Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1910-1911 (1910)

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A.  Organisation  der  Technischen  Hochschule.
Die  Organisation  der  Hochschule  beruht  auf  ihrer  Verfassung  vom
28.  September  1903.  Mach  derselben  ist  die  Hochschule  dem  Königlichen ­
  Ministerium  dos  Kirchen-  und  Schulwesens  unmittelbar  unterstellt.
Ihre  Organe  für  die  Leitung  und  Verwaltung  sind:
1.  der  Sektor,
2.  für  die  einzelnen  Abteilungen:  die  Abteiiungs-Vorstände  und
Abteilungs-Kollegien,
3.  für  die  gesamte  Hochschule:  der  tfenatsausschuss  und  dor
akademische  Senat.

I.  Zweck  und  Gliederung.  Lehrkräfte.
Die  Technische  Hochschule  hat  den  Zweck,  die  wissenschaftliche
und  künstlerische  Ausbildung  für  die  technischen  Berufsurten  und  für
den  Lehrberuf  in  den  raathematMch-uftturwiHsenschaftlicben  Michern  zu
gewähren,  sowie  die  Wissenschaften  und  Künste  zu  pliegen,  die  zu
ihren  Lehrgebieten  gehören.
Sie  gliedert  sich  in  die  G  Abteilungen  für
1.  Architektur;
2.  Bauingenicurwesen;
3.  Maschineningenieurwesen  einschliesslich  der  Elektrotechnik ­
  ;
4.  Chemie  einschliesslich  des  Hüttenwesens  und  der  Pharmazie; ­

5.  Mathematik  und  Naturwissenschaften;
6.  Allgemein  bildende  Fächer.
Die  Lehrkräfte  bestehen  aus:
ordentlichen  Professoren,
ausserordentlichen  Professoren.
Fach-  und  Hilfslehrern.
Zur  Unterstützung  der  Professoren  sind  nach  Bedürfnis  Assistenten ­
  und  technische  Hilfskräfte  bestellt.
Ausserdem  werden  Privatdozenten  nach  den  Bestimmungen  dor
Hahilitationsordnung  augelassen.
            
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