Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1869 auf 1870 (1869)

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Aesthetik  der  bildenden  Künste.
Im  Sommersemester  in  noch  zu  bestimmenden  Stunden  :  Professor  Dr.  V  i  s  c  h  e  r.
Volkswirtschaftslehre  und  Yolkswirthschaftspflege.
3  Stunden:  Professor  Dr.  Mährlen.
Hinweisung  auf  einheimische  Verhältnisse  und  Einrichtungen.
Eingehendere  Behandlung  des  Geld-,  Bank-  und  Genossenschaftswesens.
Als  Anhang:  die  produktiven  Gewerbe,  ihre  Gliederung  und  die  Bedeutung ­
  eines  jeden  im  Ganzen  der  bürgerlichen  Wirthschaft.
National-Oekonomie.
Im  Sommer  in  2  Stunden,  Privatdocent  Dr.  Ernst  Jäger.
Gewerbliche  Betriebslehre.
Im  Winter  2  Stunden:  Professor  Schmidt.
Beschaffung  der  Geldmittel  zu  Gründung  von  Fabrikgeschäften
durch  Aktiengesellschaften,  Gewerksschaften,  Kompagnie-  und  Kommanditgesellschaften. ­
  Allgemeines  über  den  Fabrikbetrieb,  Verzinsung
der  Kapitalien,  Abschreibungen,  Prämien  ,  Dividenden  u.  s.  w.  Vermischte ­
  Beispiele  über  Berechnung  der  Selbstkosten,  des  Verkaufswerthes
  und  den  Gewinn.
Buchhaltung.
Im  Winter  1  Stunde,  publice:  Privatdocent  Dr.  Ernst  Jäger.
Deutsches  Handels-  und  Wechselrecht,
mit  Berücksichtigung  praktischer  Handelsrechtsfälle  und  der  praktischen
Manipulation  des  Wechsels.
Im  Winter  2—3  Stunden:  Regierungs-Assessor  Hoser.
Rechts-Encyklopädie.
Im  Sommer  3  Stunden:  Regierungs-Assessor  Hoser.
Besondere  Berücksichtigung  des  positiven  Verfassungsrechts  der
deutschen  Staaten,  der  Fragen  der  Reform  der  Justiz  und  Verwaltung’,
des  deutschen  Gewerbe-  und  Niederlassungsrechts,  des  Steuerwesens,
der  privatrechtlichen  Lehren  von  den  Verträgen  und  vom  Eigenthum.
Württembergische  Gesetzgebung  über  Baurecht  und
Wasserrecht.
Im  Sommer  3—4  Stunden:  Regierungs-Assessor  Hoser.
Eingehende  Behandlung  der  Gesetzgebung  über  Hochbau,  Strassen-31



und  Eisenbahnbau,  der  Vorschriften  über  Errichtung  von  Dampfkesseln
und  sonstigen  lästigen  Gewerbeanlagen,  sowie  über  Anlegung  von
Wasserwerken  und  Benützung  öffentlicher  Wasser  überhaupt.  Anhang:
Gesetzgebung  über  Brandversicherung,  über  Expropriation,  über  Gebäudedienstbarkeiten; ­
  die  wichtigsten  Bestimmungen  über  Verträge
mit  Liegenschaften.
Erklärung  des  Nibelungenlieds  nebst  mittelhochdeutscher
Grammatik.
Im  Winter  2—3  Stunden,  privatim:  Professor  Dr.  Frauer.
Neuhochdeutsche  Grammatik  nebst  Poetik  und  Metrik.
Im  Sommer  4—5  Stunden,  privatim:  Professor  Dr.  Frauer.
Französische  Sprache
mit  literarhistorischen  Skizzen.
4  Stunden:  Professor  Holder.
Französische  Literatur.
Im  Winter  2  Stunden:  Professor  Dr.  Peschier.
Französische  Vorträge:  Eloquence  revolutionäre  litterature  de
l’Empire  et  de  la  Restauration.
Französische  Sprache.
Privatim  Beiz.
1.  Grammatikalischer  Kursus  mit  Uebungen:  4  Stunden.
2.  Konversations-Kursus,  mit  Lektüre:  2  Stunden.
Französische  und  englische  Sprache,
Grammatikalischer  und  konversatorischer  Kursus.
Jede  Sprache  2  Stunden,  privatim:  Professor  Dr.  Widmayer.
Französische  Literaturgeschichte.
1  Stunde,  privatim:  Provessor  Dr.  Widmayer.
Englische  Sprache.
Elementarkurs.
3  Stunden,  privatim:  Kegele.
Englische  Sprache  und  Literatur.
In  2  Kursen  zu  je  2  Stunden:  Professor  Gantter.
Im  niedern  Kurs,  der  die  Fortsetzung’  des  Unterrichts  in  der  zwei ­
            
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