Volltext : Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1910-1911 (1910)

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für  die  Teilnahme  an  den  Vorträgen  und  Obungen  i*t  ein  nach
der  Zahl  der  wöchentlichen  Stunden  bemessenes,  übrigens  auf  einen
Mindestbetrag  festgesetztes  Unterrichtsgeld  za  bezahlen.  Ausserdem
wird  für  Abnützung  der  Apparate  und  Instrumente,  sowie  für  Materialverbrauch ­
  usw.  in  den  Laboratorien  und  bei  einzelnen  Übungen  ein
angemessenes  Ersatzgeld  erhoben.  Keichsausländische  Studierende
nichtdeutscher  Zunge  und  Vorbildung  haben  neben  dom  ünterrichtageld
einen  Semesterbeitrag  von  50  Jf.  zur  Deckung  des  allgemeinen  Aufwands ­
  der  Hochschule  zu  entrichten.
Die  festgesetzten  Gebühren  und  der  Mindestbetrag  dos  Unterriohtsgelds
  sind  beim  Eintritt  im  voraus  zu  entrichten,  oder  es  ist  ein
vorsohriftsmlissigos  Nachlassgesuch  einzureichen.  Eine  Rückerstattung
des  bezahlton  Unterrichts-  und  Ereatzgeldes  sowie  der  entrichteten
Honorare  kann  bei  vorzeitigem  oder  unfreiwilligem  Austritt  nicht  beansprucht ­
  werden.

Das  Unterrichtsgeld  beträgt  ohne  Unterscheidung  zwischen  Vorträgen ­
  und  Übungen,  ordentlichen  und  ausserordentlichen  Studierenden:
1  Jf  für  die  Wochenstunde  im  Winterhalbjahr,
3  «■*  .  ,  ,  Sommerhalbjahr.
Abweichend  hievon  sind  zu  entrichten:

1.  bei  den  chemischen  Übungen:
bis  za  12  Stunden  (Ualbpraktikum)  .  40
Ober  12  Stunden  (Vollpraktikum)  .  75  ,*!;
_\  bei  den  Anleitungen  zu  wissenschaftlichen  Arbeiten  in
Zoologie,  Botanik,  Mineralogie  und  Geologie:
für  das  halbtägige  Praktikum  ...  20
.  ,  ganztägige  Praktikum  ...  40  ,Jf.\
bei  den  Leibesübungen  (Turnen)  1  Jf.  für  die  Semcsterwochenstunde.
l)or  Mimlüst,betrag  des  Unterriohtsgolds  ist  auf  100  für  das
Winterhalbjahr  und  80  Jf.  fiir  das  Somraerhalbjahr  festgesetzt,  in  welche
Summe  das  Honorar  für  Privatvorlesungen  nicht  eingerechnet  wird.
In  Beziehung  auf  die  Berechnung  des  Unterrichtsgelds  ist  weiter
folgendes  bestimmt:
a)  bei  Vorträgen  wird  die  volle  programmässige  Stundenzahl  berechnet. ­
  auch  wenn  nicht  alle  Standen  belegt  worden  sind;
b)  bei  Übungen  ist  im  allgemeinen  die  Zahl  der  belegten
Wochenstunden  massgebend:  sind  aber  mehr  als  I  Stunden  in
den  Studienplan  aufgenommen,  so  werden  zum  mindesten  4  Stunden
ungerechnet,  sind  4  oder  weniger  als  4  Stunden  vorgesehen,  ko

muss  nach  dem  Stadienplan  bezahlt  werden,  auch  wenn  eine
geringere  Stundenzahl  belegt  worden  ist.

Das  Ersatzgeld  beträgt  für  das  Halbjahr:
1.  bei  dem  Besuch  der  Übungen  zur  praktischen  Geometrie
itu  Winterhalbjahr  3  JL  für  die  2stündige  Übung,  im  Sommer
für  die  4-  bzw.  üstündige  Übung  6  JL.  für  die  Übungen  I  und
11  dor  Bauingenieure  zusammen  lö  JL-,
2.  bei  dem  Besuch  der  physikalischen  oder  elektrotechnischen ­
  Übungen  1  Jf.  für  die  Woeheustuudo,  im  ganzen
jedoch  nicht  uuter  10  .Ä;
3.  bei  dem  Besuch  der  chemischen  Laboratorien
bis  zu  12  Stunden  (Halbpraktikum)  10  Jf.,
über  12  Stunden  (Vollpraktikum)  15  Jf\
4.  boi  dem  Besuch  der  botanisch-  oder  zoologisch-mikroskopisch ­
  ou  Übungen  2  Jf.  für  die  Wochenstunde;
5.  boi  dem  Besuch  dor  Anleitung:
a)  zu  botanisch-wissenschaftlichen  Arbeiten
für  das  halbtägige  Praktikum  .  .  .  10  »Ä,
•  „  ganztägige  ,  .  .  .  20  J>.\
b)  für  das  grosse  zoologische  Praktikum  .  10
6.  bei  der  Teilnahme  an  den  Übungen  in  der  Materialprüfungsanstalt ­
  und  im  Ingenieurlaboratorium:
für  eine  Wochenstunde  b  JL,
,  das  halbtägige  Praktikum  .  .  .  10  ,/L.
„  .  ganztägige  ,  •  •  •  20  JL;
7.  für  die  Teilnahme  am  Aktzeichnen  und  Modellieren  je  2.Ä;
8.  ,  ,  „  ,  ,  Freihandzeichnen  1  ;
0.  für  die  Benützung  dor  photographischen  Dunkelkammer  und
ihrer  Einrichtung  2  ,M.
Für  die  mit  »privatim«  bezeichneten  Vorträge  und  Übungen
(vgl.  unter  0.)  wird  das  Honorar  durch  die  Privatdosenton  mit  Genehmigung ­
  des  Rektor*  festgesetzt  und  auf  den  Einschreibliston  veröffentlicht
Ferner  wird  jodom  Studierenden  eine  Dienergebühr  von  2  .ff.  für
das  Semester  berechnet.
Vor  dor  Anweisung  eines  Arbeitsplatzes  in  einem  der  beiden
chemischen  Laboratorien  sind  20  JL  als  Sicherh  eit  bei  der  Kasse  zu
hinterlegen;  je  am  Schlüsse  des  Semesters  wird  darüber  abgerechnet.
I>)  Für  Hospitanten.
Die  Hospitanten  haben  als  Unterrichtshonorar  iür  ein  Halbjahr
zu  entrichten:
hei  Vorträgen:  für  eine  ein-  oder  zweistündige  Vorlesung  6  Jf.
für  die  Stunde,  für  eine  drei-  oder  eine  mehr  als  dreistündige
Vorlesung  je  5  ,ff.  fiir  die  Stande;
            
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