Volltext : Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1881 auf 1882 (1881)

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3)  Für  Pharmacie.
Es  wird  vorausgesetzt,  dass  die  Zuhörer  sich  die  nöthigen
praktischen  Kenntnisse  bereits  erworben  haben.  Der  Kurs  ist
zweijährig,  kann  aber  von  Pharmazeuten  mit  theoretischen  Vorkenntnissen ­
  in  Einem  oder  anderthalb  Jahren  absolvirt  werden.

Erstes  Jahr.
Physik
Allgemeine  Experimental-Chemie  .  .  .
Theoretische  Chemie
Analytische  Chemie
Mineralogie  und  Geognosie
Pharmakognosie
Zoologie
Botanik
Chemisches  Praktikum
Mikroskopische  Übungen
Pharmaceutische  Chemie

Zweites  Jahr.
Theoretische  Chemie  .  .
Chemisches  Praktikum  .
Mineralogische  Übungen  .
Pharmaceutische  Botanik
Mikroskopische  Übungen
Geognostische  Exkursionen
Toxikologie  .....

Wöchentliche  Stundenzahl

im  Winter.

im  Sommer.

Vortrag.

Übungen. ­


Vortrag.

Übungen. ­


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X.  Diplomprüfungen.
Um  den  Studirenden  Gelegenheit  zu  geben,  sich  nach  Vollendung ­
  ihrer  Studien  über  die  von  ihnen  erworbenen  Kenntnisse
auszuweisen,  werden  jedes  Jahr  an  sämmtlichen  Fachschulen
Diplomprüfungen  gehalten,  bei  welchen  in  sämmtlichen  für
die  betreffende  spezielle  Fachbildung  wesentlichen  Lehrgegenständen ­
  geprüft  wird.
Das  Nähere  hierüber  ist  durch  besondere  Statute  festgestellt.

XI.  Kunstgewerblicher  Unterricht.
Mit  dem  Polytechnikum  ist  zur  Zeit  noch  eine  besondere  Abtheilung ­
  für  den  kunstgewerblichen  Unterricht  (die  Kunstgewerbeschule) ­
  verbunden,  bezüglich  deren  die  nachstehenden  Bestimmungen ­
  getroffen  sind:
1)  die  Einrichtung  bezweckt,  mittelst  eines  systematisch
geordneten  Unterrichts  für  die  verschiedenen  Zweige  der  Kunstindustrie ­
  solche  Kräfte  heranzubilden,  welche  in  ihrem  Fache
einen  höheren  Grad  künstlerischer  Ausbildung  erstreben.
Ausgeschlossen  ist  nur  die  Weberei  mit  deren  verschiedenen
Unterabtheilungen,  wofür  durch  die  in  Reutlingen  und  Heidenheim ­
  bestehenden  besonderen  Webschulen  bereits  gesorgt  ist.
2)  Gegenstand  des  Unterrichts  ist  hienach  die  künstlerische ­
  Seite  der  Kunstgewerbe,  so  zwar,  dass  zugleich  auf
die  bei  letzteren  zur  Verwendung  kommenden  Stoffe  und  die
durch  deren  Eigenschaften  bedingte  technische  Behandlung
derselben  stete  Rücksicht  genommen  wird.
3)  Nach  den  bildenden  Künsten  gliedert  sich  die  Einrichtung ­
  für  den  kunstgewerblichen  Unterricht  in  drei  Abtheilungen: ­

            
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