Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1899-1900 (1899)

 

 

 

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7. Zweijähriger Studienkurs für die Kandidaten
des höheren Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienstes,
 *)

 

Erstes Jahr | Zweites Jahr

 

Wöchentliche Stundenza hl

Winter |Sommer[| Winter |Sommer

 

 

1. Allgemeine Volkswirtschaftslehre , .} 3 —_ FA
2. _Verkehrs-, Geld- und Münzwesen. .| — 3 ausfallend
3. Spezielle Volkswirtschaftslehre . . .| Aausfallend 2 2
4, Staats- und Verwaltungsrecht . . .| 3 | — 2 =

= ul
5. Privatrecht, Strafrecht, Prozesse a 5

I}
oo

6. Finanzwissenschaft und Finanzrecht .! 3 La
7. Experimentalphysik: ... 7A |

 

Für Eisenbahnkandidaten allein,
8. Eisenbahnkunde : |
I. Allgemeiner und technischer Teil! 2 1 austallend
II. Administrativer Teil . . . .| ausfallend 2 2
III. Maschinentechnischer Teil . .| — 2 ausfallend
8 a

|
|
|
|
|

 

Für Postkandidaten allein, |
9. Post- und Telegraphenkunde . . .| 2 2 Kia
10. Allgemeine Elektrotechnik . . .. —(6) — 6 —
11. Telesraphentechnik 22 1... 13 2 ausfallend

Für die Eisenbahnreferendäre sind | 22(28) 14 17 [6
obligatorisch die Fächer 1—8;
für die Postreferendäre die Fächer

1—7 und 9—11.
Empfohlen: Allgemeine mechanische Technologie, Experimentalchemie,
 Elemente der Differential- und Integralrechnung, analytischgeometrische
 Übungen und sonstige allgemein bildende und den Beruf
berührende Vorlesungen (Neuere Sprachen). Ä

 

 

 

 

 

*) 1899/1900 fällt der Unterricht an dem Studienkurs aus (vgl. oben S. 58).

X. Prüfungen.

A. Semestralprüfungen. Dieselben finden im allgemeinen
bei Jahresvorträgen am Ende des Studienjahres, bei Semestervorträgen
 am Ende des Semesters statt. Die Jahreszeugnisse über
Kenntnisse und Fleiss werden auf Grund dieser Prüfungen ausgestellt.
 Zur Beteiligung an denselben und zur Beibringung von
Zeugnissen in den Übungsfächern sind in jedem Falle diejenigen
Studierenden verpflichtet, welche im Genusse eines Stipendiums
oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen, oder welche im folgenden
 Semester beziehungsweise Studienjahre um eine solche Vergünstigung
 nachsuchen wollen. Die Verpflichtung bezieht sich
auf diejenigen Vorträge, welche im Studienplane des Studierenden
vorkommen und zwar auch auf Jahresvorträge, welche nur im
Wintersemester belegt werden, wobei die Prüfung auf das im
letzteren Vorgetragene zu beschränken ist. Seitens der Anstalt
wird grosser Wert darauf gelegt, dass auch die übrigen

Studierenden an den Prüfungen teilnehmen.

Auf Grund der Semestralprüfungen können an der Abteilung
für Maschineningenieurwesen einschliesslich Elektrotechnik
 nach Massgabe der hiefür aufgestellten Bestimmungen

versuchsweise Schlusszeugnisse ausgestellt werden.

B. Diplomprüfungen., Um den ordentlichen Studierenden
Gelegenheit zu geben, sich nach Vollendung ihrer Studien über
die von ihnen erworbenen Kenntnisse durch ein Diplom auszuweisen,
 werden jedes Jahr an sämtlichen Abteilungen Diplomprüfungen
 abgehalten, bei welchen in allen für die spezielle

Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das

 
            
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