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beschränkt auf die Studierenden der Maschineningenieurabteilung
und auf diejenigen Studierenden anderer Abteilungen, welche an
den bezeichneten, von Lehrern der Maschineningenieurabteilung
veranstalteten Übungen, Untersuchungen, Exkursionen und Be
sichtigungen teilnehmen.
V. Hechte und Pflichten.
Bezüglich der in diesem Programm nicht erwähnten Be
stimmungen wird verwiesen auf die
»Statuten für die Studierenden«,
welche den in die Anstalt Aufgenommenen eingehändigt werden
und ausserdem durch den Hausmeister Zeininger zu beziehen sind.
VI. Hospitierende.
Der Besuch von Vorlesungen an der Technischen Hochschule
durch Nichtstudierende (»Hospitierende«, »Zuhörer«) kann unter
folgenden Bestimmungen stattfinden:
Der Hospitierende hat sich bei der Direktion der Anstalt
schriftlich oder mündlich anzumelden und unter Entrichtung des
Vorlesungshonorars eine von der Direktion auszustellende Legi
timationskarte zu lösen, welche auf jedesmaliges Verlangen den
öchuldienern vorgezeigt werden muss. Die Anmeldung wird von
dem Verwaltungsbeamten der Technischen Hochschule in dessen
Amtslokal entgegengenommen; die Mitteilung an den betreffen
den Dozenten erfolgt von seiten der Direktion.
Die Direktion ist berechtigt, von den Hospitierenden Aus-
kunftserteilung über ihre Persönlichkeit zu verlangen und Zu
lassung oder ferneren Vorlesungsbesuch zu verweigern, wenn dies
im Interesse der Schule geboten erscheinen oder jene Auskunft
nicht gegeben werden sollte.
Den Angehörigen der Technischen Hochschule gebührt, was
den Raum der Hörsäle betrifft, vor den Hospitierenden der Vorrang.
Die angeführten Bestimmungen beziehen sich nur auf die
Vorlesungen. Der Besuch von Übungsstunden durch Nichtstu
dierende ist unstatthaft.
Das von den Hospitierenden zu entrichtende Honorar beträgt
pro Semester für eine lstündige Vorlesung 6 Mark, für eine
2stündige 11 Mark, für eine 3stündige 15 Mark, für eine 4stün-
dige 19 Mark, für eine östündige 22 Mark und für eine 6stün-
dige 25 Mark. Neben diesem Honorar wird von jedem Hospi
tierenden ein Verwaltungskostenbeitrag von 8 Mark pro Semester
eingezogen.