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Besondere Zulassungsbedingungen zu einzelnen
Unterrichtsfächern der Ingenieurfachschule sind und zwar:
1) Zur technischen Mechanik: Besitz gründlicher Vor
kenntnisse in den Principien der „hohem Analysis“ und der
„allgemeinen Mechanik“, welche nachzuweisen sind ent
weder durch Vorlegung amtlicher Zeugnisse oder — in Er
manglung solcher — durch Erstehung einer zu diesem
Zwecke vorzunehmenden besonderen Prüfung, welche vor
Beginn des Unterrichts abgehalten wird. Im Schul
jahr 1874/75 werden jedoch auch solche Candidaten, welche
sich über Vorkenntnisse in der allgemeinen Mechanik nicht
auszuweisen vermögen, unter der Bedingung zur technischen
Mechanik zugelassen, dass sie gleichzeitig mit der tech
nischen auch allgemeine Meckanik hören.
2) Zu den Übungen in praktischer Geometrie I:
vorausgegangener oder mindestens gleichzeitiger Besuch des
Plan- und Terrainzeichnens sowie Absolvirung des Vortrags
über praktische Geometrie I.
8) Zur Bauformenlehre und Baukonstruktionslehre I.
mit Übungen: vorangegangener erfolgreicher Besuch des
Bauzeichnens.
4) Zum Brückenbau I. mit Übungen: vorhergehender oder
mindestens gleichzeitiger Besuch der technischen Mechanik
mit Übungen, sowie der Bauformenlehre mit Übungen:
5) Zu den Brückenkonstruktionsübungen II, sowie zu
den Übungen im Eisenbahn-, Strassen- und Was
serbau: vorhergehender erfolgreicher Besuch der techni
schen Meckanik mit Übungen.
Über das Vorhandensein dieser Zulassungsbedingungen er
kennt auf den Antrag des betreffenden Fachlehrers das Fach
schulkollegium.
C. Maschinenbaufachschule,
Die oben Seite 44 angeführten Zulassungs-Bedingun
gen für technische Mechanik und für die Übungen in praktischer
Geometrie I. gelten auch für die Studirenden der Maschinenbau
fachschule.
Erstes Jahr:
Technische Mechanik mit Übungen
Maschinenbau I. mit Übungen
Chemie für Bautechniker .
Physik
* Höhere Analysis II. . ...
Praktische Geometrie I. mit Übung.
Baukonstruktionen für Maschinen
bauer
Freihandzeichnen
Z w e i t e s Jahr:
Maschinenbau II. mit Übungen
„ III. .....
Mechanische Technologie . .
Chemische Technologie . . .
Brückenbau I
Feuerungskunde
Buchhaltung (falls sie gelesen wird)
Drittes Jahr:
Maschinenbau III. mit Übungen .
Ingenieurwissenschaft (encyklopä-
discher Vortrag) .....
Volkswirthschaftslehre ....
Handels- und Wechselrecht
Wöchentliche Stundenzahl
im Winter.
im Sommer.
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* Höhere Analysis II wird abwechselnd mit „analytischer Meckanik“ vorge
tragen; beide Fächer zählen unter die empfohlenen Lehrgegenstände.
Ebenso die „mechanische Wärmetheorie,“ welche in der Regel nur alle