Bau - Ordnung. 541
so dick werden, mit abgezogenen Faa-
sen und Thüren-Epunten, wie auch
Geleiffen 14. Kr.
Ein dergleichen Thor mit einem Carniß
vom Schuh 17. Kr.
In das Schauffelbrett 16. Kr.
Oder ein Thor mit einer grossen Hohlkeh
len und zweyen Stäben vom Schuh
20. Kr.
Für einen Schuh an Kellerschellungem doch
die Gewänd auch von liegenden Stü
cken i6.Kr.
Und wirdall obgemeldtes dem hohen Weg,
der Rundung und Weite nachgemes
sen , und wo ein Gewandstück über 2.
Schuh lang ist» so wird das übrige als
wie die Eck gemessen und gerechnet.
Für einen Schuh von liegenden Gewand-
stücken an Fenstern in das Schauffel-
brett 14. Kr.
In das Karniß 15. Kr.
Und werden solche der Höhe und Weite
nach gemessen.
Für einen Schuh Kellerstafflen, vornen mit
einem winckelrechren Haupt zu hauen
und zu legen 10. Kr.
Da sie aber ein Platten und Kehlen ha-
ben sollen 12. Kr.
Und werden solche nach der Lange gemessen.
Für einen gevierdten Schuh gehauener
Gräblev m den Kellerhälsen 6. Kr.
Für