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b) Für Abiturienten humanistischer
Gymnasien.
Erstes Jahr.
Trigonometrie
Niedere Analysis
Differential- und Integralrechnung I. .
Analytische Geometrie der Ebene . .
Darstellende Geometrie
Experimentalphysik .
Experimentalchemie
Freihandzeichnen
Bauzeichnen
Ferner empfohlen:
Englische und französische Sprache, Ex
perimentalchemie (Sommer vortrag).
Zweites Jahr.
Wie das erste Jahr des Studienplans a,
jedoch mit analytischer Geometrie des
Raums, 3 Stunden im Winter, anstatt
Experimentalphysik und Experimental
chemie.
Drittes, viertes und fünftes Jahr.
Wie das zweite, dritte und vierte Jahr
des Studienplans a.
Yortrag.
Wöchentliche Stundenzahl
im Winter.
Übun
gen.
im Sommer.
Vortrag.
Übun
gen.
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C. Abteilung für Maschinen-Ingenieurwesen.
Denjenigen, welche sich dem Studium des Maschinen-Ingenieurwesens,
das Elektrotechnik in sich schliesst, widmen wollen, wird angeraten; vor
Beginn der Studien mindestens ein Jahr in einer Werkstätte zu ar
beiten, umsomehr als die Zulassung zur mathematisch-naturwissenschaft
lichen Vorprüfung für die Staatsprüfung und für die Diplomprüfung
im Maschinen-Ingenieurfache durch den Nachweis einer mindestens ein
jährigen Werkstattthätigkeit bedingt ist.
Die im folgenden aufgestellten Stundenpläne entsprechen den An
forderungen der mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der
ersten Staatsprüfung und der Diplomprüfung für Maschineningenieure.
Diejenigen, welche bereits anderwärts Studien gemacht haben, sowie
auch solche Studierende, welche nicht die volle, durch die Vorschriften
der bezeichneten Prüfungen bestimmte wissenschaftliche Ausbildung an
streben, bei Aufstellung von Studienplänen unter Berücksichtigung der
jeweils in Betracht kommenden Sonderverhältnisse zu beraten, sind
auf Wunsch der Vorstand und die einzelnen Mitglieder der Abteilung
gern bereit.
Studierenden, welche sich mehr der elektrotechnischen Rich
tung des Maschineningenieurwesens zuwenden wollen als der folgende
allgemeine Studienplan für Maschineningenieure vorsieht, steht der Vor
stand des elektrotechnischen Instituts behufs Erteilung von Rat gern
zur Verfügung.
Studierende, welche weder die Staats- noch die Diplomprüfung ab-
legen, können sich den Nachweis über Erfolg ihrer Studien dadurch
erwerben, dass sie an den Prüfungen teilnehmen, die jeweils am Schlüsse
des Semesters oder Studienjahres abgehalten werden.