Entscheidungen. — Bautechnische Notizen. — Vermischtes
ob er dieselbe erst später wieder in Besitz genommen hat. Auf
Verlaugen der Klägerin ist er zur Räumung der ohne Rechts—
grund innegehabten Wohnung jederzeit verpflichtet.“ (Artheil
der 12. Civilkammer des Landgerichts Berlin JIvom 17. Mai 1897
in Sachen Aktiengesellschaft B. M. e/a. Kt. — 8. 74. 9768. 12.
Blätter für Rechtspflege. Berlin Nr. 11. 18097.)
Lautechnische UNotizen.
Die gänzliche Ausrottung von Hausschwamm wird in all'
den Fällen nicht garantirt werden können, in welchen Dielen und Lager—
hölzer eines Raumes direkt über feuchtem Erdreich liegen, was leider in
Tausenden von Fällen vorkommt, und alsdann dem Hausbesitzer fast alle
Jahre von Neuem Kosten verursacht; da nützt in gründlichster Weise nur die
radikale Verbesserung, bestehend in Herstellung wasserdichter Unterpflasterung ꝛc
— Kostenpunkt: mindestens I—13 Mark pro 4m bei probater Ausführung
Mit ea. 1 Mark pro qm aber kann schon auf mehrere Jahre, unter Um—
ständen für dauernde Zeiten Abhülfe durch die Zerstörung der Schwamm—
wucherungen vermittelst antiseptischer Dampfe nach Patent 76877 d. Reg.
Baumstr. Seemann geschaffen werden. Ein bedeutender Fortschritt hierbei
liegt noch in dem Umstande, daß sich pro Zimmer die Arbeit in wenigen
Stunden vollzieht, ohne daß Möbel entsernt werden brauchen.
Der Nenubau des Berliner Amts- und Landgerichts au
der Neuen Friedrichstrasßze. Im raschen Wachsthum steigt der Neu—
bau des Gerichtsgebäudes an der neuen Friedrichstraße auf. Es ist vor—
läufig nur die westliche Hälfte des Baues in Angriff genommen und auch
theilweise unter Dach gebracht. Sie soll Ende des nächsten Jahres bereits
bezogen werden. Da ist noch recht viel zu thun. Der östliche Theil
wird vorläufig nech nicht in Arbeit genommen. Ihm brauchte das alte
ehemalige Kadettenhaus bisbver nicht zu weichen. Schon jetzt läßt sich ein
Bild von dem Umfang des Gebäudes machen, welches überdies, vom
Kellerfußboden bis Dachfirst gemessen, die ansehnliche Höhe von 11
erhalten wird. Eine schlichte Architektur in bescheidenen Barockformen ist
für den Bau vorhergesehen. Nur die vortretenden Theile, die in ihrem
Innern auch hervorragende Räume enthalten, bekommen einen reicheren
Schmuck. Das Material der Außen-Fassaden ist in dem Unter- und Erd—
geschoß Sandstein, die oberen Geschosse erhalten Putzflächen mit Sand—
steingliederungen. Eine ähnliche Architektur erhalten die größeren Höfe;
die Sandsteinquaderung wird hier jedoch in Mörtelputz mit Schablonen
nachgeahmt. Die Fassaden an den kleinen Höfen werden zum Zyecke
hesserer Sauberhaltung im Rohbau ausgeführt. Im Allgemeinen ist die
Architektur noch zu unwesentlich vorgeschritten, als daß sich schon ein
Schluß auf das Ganze ziehe ließe. Die Grundrißeintheilung, die kaum
noch wesentliche Aenderungen erhalten dürfte, ist als recht gelungen zu
bezeichnen. Für das Lichtbedürfniß ist durch zwölf größere und kleinere
Höfe Sorge getragen. Verschiedene Treppen werden den Verkehr mit den
oberen Stockwerken vermitteln. Das Haupttreppenhaus, das von der ver—
längerten Grunerstraße betreten wird, dürfte von äußerst prächtiger Raum—
wirkung werden und so den monumentalsten Theil des Bauwerks darötellen.
Ein noch nicht fertiggestelltes Modell läßt darauf schließen. Angenehm
fallen die allenthalben angeordneten Warteräume für das Publikum auf,
die eine lobenswerthe Entlastung der Korridore im Gefolge haben werden
In höchst geschickter Weise durfte auch die Lüftungs— und Heizungs—
frage erledigt werden. Man hafft, eine solch gute Ventilation zu er—
möglichen, daß ein Oeffnen der nach der Stadtbahn gelegenen Fenster
zum Zwecke der Lüftung überflüssig wird. Für die Erwärmung kommen
Luft-, Dampf- und Warmwasserheizung in Anwendung. Auf besonders
gute Beleuchtung, selbst auf Kosten der Aesthetik, ist vornehmlich gesehen
Große Fensier führen eine außerordentliche Lichtfülle in die Innenräume.
Außerdem erhält das Gebäude elektrische Beleuchtung. Von rein technischem
Interesse sind noch folgende Beobachtungen: Die Fuͤndamentirung, die sehr
schwierig war, ist in Betonstampfung ausgeführt. Sie beschränkte sich fast
ausschließlich auf die Außenmauern. Die Sellerräume sind massiv, jedoch
ohne Träger angelegt. In den anderen Stockwerken fand der eiserne
Träger große Anwendung. Interessant ist dabei eine neue Gewölbe—
konstruktion, die hier wohl zum ersten Male getroffen wurde. A la Monier
spannen sich zwischen eisernen I-Trägern Drähte zur Aufnahme des Decken—
putzes. Diese werden durch gestampfte Gewölbstücke, die sich an die
Träger stützen und konsolenartig wirken, unterstützt, und so ist der Decke
eine außerordentliche Tragfestigkeit gegeben. Schließlich ist noch ciner
neuen Mörtelbereitung Erwähnung zu thun. Ein Theil hydraulischer
Kalk wird mit sieben Theilen Sand vermischt und kommt dann erst in die
Grube, wo er gelöscht wird. Schon nach 24 Stunden ist dieser Mörtel
zu benutzen und von guter Beschaffenheit. Wenige Worte seien noch der
Dachdeckung gewidmet. Hierbei kommen an den Außenseiten Mönche und
Nonnen, an den Hoffassaden holländische Pfannen in Anwendung. Schon
jetzt kann man beobachten, daß auf den monumentalen Charakter des Ge—
bäudes weniger Werth gelegt wird, als auf eine möglichst zweckmäßige
innere Ausgestaltung. Wir haben in dem aufsteigenden neuen Gerichts—
palast kaum einen Bau ven hervorragend monumentaler Wirkung zu er—
warten,. aher ein riesiges, praktisch angeleatesßs Geschäftähaus
Uermischtes.
Verlegung elektrischer Leitungen in Neubauten. Betrefis
der für elektrische Beleuchtung und Kraftentwickelung erforderlichen Draht-
legung in Neubauten haben die Berliner Elektrizitätswerke an den Bund
der Berliner Grundbesitzervereine ein Zirkularschreiben ecrlassen, in welchem
hinsichtlich elektrischer Installationen auf einige sehr wichtige Punkte hin—
gJewiesen wird, die bei der Ausführung von Neubauten in Zukunft mehr
als bis jezt berücksichtigt werden sollten. In dem Schreiben heißt es zu—
nächst: „Mit der Zunahme der elektrischen Licht- und Kraftanlagen in
Wohn- und Fabrikhänsern, deren Stockwerke einzeln vermiethet werden,
hat es sich allmälig als schwerwiegender Uebelstand herausgestellt, daß bei
der Aufstellung der Bauentwürfe nicht hinreichend für die Installat'on
der Stromleitungen vorgesorgt wird. So kann man bei jedem Neubau
heobachten, daß für Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen die nöthigen
Kanäle und Aussparungen von vornherein vorgesehen werden, während
in dieser Hinsicht für elektrische Anlagen so gut wie nichts geschieht und
tillschweigend angenommen wird, daß gegebenen Falls der Elektrotechniker
für seine Leitungen einen Weg schon finden werde. Nachdem nun in den
letzten Jahren die Zahl der Installationen sich ganz erheblich vermehrt hat
ond in vielen Gebäuden einzelne Stockwerke und Theile derselben an
kleinere Gewerbetreibende vermiethet werden, hat der Mangel einer recht⸗
zeitigen Disposition an vielen Stellen zu einer wahren Kalamität geführt,
die in einer erheblichen Verunzirung der betreffenden Gebäude durch eine
Jroße Zahl einzelner Leitungen und in vollkommener Unübersichtlichkeit
der betreffenden Installationen sich äußert.“ Hieran schliessen sich dann
die genauen Angaben, wie am besten für die Installation der Strom—
leitungen vorgesorgt werden kaun. Und es wird den Baaunternehmern
eindringlich gerathen, für die Folge bei allen Neubauten dieser Anregung
ioweit wie nur möglich, stattzugeben.
Die Bruttowerthrechnung beim Kaufftempel, bei den Ge⸗
richtskosten und der Umsatzsteuer. Die Nichtausscheidung der
Schulden bei der Berechnung des Kaufstempels, der Gerichtskosten und
der Umsatzsteuer ist, so schreibt man der „Magdeb. Ztg.“ aus Berlin,
noch unleidlicher als bei der Grund- und Gebäudesteuer. In der That
untergraben die jetzt bestehenden Zustände den Rechtsschutz der Besitzer von
städtischen Grundstücken, weil die gerichtliche Verfolgung der Ansprüche in
sehr vielen Fällen wegen der hohen Kosten praktisch unmöglich ist. Dieser
Pißstand hat durch die Einführung von Umsatzsteuern eine starke Ver—
chlimmerung erfahren. Man hat diese Steuern seiner Zeit für unbedenklich
erachtet, muß aber jetzt erkennen, daß sie eine Entwerthung des städtischen
Grundbesitzes herbeiführt, weil ja der Käufer eines Grundstücks die ihm
durch den Erwerb entwachsenden Unkosten den Summen zuschlägt, deren
Verzinsung aus den Erträgen des Grundstücks ihm nachgewiesen werden
muß, bevor er sich zum Anlauf entschließt. Die Umsatzsteuer beträgt jetzt
bereits in den meisten Städten ein Prozent des Kaufpreises (mit Ein—
schluß der Schulden). In hiesiger Gegend sind Berlin und Charlotten-—
hurg die einzigen Städte, die sich noch mit einem halben Prozent be—
znügen. Das hiesige Grundstücksgeschäft wird dadurch um so mehr be—
schwert, als die Bauthätigkeit in den nächstgelegenen Berliner Vororten
umfangreicher ist als innerhalb des Berliner Weichbildes, wo es in ver—
chiedenen Bezirken bereits an Baustellengeländen fehlt. Notorisch befinden
'iich nun sowohl in Berlin selbst, als auch in den Vororten, die meisten zum
Kauf angebotenen Häuser in den Händen von Bauunternehmern, welche
uuf Spekulation gebaut haben. Es ist auch sattsam bekannt, daß in dem
zroßen Kreise dieser Unternehmer viele zu finden sind, die ein ziemlich
weites Gewissen haben, wenn es sich darum handelt, in Miethsaufstellungen
die von den Kaufreflektanten beanspruchten Erträge herauszurechnen, und
auch sonst den Erwerb des Grundstücks als vortheilhaft erscheinen lassen. Man
bergegenwästige sich nun die Lage eines Besitzers, der, was leider durchaus
nicht selten vorkommt, durch falsche Angaben des Vorbesitzers zum Er—
werb eines Grundstücks verleitet worden ist. Er ist ja gesetzlich berechtigt,
auf Koften des Verkäufers den Kaufvertrag für ungiltig erklären zu lassen,
wird aber in den meisten Fällen wegen der überaus hohen Kosten von
der Einleitung des Prozeßverfahrens Abstand nehmen. Der Kauf eines
Grundstücks zum Preise von 320 004) Mk. verursacht jetzt für Stempel,
Auflassungskosten und Umsatzsteuer (bei einem Satze von ein Prozent'
eine Ausgabe von ru d 7000 Mk. Wird nun ein Kauf rückgängig ge—
macht, so sind für die Umschreibung des Besitztitels abermals 7000 Mik
aufzuwenden, ferner wenn die Aufhebung des Verfahrens auf dem Prozeß—
wege erfolgt, sehr bedeutende Prozeßkosten (vielleicht 3900 bis 10 000 Mk.)
weil ja letztere ebenfalls ohne Ausscheidung der Schulden berechnet werden.
Bis vor Kurzem war es zweifelhaft, ob in solchen Fällen auch die Um—
satzsteuer doppelt zu entrichten ist; ganz neuerdings hat aber der Magistrat
von Berlin beim Oberverwaltungsgericht zu seinen Gunsten eine Ent—
cheidung erstritten, welche die Verpflichtung zur zveimaligen Zahlung der
Umsatzsteuer ausspricht. (Vergl. Nr. 9 des „Grundeigenthum“ vom
27. 2. 98.) Angesichts dieses großen Kostenbetrages wird der geschädigte
Besitzer nur ganz selten den Muth finden, klagbar zu werden zumal wenn
der schuldige Theil ein in unaünstiger Vermögenslaae befindlicher Rau—
internehmer ist.
Die nen zu erbauende dritte Gemeindeschule in Steglit bei
Berlin, für welche in der Gemeindevertretung 120 000 Mt. als ersie Rate
vcwilligt wurden, ist dem Maurermeister Herrn Westphal hier, als dem
billigsten Submittenten übertragen worden, während die Kimmerarbeiten
derr Lippert hier übernommen hat.
Die Anusführung der Erdarbeiten
a. Nahe ist den Herren Pfeiffer u. Benkelberg
die Rohrlequnasarbeiten die Stadt in eigener