86
87
1. auf Grund der Diplomprüfung den Grad eines Diplom
ingenieurs (abgekürzte Schreibweise, und zwar in
deutscher Schrift: ®ipf.=Sttg.:) zu erteilen,
2. Diplom-Ingenieure auf Grund einer weiteren Prüfung zu
Doktor-Ingenieuren (abgekürzte Schreibweise, und zwar
in deutscher Schrift: ®r.=Sng.:) zu promovieren,
3. die Würde eines Doktor-Ingenieurs auch ehrenhalber
als seltene Auszeichnung an Männer, die sich um die
Förderung der technischen Wissenschaften hervorragende
Verdienste erworben haben, zu verleiben.
Den bestehenden Vorschriften gemäs werden Diplom
prüfungen abgehalten für: Architekten, Bauingenieure, Ingenieure
des Maschinenwesens, Ingenieure der Elektrotechnik, Technische
Chemiker, Hütteningenieure, Vermessungsingenieure (Geodäten);
ausserdem in Mathematik, Naturwissenschaften und in Zweigen
der allgemein bildenden Abteilung. An den Prüfungen (Vor-
und Hauptprüfungen) können nur ordentliche Studierende
teilnehmen.
Die Diplomprüfungsvorschriften und die Promotionsordnung
vom 7. August 1900 sind beim Hausmeister für 10 Pf. das Stück
käuflich zu haben.
C. Staatsprüfungen. Es kommen in Betracht:
1. die Prüfungen für das Baufach: a) für das Hoch
baufach, b) für das Bauingenieur fach, c) für das Ma
schineningenieurfach ;
2. die Prüfung für die technischen Ämter im Berg-,
Hütten- und Salinenwe'sen;
3. die Prüfung für Apotheker;
4. , „ v Nahrungsmittelehemiker;
5. „ „ „ das realistische Lehramt.
Eine gedruckte Zusammenstellung der für die Studierenden
wichtigsten Bestimmungen über die Prüfungen im Baufache ist
bei dem Hausmeister zum Preis von 10 Pf. das Stück zu haben.
Die Vorschriften über die Prüfungen Ziff. 2—5 können auf der
Kanzlei eingesehen werden.
Durch Vereinbarung der Regierungen Würt
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens,
Hessens und Braunschweigs ist das Studium auf
den technischen Hochschulen dieser Staaten für
die Zulassung zu den Staatsprüfungen in den
Fächern des Hochbau-, Bauingenieur und Ma
schineningenieur wesens als gleichstehend gegen
seitig anerkannt.
XI. Preisbewegung 1 .
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule
werden jährlich Preisaufgaben gestellt und für genügende Lös
ungen Preise vergeben und Belobungen zuerkannt. Zur Be
werbung sind ordentliche und ausserordentliche Studierende nach
den näheren Bestimmungen des Preisstatuts vom 19. Januar 1892
zugelassen.
Stuttgart, im Juli 1902.
Rektorat der K. Technischen Hochschule.
Weyrauch.