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Vorkenntniffe mübringen, daß sie ohne Nachtheil für
ihre Studien Ln einen höhern Curs eintreten können.
Nur die englische und italienische Sprache dürften je nach
Umständen für Manche Schüler entbehrlich seyn.
Hiernach dürsten zu besuchen seyn für:
A. Mechanisch technische Berufsarten.
Curs vierjährig.
Erster Curs.
Alle Fächer mit etwaiger Ausnahme des Englischen
und Italienischen, insofern solches.für die künftige Be
stimmung einzelner Schüler nicht nothwendig ist.
Zweiter Curs.
1) Mathematik, soweit dieselbe in diesem Curs vor
getragen wird.
2) Chemie.
3) Bauconstructionen.
4) Baumodelliren.
5) Bau-, Ornamenten-, Figuren- und Planzeichnen.
6) Sprachunterricht, je nach Bedürfniß der Schüler.
Dritter Curs.
1) Mathematik, alle Fächer.
2) Physik.
3) Chemie.
4) Mineralogie und Geognosie.
5) Baumaterialienlehre.
6) Bauconstructionen.
7) Bürgerliche Baukunde.
8) Feuerungskunde.
9) Baumodelliren.
10) Figuren-, Maschinen-, Bau- und Ornamenten-
zeichnen und Modettiren.
11) Sprachunterricht.
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Vierter Curs.
1) Angewandte Mathematik (darstellende Geometrie und
höhere Mechanik).
2) Physik.
3) Chemie.
4) ' Bürgerliche Baukunde.
5) Straßen-, Brücken - und Flußbau.
6) Baurecht, Bau- und Feuerpolizeigesetzgebung.
7) Kunstlehre.
8) Bauzeichnen, Ornamentenzeichnen und Modelliren.
Hiebei dürsten folgende Ausnahmen stattfinden:
Die Werkmeister und niedern Maschinisten haben
den mathematischen Unterricht nur bis in den zweiten
Curs fortzusetzen. Ferner ist für jene der ganze vierte
Curs mit Ausnahme der Fächer 4) und 5), für die nie
dern Maschinisten aber der ganze vierte Curs entbehrlich.
Für die Mechaniker können sämmtliche Baufächer,
so wie Bau- und Ornamentenzeichnen nebst Planzeichnen
und Kunstlehre weggelassen werden.
Die Chemie erscheint für sämmtliche in diese Be
rufsclasse gehörigen nur wünschenswerth, nicht absolut
nothwendig.
8. Chemisch technische Berufs arten.
Curs vierjährig.
Erster Curs.
Alle Fächer.
In den folgendenCursen ist für Berg- und Hüt-
tenleute der Besuch aller für die vorhergehende Classe
angegebenen Fächer nothwendig, mit Ausnahme des Bau-
modellirens, des Straßen-, Brücken- und Flußbaues
(dessen Kenntniß für diese Berufsclasse zwar nicht noth
wendig, aber doch wünschenswerth ist), des Baurechts,
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