Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1901-1902 (1901)

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Durch  Vereinbarung  der  Regierungen  Württembergs, ­
  Preussens,  Bayerns,  Sachsens,  Badens,
Hessens  und  Braunschweigs  ist  das  Studium  auf
den  technischen  Hochschulen  dieser  Staaten  für
die  Zulassung  zu  den  Staatsprüfungen  in  den
Fächern  des  Hochbau-,  Bauingenieur  und  Maschineningenieurwesens ­
  als  gleichstehend  gegenseitig ­
  anerkannt.
Stuttgart,  im  Juli  1901.
Rektorat  der  K.  Technischen  Hochschule.

Weyrauch.
            
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