Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1892 - 1893 (1892)

Nach  getroffener  Vereinbarung  der  Regierungen  Württembergs, ­
  Preussens,  Bayerns,  Sachsens,  Badens,  Hessens
und  Braunschweigs  ist  das  Studium  auf  den  technischen
Hochschulen  dieser  Staaten  hinsichtlich  der  Zulassung
ihrer  Studierenden  zu  den  Staatsprüfungen  in  den  Pachern
des  Hochbau-,  Bauingenieur-  und  Maschineningenieurwesens ­
  als  gleichstehend  gegenseitig  anerkannt.
Stuttgart,  im  Juli  1892.

Direktion  der  K.  Technischen  Hochschule.
W  eyr  auch.
            
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