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Durch Vereinbarung der Regierungen Württembergs,
Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens,
Hessens und Braunschweigs ist das Studium auf
den technischen Hochschulen dieser Staaten für
die Zulassung zu den Staatsprüfungen in den
Fächern des Hochbau-, Bauingenieur und Maschineningenieurwesens
als gleichstehend gegenseitig
anerkannt.
Stuttgart, im Juli 1901.
Rektorat der K. Technischen Hochschule.
Weyrauch.