Volltext: Programm der königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1865 auf 1866 (1865)

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b)  für  die  Handelsklasse:  wenigstens  das  vollendete  15.  Le--bensjahr;

2)  Besitz  eines  Zeugnisses  über  sittlich  gute  Aufführung;
3)  Besitz  der  erforderlichen  Vorkenntnisse;
4)  Bei  Minderjährigen  Nachweis  der  elterlichen  oder  vormundschaftlichen ­
  Einwilligung  zum  Eintritt  in  die  Anstalt.
Diejenigen,  welche  als  ordentliche  Schüler  in  die  mathematische ­
  Abtheilung  oder  in  die  Handelsklasse  aufgenommen  zu
werde»  wünsche«,  haben  eine  förmliche  Aufnahme-Prüfung
zu  erstehe»,  wobei  an  Vorkeuntnissen  verlangt  wird
I)  zum  Eintritt  in  die  erste  Klasse  der  mathematischen  Abtheilung  r
a)  Algebra  bis  zu  den  Gleichungen  zweiten  Grads  einschließlich; ­
  Uebung  im  Gebrauch  der  Logarithmen.
b)  Geometrie  und  Stereometrie.
e)  Hauptsätze  der  ebenen  Trigonometrie.
6)  VertrautheitmitderFormenlehreder  französischen  Sprache,
richtige  Uebersetzung  eines  nicht  zu  schweren  Themas  aus
dem  Deutschen  in's  Französische.
e)  Uebung  im  deutschen  Styl,  zu  erweisen  an  einem  Aufsatz
über  ein  gegebenes  Thema.
0  Bekanntschaft  mit  den  Hauptperioden  und  den  Hauptbegebenheiten ­
  der  Geschichte.
g)  Kenntniß  der  Grundzüge  der  mathematischen,  physischen
und  politischen  Geographie.
b)  Uebung  im  geometrischen  (Linear-)  und  Freihandzeichnen.
II)  Zum  Eintritt  in  die  Handelsklasse:
a)  Uebungen  im  Zahlenrechnen  (einschließlich  der  Decimalbrüche)
  unter  besondererBerücksichtigung  kaufmännischer
Berechnungen.
b)  Vertrautheit  mit  der  Formeulehre  der  französischen  Sprache,
richtige  Uebersetzung  eines  nicht  zu  schweren  Themas  aus
dem  Deutschen  in's  Französische.
e)  Uebung  im  deutschen  Styl,  zu  erweisen  an  einem  Aufsatz
über  ein  gegebenes  Thema.
d)  Bekanntschaft  mit  den  Hauptperioden  und  den  Hauptbegebenheiten ­
  der  Geschichte.

e)  Kenntniß  der  Grundzüge  der  mathematischen,  physischen
und  politischen  Geographie.
Diese  Aufnahmsprüfung  beginnt  am  2.  Oktober  Morgens
8  Uhr.
Solche,  welche  blos  als  außerordentliche  Schüler  zugelassen ­
  werden  wollen,  haben,  unter  Angabe  ihres  Bildungsgangs,
wenigstens  diejenigen  Vorkenntnisse  nachzuweisen,  ohne  welche  sie
den  Unterricht  in  den  fraglichen  einzelnen  Unterrichtsfächern  nicht
mit  Nutzen  besuchen  könnten.  Liegen  diese  Unterrichtsfächer  in  der
ersten  Klasse,  so  ist  der  verlangte  Nachweis  in  der  Regel  durch
Theilnahme  an  der  Aufnahmsprüfung  in  den  betreffenden  Fächern
zu  liefern.
Bei  der  Anmeldung  zum  Eintritt  sollen  von  Solchen,  welche
im  vorangegangenen  Schuljahr  eine  anderweitige  Lehranstalt  besucht ­
  haben,  die  Zeugnisse  dieser  Anstalt  über  Fleiß  und  Kenntnisse
vorgelegt  werden.
2)  Am  die  technische  Abtheilung.
1)  In  der  Regel  das  zurückgelegte  18.  Lebensjahr.
2)  Besitz  eines  Zeugnisses  über  sittlich  gute  Aufführung.
3)  Besitz  der  erforderlichen  Vorkenntnisse.
4)  Bei  Minderjährigen  Nachweis  der  elterlichen  und  vormundschaftlichen ­
  Einwilligung.
Diejenigen,  welche  als  ordentliche  Schüler  in  die  technische
Abtheilung  aufgenommen,  sowie  Diejenigen,  welche  blos  als
außerordentliche  Schüler  bei  der  Austalt  zugelassen  werden
wollen,  haben  unter  schriftlicher  Angabe  ihres  Bildungsganges  den
Nachweis  zu  liefern,  daß  sie  diejenigen  Vorkenntnisse  besitzen,  ohne
welche  sie  den  Unterricht  in  der  betreffenden  Fachschule  beziehungsweise ­
  in  den  fraglichen  einzelnen  Unterrichtsfächern  nicht  mit  Nutzen
besuchen  könnten.  Der  Besitz  dieser  Vorkenntnisse  wird  durch  den
Vorstand  der  betreffenden  Fachschule  constatirt.
Mnterrichlsgeld.
Das  Unterrichtsgeld  beträgt  jährlich
a)  bei  der  mathematischen  Abtheilung:
	        
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