Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

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F. Einjähriger Unterrichtskurs für die Kandi 
daten des höheren Eisenbahn-, Post- und 
T elegr aphendienstes. 
Wöchentliche Stundenzahl 
im Winter. 
im Sommer. 
Vortrag. 
Übun 
gen. 
Vortrag. 
Übun 
gen. 
1) Allgemeine Volkswirthschaftslehre . 
4 
2) Verkehrs-, Geld- und Münz wesen . . 
— 
— 
3 
— 
3) Spezielle Volkswirthschaftslehre . . 
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4 
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4) Staats- und Verwaltungsrecht . . . 
5) Privatrecht und Civilprozess, Straf- 
3 
— 
2 
— 
recht und Strafverfahren .... 
4 
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3 
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6) Finanzwissenschaft und Finanzrecht . 
5 
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7) Eisenhahnkunde I. und II 
2 
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3 
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8) Post- und Telegraphenkunde . . . 
2 
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3 
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9) Allgemeine Elektrotechnik .... 
5 
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— 
10) Telegraphentechnik 
2 
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1 
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27 
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19 
Für die Eisenbahnreferendäre sind obli 
gatorisch die Fächer 1—7; 
für die Postreferendäre die Fächer 1—6 
und 8—10. 
Den Kurstheilnehmern wird empfohlen, ausser obigen Fächern noch 
sonstige zur allgemeinen Bildung förderliche oder für ihren künftigen 
Beruf nützliche Vorlesungen zu besuchen; an technischen Fächern kommt 
hiebei insbesondere in Betracht: Allgemeine mechanische Technologie. 
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X. Prüfungen. 
A. Schlussprüfungen. Dieselben finden im Allgemeinen bei 
Jahresvorträgen am Ende des Studienjahres, bei Semestervor 
trägen am Ende des betreffenden Semesters statt. Die Jahres 
zeugnisse über Kenntnisse und Fleiss werden auf Grund dieser 
Prüfungen ausgestellt. Zur Betheiligung an denselben sind in 
jedem Falle diejenigen Studirenden verpflichtet, welche im Ge 
nüsse eines Stipendiums oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen, 
oder welche im folgenden Semester beziehungsweise Schuljahre 
um eine solche Vergünstigung nachsuchen wollen. Die Ver 
pflichtung bezieht sich auf diejenigen Vorträge, welche im Studien 
plane des betreffenden Studirenden Vorkommen und zwar auch 
auf Jahresvorträge, welche nur im Wintersemester belegt werden, 
wobei die Prüfung auf das im letzteren Vorgetragene zu be 
schränken ist. Seitens der Anstalt wird grosser Werth 
darauf gelegt, dass auch die übrigen Studirenden an 
den Prüfungen theilnehmen. 
B. Diplomprüfungen. Um den Studirenden Gelegenheit zu 
geben, sich nach Vollendung ihrer Studien über die von ihnen 
erworbenen Kenntnisse durch ein Diplom auszuweisen, werden 
jedes Jahr an sämmtlichen Fachschulen Diplomprüfungen gehal 
ten, bei welchen in allen für die betreffende specielle Fach 
bildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das Nähere 
hierüber ist durch besondere Statute festgestellt, welche auf der 
Direktions-Kanzlei jederzeit eingesehen und auch von derselben 
bezogen werden können. 
C. Staatsprüfungen. Eine gedruckte Zusammenstellung der 
für die Studirenden wichtigsten Bestimmungen hierüber kann 
vom Hausmeister zum Preis von 10 Pf. bezogen werden.
	        

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