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\
Besondere Zulassungsbedingungen zu einzelnen
Unterrichtsfächern der Ingenieurfachschule sind und zwar:
1) Zur technischen Mechanik: Besitz gründlicher Vor
kenntnisse in den Principien der »hohem Analysis« und der
»allgemeinen Mechanik«, welche nachzuweisen sind ent
weder durch Vorlegung amtlicher Zeugnisse oder — in Er
manglung solcher — durch Erstehung einer zu diesem
Zwecke vorzunehmenden besonderen Prüfung.
2) Zu den Übungen in praktischer Geometrie I:
vorausgegangener oder mindestens gleichzeitiger Besuch des
Planzeichnens und Absolvirung des Vortrags über praktische
Geometrie I.
3) Zur Bauformenlehre und Baukonstruktionslehre I.
mit Übungen: vorangegangener erfolgreicher Besuch des
Bauzeichnens.
4) ZumBrückenbauI. mit Übungen: vorhergehender oder
mindestens gleichzeitiger Besuch der technischen Mechanik
mit, Übungen, sowie der Bauformenlehre mit Übungen.
5) Zu den Brückenkonstruktionsübungen II, sowie zu
den Übungen im Eisenbahn-, Strassen- und Was
serbau: vorhergehender erfolgreicher Besuch der techni
schen Mechanik mit Übungen.
Über das Vorhandensein dieser Zulassungsbedingungen er
kennt auf den Antrag des betreffenden Fachlehrers das Fach
schulkollegium.
-Ina
e
>T
C. Maschinenbanfachschule.
Die oben Seite 44 angeführten Zulassungs-Bedingun
gen für technische Mechanik und für die Übungen in praktischer
Geometrie I. gelten auch für die Studirenden der Maschinenbau
fachschule.
Wöchentliche Stundenzahl
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im Winter.
im Sommer.
Übun-
1 gen.
Vor
trag.
Übun
gen.
Erstes Jahr:
trag.
Technische Mechanik mit Übungen
5
4
4
2
Maschinenbau I. mit Übungen
5
6
4
6
Chemie für Bautechniker . . .
4
—
3
Physik
4
—
2
■ —
* Analytische Mechanik .' . .
2
—
4
—
* Wärmelehre
3
—
—
—
Praktische Geometrie I. mit Übung.
3
—
6
Baukonstruktionen für Maschinen
bauer
4
4
Freihandzeichnen . . . . .
4
—
4
30
14
17
22
Zweites Jahr:
Maschinenbau II. mit Übungen
5
2 u. 6
)
5
2 u. 6.
» * III .
4
—
4
■
Mechanische Technologie . . .
4
—
4
—
Chemisehe Technologie ....
5
—
5
Brückenbau I
3
—
3
—
Feuerungskunde
— '
4
—
Buchhaltung (jfalls sie gelesen wird)
1
—
1
—
22
8
26
8
Drittes Jahr:
Maschinenbau III. mit Übungen .
4
6
4
6
Ingenieurwissenschaft (encyklopä-
discher Vortrag) ....
3
3
Volkswirtschaftslehre . .
3
—
3
Handels- und Wechselrecht
2
—
2
—
1
12
6
12
6
* Höhere Analysis H wird abwechselnd mit „analytischer Mechanik“ vorge
tragen ; beide Fächer zählen unter die empfohlenen Lehrgegenstände. Eben
so die „mechanische Wärmetheorie,“ welche in der Regel nur alle zwei Jahre
vorgetragen wird.