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6. Abteilung für allgemein bildende Fächer,
Für Kandidaten des realistischen Lehramts sprachlich
geschichtlicher Richtung.
Da bei vielen allgemein bildenden Fächern die Gegenstände
der Vorträge und Übungen der Natur der Sache nach sich in
einem mannigfaltigeren Rahmen bewegen, ohne sich in einer
bestimmten Reihenfolge regelmässig zu wiederholen, so ist von
der Aufstellung eines eigentlichen Studienplans abgesehen und
dieser durch nachfolgende Zusammenstellung der vorzugsweise
in Betracht kommenden Vorträge und Übungen ersetzt worden.
Die Auswahl derselben, die je nach der Vorbildung und den
verfolgten Zwecken eine verschiedene sein wird, bleibt dem eige
nen Ermessen der Studierenden überlassen. Indessen sind der
Vorstand und die Mitglieder der Abteilung gerne bereit, die
Studierenden bei der Einrichtung ihrer besonderen Studienpläne
zu beraten.
Deutsche Litteratur,
Altdeutsche Sprache und Litteratur,
Methodik des deutschen Unterrichts,
Deutsche Grammatik,
Redeübungen,
Französische Sprache und Litteratur,
Altfranzösisch,
Englische Sprache und Litteratur,
Altenglisch,
Geschichte,
Kulturgeschichte,
Geographie,
Italienische Sprache und Litteratur,
Kunstgeschichte,
Kunstgeschichtliche Demonstrationen,
Ästhetik,
Philosophie (priv.).
X. Prüfungen.
A. Semestralprüfungen. Dieselben finden im allgemeinen
bei Jahresvorträgen am Ende des Studienjahres, bei Semestervor
trägen am Ende des Semesters statt. Die Jahres- bezw. Semestral-
zeugnisse über Kenntnisse und Fleiss werden auf Grund dieser
Prüfungen ausgestellt. Zur Beteiligung an denselben und zur Bei
bringung von Zeugnissen in den Übungslächern sind in jedem
Falle diejenigen Studierenden verpflichtet, welche im Genüsse eines
Stipendiums oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen, oder welche
im folgenden Semester beziehungsweise Studienjahre um eine solche
Vergünstigung nachsuchen wollen. Die Verpflichtung bezieht sich
auf diejenigen Vorträge, welche im Studienplane des Studierenden
Vorkommen und zwar auch auf Jahres Vorträge, welche nur im
Wintersemester belegt werden, wobei die Prüfung auf das im
letzteren Vorgetragene zu beschränken ist. Seitens der Hoch
schule wird grosser Wert darauf gelegt, dass auch die
übrigen Studierenden an den Prüfungen teilnehmen.
Auf Grund der Semestralprüfungen können an der Abteilung
für Maschineningenieurwesen einschliesslich Elektro
technik nach Massgabe der hiefür aufgestellten Bestimmungen
Schlusszeugnisse ausgestellt werden.
B. Durch Königliche Entschliessung vom 22. Januar 1900
ist der Technischen Hochschule das Recht verliehen worden,
nach Massgabe der in der Promotionsordnung festzusetzenden
Bedingungen