Volltext: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1906-1907 (1906)

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A. Organisation der Technischen Hochschule. 
Die Organisation der Hochschule beruht auf ihrer Verfassung vom 
28. September 1903. Nach derselben ist die Hochschule dem König 
lichen Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unmittelbar unterstellt. 
Ihre Organe für die Leitung und Verwaltung sind: 
1. Der Rektor, 
2. für die einzelnen Abteilungen: die Abteilungs-Vorstände und 
Abteilungs-Kollegien, 
3. für die gesamte Hochschule: der Senatsausschuss und der 
akademische Senat. 
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte. 
Die Technische Hochschule hat den Zweck, die wissenschaftliche 
und künstlerische Ausbildung für die technischen Berufsarten und für 
den Lehrberuf in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern zu 
gewähren, sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, die zu 
ihren Lehrgebieten gehören. 
Sie gliedert sich in die 6 Abteilungen für 
1. Architektur; 
2. Bauingenieurwesen; 
3. Maschineningenieurwesen einschliesslich der Elektrotechnik; 
4. Chemie einschliesslich des Hüttenwesens und der Pharmazie; 
5. Mathematik und Naturwissenschaften; 
6. Allgemein bildende Fächer. 
Die Lehrkräfte bestehen aus: 
ordentlichen Professoren, 
ausserordentlichen Professoren, 
Fach- und Hilfslehrern. 
Zur Unterstützung der Professoren sind nach Bedürfnis Assi 
stenten und technische Hilfskräfte bestellt. 
Ausserdem werden Privatdozenten nach den Bestimmungen der 
Habilitationsordnung zugelassen.
	        
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