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Wöchentliche Stunden
im Winter.
im Sommer.
Viertes Jahr.
Vortrag
Übun
gen.
Vortrag
j Übun
gen.
Ausarbeitung geodätischer Aufnahmen ....
2
Katastermessungen ...
2
i
i
Praktische Geometrie n für Geodäten ....
Höhere Geodäsie
3
4
—
5
JKiniührung von
Übun gestunden
Vorbehalten.
Abbildungen der Erdoberfläche auf der Ebene .
Astronomische Zeit- und geographische Ortsbe-
1
1
—
—
Stimmung
2
1
Markscheidekunde .... 1 oder andere spezi-
2
1
Barometrisches Höhenmessen / eile geod. Vorträge
1
Ansgleichungsrechnung . .
2
Trassierung (mit Übungen im Eisenbahnbau) .
2
4
Bodenkunde und geologische Kartierung .
—
—■
2
Empfohlene Fächer siehe bei a.
13
8
5
13
3. Abteilung für Maschineningenieurwesen
einschliesslich der Elektrotechnik.
Diejenigen, welche sich als Ingenieure des Maschinenwesens oder als Inge
nieure der Elektrotechnik ausbilden wollen, werden darauf hingewiesen, dass
sie vor Beginn der Studien mindestens ein Jahr in einer Werkstätte zu
arbeiten haben. Die Zulassung zur mathematisch-naturwissenschaftlichen Vor
prüfung für die Staatsprüfung und für die Diplomprüfungen der Abteilung ist
durch den Nachweis einer mindestens einjährigen Werkstattätigkeit bedingt.
Die im folgenden aufgestellten Studienpläne entsprechen den Anforderungen
der mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der ersten Staatsprüfung
und der Diplomprüfungen.
Studierende, welche eine noch weitergehende Vertiefung ihres Wissens und
Könnens anstreben, haben hierzu Gelegenheit: durch Arbeiten in den Chemischen
Laboratorien, dem Physikalischen und dem Elektrotechnischen Institut, der
Materialprüfungsanstalt und dem Ingenieurlaboratorium, sowie durch Hören
der in Frage kommenden Vorlesungen sämtlicher Abteilungen. Sie bei Auf
stellung von Studienplänen oder auch sonst unter Berücksichtigung der jeweils
in Betracht kommenden Sonderverhältnisse zu beraten, sind auf Wunsch der
Vorstand und die Mitglieder der Abteilung gerne bereit; dasselbe ist der Fall
gegenüber denjenigen, welche bereits anderwärts Studien gemacht haben, sowie
gegenüber solchen Studierenden, welche nicht die volle, durch die Vorschriften
der bezeichneten Prüfungen bestimmte wissenschaftliche Ausbildung anstreben.
Studierende, welche weder die Staats- noch eine der Diplomprüfungen ab-
legen, können sich einen Nachweis über den Erfolg ihrer Studien durch die
Teilnahme an den Semesterprüfungen erwerben (vgl. S. 11).
Die Abteilung legt grossen Wert darauf, dass sich die Studierenden in den
ersten Semestern die für die eigentlichen Fachstudien erforderlichen mathemati
schen und naturwissenschaftlichen Kenntnisse, Gewandtheit und Sicherheit im
Rechnen, sowie Fertigkeit im Zeichnen und räumlichen Anschauungsvermögen
aneignen; sie macht darauf aufmerksam, dass die Vorträge und Übungen auf
den Gebieten des Maschineningenieurwesens und der Elektrotechnik das Wissen
und Können, das in den vorangegangenen Vorlesungen und Übungen erworben
werden konnte, in weitgehendem Masse vorauszusetzen pflegen.