Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Württembergs,
Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens
und Braunschweigs ist das Studium auf den technischen
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Pachern
des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieurwesens
als gleichstehend gegenseitig anerkannt.
Stuttgart, im Juli 1892.
Direktion der K. Technischen Hochschule.
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