4) für chemische Technik mit den Unterarten:
a) chemische Fabrikation,
b) Hüttenwesen,
c) Pharmazie,
5) für Mathematik und Naturwissenschaften,
6) für allgemein bildende Fächer.
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat stell
zunächst an den Verwaltungsbeamten, Sekretär Sippel zu. wen
den, worauf die Anmeldung von Candidaten zur mathematischen
Abtheilung bei dem Rektor der letzteren, von Candidaten zur
technischen Abtheilung bei dem Direktor der Schule zu gesche
hen hat.
Die Bedingungen der Aufnahme sind:
1) ein bestimmtes Alter, nämlich
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Re
gel das zurückgelegte 16, Lebensjahr,
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Regel
das zurückgelegte 18. Lebensjahr;
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung;
3) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt.
4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse.
Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu
liefern, der unter 4) verlangte Nachweis wird erbracht
Ä. an der mathematischen Äbtheilung,
und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler ein
treten wollen, durch Erstehung einer förmlichen
Aufnalim spriifimg*.
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse:
a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads ein
schliesslich ; Uebung im Gebrauch der Logarithmen.
b) Geometrie und Stereometrie.
c) Hauptsätze der ebenen Trigonometrie.
d) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache,
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus
dem Deutschen ins Französische.
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz
über ein gegebenes Thema.
f) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Haupt-
begebenlieiten der Geschichte.
g) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen
und polytischen Geographie.
h) Uebung im geometrischen (Linear-) und im Freihandzeichnen.
Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 17. October Morgens
8 Uhr im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldun
gen für dieselbe werden am 14. und 15. Oktober entgegen
genommen.
Bei denjenigen Aufnahmebewerbern für die erste mathema
tische Klasse jedoch, welche aus einer württembergischen Ober
realschule oder aus der realistischen Abtheilung des Gymna
siums in Stuttgart in jene Klasse übertreten wollen, tritt an
die Stelle der an der polytechnischen Schule stattfindenden Auf
nahmeprüfung die Abgangsprüfung, welche zufolge der Kgl.
Verordnung vom 12. März 1868, betreffend den Nachweis der
wissenschaftlichen oder künstlerischen Bildung für die Zulassung
zum freiwilligen einjährigen Dienst im activen Heere, am Schlüsse
des obersten Ourses der gedachten Schulen im Monat August
stattfindet.
Ueber die Erstehung dieser Prüfung ist bei der Anmeldung
7,um Eintritt in die polytechnische Schule schriftlicher Nachweis
zu geben; die Anmeldungen dieser Aufnahmeeandidaten werden
in der Zeit vom 17. bis 19. October entgegengenommen.
2) Diejenigen, welche nur als ausserordentliche Schüler
zugelassen werden wollen, haben, unter Angabe ihres Bildungs
ganges, wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne
welche sie den Unterricht in den fraglichen Fächern nicht mit-
Nutzen besuchen können. Liegen diese Fächer in der 1. Klasse,