Full text: Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1879 auf 1880 (1879)

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Carl Lauk (Adlerapotheke), G-ymnasiumsstrasse 18. Bei In 
anspruchnahme dieser Rechte ist die Legitimationskarte vorzu 
weisen. 
V. Rechte und Pflichten. 
Bezüglich der Bestimmungen hierüber wird verwiesen auf die 
»Statuten für die Studirenden des Polytechnikums,« 
welche den in die Anstalt Aufgenommenen eingehändigt werden 
und ausserdem durch den Hausmeister Zeininger zu beziehen sind. 
VI. Hospitirende. 
Der Besuch von Vorlesungen am Polytechnikum durch Nicht- 
studirende (»Hospitirende«, »Zuhörer«) kann unter folgenden 
Bestimmungen stattfinden: 
Der Hospitirende hat sich bei der Direktion der Anstalt 
schriftlich oder mündlich anzumelden und unter Entrichtung des 
Vorlesungshonorars eine von der Direktion auszustellende Legi 
timationskarte zu lösen, welche auf jedesmaliges Verlangen den 
Schuldienern vorgezeigt werden muss. Die Anmeldung wird von 
dem Amtmann des Polytechnikums in dessen Amtslokal entge 
gengenommen; die Mittheilung an den betreffenden Docenten 
erfolgt von Seiten der Direktion. 
Die Direktion ist berechtigt, von den Hospitirenden Aus- 
kunftsertheilung über ihre Persönlichkeit zu verlangen und Zu 
lassung oder ferneren Vorlesungsbesuch zu verweigern, wenn diess 
im Interesse der Schule geboten erscheinen oder jene Auskunft 
nicht gegeben werden sollte. 
Den Angehörigen des Polytechnikums gebührt, was den 
Raum der Hörsäle betrifft, vor den Hospitirenden der Vorrang. 
Die angeführten Bestimmungen beziehen sich nur auf die 
Vorlesungen. Der Besuch von Übungsstunden durch Nichtstu - 
dirende ist unstatthaft. 
Das von den Hospitirenden zu entrichtende Honorar beträgt 
pro Semester für eine lstündige Vorlesung 6 Mark, für eine 
2stündige 11 Mark, für eine 3stündige 15 Mark, für eine 4stün- 
dige 19 Mark, für eine 5stündige 22 Mark und für eine 6stün- 
dige 25 Mark. Neben diesem Honorar wird von jedem Hospi 
tirenden ein Verwaltungskostenbeitrag von 3 Mark pro Semester 
eingezogen. 
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