Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1902-1903 (1902)

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1. auf Grund der Diplomprüfung den Grad eines Diplom 
ingenieurs (abgekürzte Schreibweise, und zwar in 
deutscher Schrift: ®ipf.=Sttg.:) zu erteilen, 
2. Diplom-Ingenieure auf Grund einer weiteren Prüfung zu 
Doktor-Ingenieuren (abgekürzte Schreibweise, und zwar 
in deutscher Schrift: ®r.=Sng.:) zu promovieren, 
3. die Würde eines Doktor-Ingenieurs auch ehrenhalber 
als seltene Auszeichnung an Männer, die sich um die 
Förderung der technischen Wissenschaften hervorragende 
Verdienste erworben haben, zu verleiben. 
Den bestehenden Vorschriften gemäs werden Diplom 
prüfungen abgehalten für: Architekten, Bauingenieure, Ingenieure 
des Maschinenwesens, Ingenieure der Elektrotechnik, Technische 
Chemiker, Hütteningenieure, Vermessungsingenieure (Geodäten); 
ausserdem in Mathematik, Naturwissenschaften und in Zweigen 
der allgemein bildenden Abteilung. An den Prüfungen (Vor- 
und Hauptprüfungen) können nur ordentliche Studierende 
teilnehmen. 
Die Diplomprüfungsvorschriften und die Promotionsordnung 
vom 7. August 1900 sind beim Hausmeister für 10 Pf. das Stück 
käuflich zu haben. 
C. Staatsprüfungen. Es kommen in Betracht: 
1. die Prüfungen für das Baufach: a) für das Hoch 
baufach, b) für das Bauingenieur fach, c) für das Ma 
schineningenieurfach ; 
2. die Prüfung für die technischen Ämter im Berg-, 
Hütten- und Salinenwe'sen; 
3. die Prüfung für Apotheker; 
4. , „ v Nahrungsmittelehemiker; 
5. „ „ „ das realistische Lehramt. 
Eine gedruckte Zusammenstellung der für die Studierenden 
wichtigsten Bestimmungen über die Prüfungen im Baufache ist 
bei dem Hausmeister zum Preis von 10 Pf. das Stück zu haben. 
Die Vorschriften über die Prüfungen Ziff. 2—5 können auf der 
Kanzlei eingesehen werden. 
Durch Vereinbarung der Regierungen Würt 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, 
Hessens und Braunschweigs ist das Studium auf 
den technischen Hochschulen dieser Staaten für 
die Zulassung zu den Staatsprüfungen in den 
Fächern des Hochbau-, Bauingenieur und Ma 
schineningenieur wesens als gleichstehend gegen 
seitig anerkannt. 
XI. Preisbewegung 1 . 
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule 
werden jährlich Preisaufgaben gestellt und für genügende Lös 
ungen Preise vergeben und Belobungen zuerkannt. Zur Be 
werbung sind ordentliche und ausserordentliche Studierende nach 
den näheren Bestimmungen des Preisstatuts vom 19. Januar 1892 
zugelassen. 
Stuttgart, im Juli 1902. 
Rektorat der K. Technischen Hochschule. 
Weyrauch.
	        
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