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ten mathematischen Klasse bildet: Kompositionsübungen aus Schillers
Geisterseher. Schriftliche Exceptionen. Lektüre aus Gantters Chre
stomathie, zweiter Theil, und aus Sheridan, Dramatic works.
Shakespeares Dramen.
Im Winter 1 Stunde, privatim: Professor Gantter.
Englische Sprache und Literatur.
Privatim: Lobenhofer.
1. Grammatik mit Konversation: 2 Stunden.
2. Literaturgeschichte in englischer Sprache: 1—2 Stunden.
Italienische Sprache.
Privatim: Sekretär Runzler.
/
Spanische Sprache.
Privatim: Dr. Scherer.
Turnen.
2 Stunden: Reallehrer Elsenhans.
Fechten.
Privatim: Derselbe.
9. Werkstätten.
Mechanische Werkstätte.
Mechaniker Freiburger.
Dieselbe gibt den Studirenden Gelegenheit, sich in den Arbeiten
des Mechanikers zu üben.
Holzmodellir-Werksätte.
Modellschreiner Halmhuber.
Modelliren von Maschinenbau-, Ingenieur- und Hochbauobjekten.
Die Werkstätte ist das Studienjahr hindurch den ganzen Tag über
geöffnet. Während der Sommer-Vakanz ist Gelegenheit zu weiteren
Uebungen gegeben.
IX. Studienpläne.
Für die mathematische Abtheilung sind die Studienpläne oben an
gegeben. In der technischen Abtheilung ist die Wahl der Vorlesun
gen den Studirenden frei gelassen, welche sich darüber mit den Vor
ständen der Fachschulen zu berathen haben. Um Anhaltspunkte
zu geben, folgen hier Studienpläne, in denen aber nur das Wesent
liche aufgenommen ist, welchem jeder Studirende die für ihn passenden
weiteren Lehrgegenstände je nach seiner Vorbildung, seinem Willen,
sich höher auszubilden, und der Zeit, welche er dieser Ausbildung wid
men will, anreihen kann.
A. Architekturfachschule.
Erstes Jahr: Chemie für Bautechniker; Mineralogie und Geog-
nosie; praktische Geometrie mit Uebungen; technische Mechanik mit
Uebungen; Baukonstruktionslehre I. mit Uebungen; Kunstgeschichte ;
Freihand- und Ornamentenzeichnen.
Zweites Jahr: Baukonstruktionslehre II. mit Uebungen ; Bau
geschichte I. mit Uebungen ; Entwerfen I.; Perspective I.; Freihand-
und Ornamentenzeichnen.
Drittes Jahr: Hochbaukunde mit Uebungen ; Baugeschichte II.
mit Uebungen; vergleichende Bauformenlehre; Entwerfen II.; Perspek
tive II.; Freihand- und Ornamentenzeichnen ; Baurecht.
Ein solcher dreijähriger Studiengang genügt den gewöhnlichen
Anforderungen, wie sie z. B. in dem Programme für die Württembergi-
schen Staatsprüfungen aufgestellt sind. Jedoch ist solchen Studirenden,
welche eine noch höhere Ausbildung erstreben, Gelegenheit hiezu ge
geben durch wiederholte Theilnahme an den höheren Kursen der
Hochbaukunde, der Uebungen zur Baugeschichte, des Entwerfens, des
Freihand- und Ornamentenzeichnens. Den Bedürfnissen dieser Studi
renden des „vierten Jahreskurses“ wird von den betreffenden Lehrern
spezielle Rechnung getragen und werden die Aufgaben dem entspre
chend gewählt. Dergleichen grössere Aufgaben sind: Entwürfe für
ganze Gebäude-Komplexe (insbesondere industrieller und landwirth-
schaftlicher Etablissements) , grössere Bauten monumentaler Art, De
tailausarbeitungen betreffend, innere und äussere Dekorationen, etc.
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