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ten mathematischen Klasse bildet: Kompositionsübungen aus Schillers
Geisterseher. Schriftliche Exceptionen. Lektüre aus Gantters Chrestomathie,
zweiter Theil, und aus Sheridan, Dramatic works.
Shakespeares Dramen.
Im Winter 1 Stunde, privatim: Professor Gantter.
Englische Sprache und Literatur.
Privatim: Lobenhofer.
1. Grammatik mit Konversation: 2 Stunden.
2. Literaturgeschichte in englischer Sprache: 1—2 Stunden.
Italienische Sprache.
Privatim: Sekretär Runzler.
/
Spanische Sprache.
Privatim: Dr. Scherer.
Turnen.
2 Stunden: Reallehrer Elsenhans.
Fechten.
Privatim: Derselbe.
9. Werkstätten.
Mechanische Werkstätte.
Mechaniker Freiburger.
Dieselbe gibt den Studirenden Gelegenheit, sich in den Arbeiten
des Mechanikers zu üben.
Holzmodellir-Werksätte.
Modellschreiner Halmhuber.
Modelliren von Maschinenbau-, Ingenieur- und Hochbauobjekten.
Die Werkstätte ist das Studienjahr hindurch den ganzen Tag über
geöffnet. Während der Sommer-Vakanz ist Gelegenheit zu weiteren
Uebungen gegeben.
IX. Studienpläne.
Für die mathematische Abtheilung sind die Studienpläne oben angegeben.
In der technischen Abtheilung ist die Wahl der Vorlesungen
den Studirenden frei gelassen, welche sich darüber mit den Vorständen
der Fachschulen zu berathen haben. Um Anhaltspunkte
zu geben, folgen hier Studienpläne, in denen aber nur das Wesentliche
aufgenommen ist, welchem jeder Studirende die für ihn passenden
weiteren Lehrgegenstände je nach seiner Vorbildung, seinem Willen,
sich höher auszubilden, und der Zeit, welche er dieser Ausbildung widmen
will, anreihen kann.
A. Architekturfachschule.
Erstes Jahr: Chemie für Bautechniker; Mineralogie und Geognosie;
praktische Geometrie mit Uebungen; technische Mechanik mit
Uebungen; Baukonstruktionslehre I. mit Uebungen; Kunstgeschichte ;
Freihand- und Ornamentenzeichnen.
Zweites Jahr: Baukonstruktionslehre II. mit Uebungen ; Baugeschichte
I. mit Uebungen ; Entwerfen I.; Perspective I.; Freihandund
Ornamentenzeichnen.
Drittes Jahr: Hochbaukunde mit Uebungen ; Baugeschichte II.
mit Uebungen; vergleichende Bauformenlehre; Entwerfen II.; Perspektive
II.; Freihand- und Ornamentenzeichnen ; Baurecht.
Ein solcher dreijähriger Studiengang genügt den gewöhnlichen
Anforderungen, wie sie z. B. in dem Programme für die Württembergischen
Staatsprüfungen aufgestellt sind. Jedoch ist solchen Studirenden,
welche eine noch höhere Ausbildung erstreben, Gelegenheit hiezu gegeben
durch wiederholte Theilnahme an den höheren Kursen der
Hochbaukunde, der Uebungen zur Baugeschichte, des Entwerfens, des
Freihand- und Ornamentenzeichnens. Den Bedürfnissen dieser Studirenden
des „vierten Jahreskurses“ wird von den betreffenden Lehrern
spezielle Rechnung getragen und werden die Aufgaben dem entsprechend
gewählt. Dergleichen grössere Aufgaben sind: Entwürfe für
ganze Gebäude-Komplexe (insbesondere industrieller und landwirthschaftlicher
Etablissements) , grössere Bauten monumentaler Art, Detailausarbeitungen
betreffend, innere und äussere Dekorationen, etc.
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