Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1902-1903 (1902)

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6. Abteilung für allgemein bildende Fächer, 
Für Kandidaten des realistischen Lehramts sprachlich 
geschichtlicher Richtung. 
Da bei vielen allgemein bildenden Fächern die Gegenstände 
der Vorträge und Übungen der Natur der Sache nach sich in 
einem mannigfaltigeren Rahmen bewegen, ohne sich in einer 
bestimmten Reihenfolge regelmässig zu wiederholen, so ist von 
der Aufstellung eines eigentlichen Studienplans abgesehen und 
dieser durch nachfolgende Zusammenstellung der vorzugsweise 
in Betracht kommenden Vorträge und Übungen ersetzt worden. 
Die Auswahl derselben, die je nach der Vorbildung und den 
verfolgten Zwecken eine verschiedene sein wird, bleibt dem eige 
nen Ermessen der Studierenden überlassen. Indessen sind der 
Vorstand und die Mitglieder der Abteilung gerne bereit, die 
Studierenden bei der Einrichtung ihrer besonderen Studienpläne 
zu beraten. 
Deutsche Litteratur, 
Altdeutsche Sprache und Litteratur, 
Methodik des deutschen Unterrichts, 
Deutsche Grammatik, 
Redeübungen, 
Französische Sprache und Litteratur, 
Altfranzösisch, 
Englische Sprache und Litteratur, 
Altenglisch, 
Geschichte, 
Kulturgeschichte, 
Geographie, 
Italienische Sprache und Litteratur, 
Kunstgeschichte, 
Kunstgeschichtliche Demonstrationen, 
Ästhetik, 
Philosophie (priv.). 
X. Prüfungen. 
A. Semestralprüfungen. Dieselben finden im allgemeinen 
bei Jahresvorträgen am Ende des Studienjahres, bei Semestervor 
trägen am Ende des Semesters statt. Die Jahres- bezw. Semestral- 
zeugnisse über Kenntnisse und Fleiss werden auf Grund dieser 
Prüfungen ausgestellt. Zur Beteiligung an denselben und zur Bei 
bringung von Zeugnissen in den Übungslächern sind in jedem 
Falle diejenigen Studierenden verpflichtet, welche im Genüsse eines 
Stipendiums oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen, oder welche 
im folgenden Semester beziehungsweise Studienjahre um eine solche 
Vergünstigung nachsuchen wollen. Die Verpflichtung bezieht sich 
auf diejenigen Vorträge, welche im Studienplane des Studierenden 
Vorkommen und zwar auch auf Jahres Vorträge, welche nur im 
Wintersemester belegt werden, wobei die Prüfung auf das im 
letzteren Vorgetragene zu beschränken ist. Seitens der Hoch 
schule wird grosser Wert darauf gelegt, dass auch die 
übrigen Studierenden an den Prüfungen teilnehmen. 
Auf Grund der Semestralprüfungen können an der Abteilung 
für Maschineningenieurwesen einschliesslich Elektro 
technik nach Massgabe der hiefür aufgestellten Bestimmungen 
Schlusszeugnisse ausgestellt werden. 
B. Durch Königliche Entschliessung vom 22. Januar 1900 
ist der Technischen Hochschule das Recht verliehen worden, 
nach Massgabe der in der Promotionsordnung festzusetzenden 
Bedingungen
	        

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