohne Träger angelegt. In den anderen Stockwerken fand der eiserne 
Träger große Anwendung. Interessant ist dabei eine neue Gewölbe— 
konstruktion, die hier wohl zum ersten Male getroffen wurde. A la Monier 
spannen sich zwischen eisernen I-Trägern Drähte zur Aufnahme des Decken— 
putzes. Diese werden durch gestampfte Gewölbstücke, die sich an die 
Träger stützen und konsolenartig wirken, unterstützt, und so ist der Decke 
eine außerordentliche Tragfestigkeit gegeben. Schließlich ist noch ciner 
neuen Mörtelbereitung Erwähnung zu thun. Ein Theil hydraulischer 
Kalk wird mit sieben Theilen Sand vermischt und kommt dann erst in die 
Grube, wo er gelöscht wird. Schon nach 24 Stunden ist dieser Mörtel 
zu benutzen und von guter Beschaffenheit. Wenige Worte seien noch der 
Dachdeckung gewidmet. Hierbei kommen an den Außenseiten Mönche und 
Nonnen, an den Hoffassaden holländische Pfannen in Anwendung. Schon 
jetzt kann man beobachten, daß auf den monumentalen Charakter des Ge— 
bäudes weniger Werth gelegt wird, als auf eine möglichst zweckmäßige 
innere Ausgestaltung. Wir haben in dem aufsteigenden neuen Gerichts— 
palast kaum einen Bau ven hervorragend monumentaler Wirkung zu er— 
warten,. aher ein riesiges, praktisch angeleatesßs Geschäftähaus 
Uermischtes. 
Verlegung elektrischer Leitungen in Neubauten. Betrefis 
der für elektrische Beleuchtung und Kraftentwickelung erforderlichen Draht- 
legung in Neubauten haben die Berliner Elektrizitätswerke an den Bund 
der Berliner Grundbesitzervereine ein Zirkularschreiben ecrlassen, in welchem 
hinsichtlich elektrischer Installationen auf einige sehr wichtige Punkte hin— 
gJewiesen wird, die bei der Ausführung von Neubauten in Zukunft mehr 
als bis jezt berücksichtigt werden sollten. In dem Schreiben heißt es zu— 
nächst: „Mit der Zunahme der elektrischen Licht- und Kraftanlagen in 
Wohn- und Fabrikhänsern, deren Stockwerke einzeln vermiethet werden, 
hat es sich allmälig als schwerwiegender Uebelstand herausgestellt, daß bei 
der Aufstellung der Bauentwürfe nicht hinreichend für die Installat'on 
der Stromleitungen vorgesorgt wird. So kann man bei jedem Neubau 
heobachten, daß für Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen die nöthigen 
Kanäle und Aussparungen von vornherein vorgesehen werden, während 
in dieser Hinsicht für elektrische Anlagen so gut wie nichts geschieht und 
tillschweigend angenommen wird, daß gegebenen Falls der Elektrotechniker 
für seine Leitungen einen Weg schon finden werde. Nachdem nun in den 
letzten Jahren die Zahl der Installationen sich ganz erheblich vermehrt hat 
ond in vielen Gebäuden einzelne Stockwerke und Theile derselben an 
kleinere Gewerbetreibende vermiethet werden, hat der Mangel einer recht⸗ 
zeitigen Disposition an vielen Stellen zu einer wahren Kalamität geführt, 
die in einer erheblichen Verunzirung der betreffenden Gebäude durch eine 
Jroße Zahl einzelner Leitungen und in vollkommener Unübersichtlichkeit 
der betreffenden Installationen sich äußert.“ Hieran schliessen sich dann 
die genauen Angaben, wie am besten für die Installation der Strom— 
leitungen vorgesorgt werden kaun. Und es wird den Baaunternehmern 
eindringlich gerathen, für die Folge bei allen Neubauten dieser Anregung 
ioweit wie nur möglich, stattzugeben. 
Die Bruttowerthrechnung beim Kaufftempel, bei den Ge⸗ 
richtskosten und der Umsatzsteuer. Die Nichtausscheidung der 
Schulden bei der Berechnung des Kaufstempels, der Gerichtskosten und 
der Umsatzsteuer ist, so schreibt man der „Magdeb. Ztg.“ aus Berlin, 
noch unleidlicher als bei der Grund- und Gebäudesteuer. In der That 
untergraben die jetzt bestehenden Zustände den Rechtsschutz der Besitzer von 
städtischen Grundstücken, weil die gerichtliche Verfolgung der Ansprüche in 
sehr vielen Fällen wegen der hohen Kosten praktisch unmöglich ist. Dieser 
Pißstand hat durch die Einführung von Umsatzsteuern eine starke Ver— 
chlimmerung erfahren. Man hat diese Steuern seiner Zeit für unbedenklich 
erachtet, muß aber jetzt erkennen, daß sie eine Entwerthung des städtischen 
Grundbesitzes herbeiführt, weil ja der Käufer eines Grundstücks die ihm 
durch den Erwerb entwachsenden Unkosten den Summen zuschlägt, deren 
Verzinsung aus den Erträgen des Grundstücks ihm nachgewiesen werden 
muß, bevor er sich zum Anlauf entschließt. Die Umsatzsteuer beträgt jetzt 
bereits in den meisten Städten ein Prozent des Kaufpreises (mit Ein— 
schluß der Schulden). In hiesiger Gegend sind Berlin und Charlotten-— 
hurg die einzigen Städte, die sich noch mit einem halben Prozent be— 
znügen. Das hiesige Grundstücksgeschäft wird dadurch um so mehr be— 
schwert, als die Bauthätigkeit in den nächstgelegenen Berliner Vororten 
umfangreicher ist als innerhalb des Berliner Weichbildes, wo es in ver— 
chiedenen Bezirken bereits an Baustellengeländen fehlt. Notorisch befinden 
'iich nun sowohl in Berlin selbst, als auch in den Vororten, die meisten zum 
Kauf angebotenen Häuser in den Händen von Bauunternehmern, welche 
uuf Spekulation gebaut haben. Es ist auch sattsam bekannt, daß in dem 
zroßen Kreise dieser Unternehmer viele zu finden sind, die ein ziemlich 
weites Gewissen haben, wenn es sich darum handelt, in Miethsaufstellungen 
die von den Kaufreflektanten beanspruchten Erträge herauszurechnen, und 
auch sonst den Erwerb des Grundstücks als vortheilhaft erscheinen lassen. Man 
bergegenwästige sich nun die Lage eines Besitzers, der, was leider durchaus 
nicht selten vorkommt, durch falsche Angaben des Vorbesitzers zum Er— 
werb eines Grundstücks verleitet worden ist. Er ist ja gesetzlich berechtigt, 
auf Koften des Verkäufers den Kaufvertrag für ungiltig erklären zu lassen, 
wird aber in den meisten Fällen wegen der überaus hohen Kosten von 
der Einleitung des Prozeßverfahrens Abstand nehmen. Der Kauf eines 
Grundstücks zum Preise von 320 004) Mk. verursacht jetzt für Stempel, 
Auflassungskosten und Umsatzsteuer (bei einem Satze von ein Prozent' 
eine Ausgabe von ru d 7000 Mk. Wird nun ein Kauf rückgängig ge— 
macht, so sind für die Umschreibung des Besitztitels abermals 7000 Mik 
aufzuwenden, ferner wenn die Aufhebung des Verfahrens auf dem Prozeß— 
wege erfolgt, sehr bedeutende Prozeßkosten (vielleicht 3900 bis 10 000 Mk.) 
weil ja letztere ebenfalls ohne Ausscheidung der Schulden berechnet werden. 
Bis vor Kurzem war es zweifelhaft, ob in solchen Fällen auch die Um— 
satzsteuer doppelt zu entrichten ist; ganz neuerdings hat aber der Magistrat 
von Berlin beim Oberverwaltungsgericht zu seinen Gunsten eine Ent— 
cheidung erstritten, welche die Verpflichtung zur zveimaligen Zahlung der 
Umsatzsteuer ausspricht. (Vergl. Nr. 9 des „Grundeigenthum“ vom 
27. 2. 98.) Angesichts dieses großen Kostenbetrages wird der geschädigte 
Besitzer nur ganz selten den Muth finden, klagbar zu werden zumal wenn 
der schuldige Theil ein in unaünstiger Vermögenslaae befindlicher Rau— 
internehmer ist. 
Die nen zu erbauende dritte Gemeindeschule in Steglit bei 
Berlin, für welche in der Gemeindevertretung 120 000 Mt. als ersie Rate 
vcwilligt wurden, ist dem Maurermeister Herrn Westphal hier, als dem 
billigsten Submittenten übertragen worden, während die Kimmerarbeiten 
derr Lippert hier übernommen hat. 
Die Anusführung der Erdarbeiten 
a. Nahe ist den Herren Pfeiffer u. Benkelberg 
die Rohrlequnasarbeiten die Stadt in eigener
	        
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