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Für Bewerber, die schon einmal in die hiesige Technisch«) Hochschule
aufgenommen waren und in diese wieder eintretcn wollen, beträgt die
Aufnahmegebühr 5 JL.
Für die Teilnahme an den Vorträgen und Übungen ist ein nach
der Zahl der wöchentlichen Stunden bemessenes, übrigens auf einen
Mindestbetrag festgesetztes Untorrichtsgeld zu bezahlen. Ausserdem
wird für Abnützung der Apparate und Instrumente, sowie für Material
verbrauch usw. in den Laboratorien und bei einzelnen Übungen ein
angemessenes Ersatzgeld erhoben. Roichsausländischo Studierende
nichtdeutscher Zunge und Vorbildung haben neben dem Unterrichtsgeld
einen Semesterbeicrag von 50 JL zur Deckung des allgemeinen Auf
wands der Hochschule zu entrichten.
Dio festgesetzten Gebühren und der Mindestbetrag des Unterrichts
gelds sind beim Eintritt im voraus zu entrichten, oder es ist ein
vorschriltsmässiges Nachlassgesuch einzureichen. Eine Rückerstattung
des bezahlten Unterrichts- und Ersatzgeldes sowie der entrichteten
Honorare kann bei vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht be
ansprucht werden.
D.is Unterrichtsgeld beträgt ohne Unterscheidung zwischen Vor
trägen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen Studierenden:
4 JL. für die Wochenstunde im Winterhalbjahr,
3 JL , „ . „ Sommerhalbjahr.
Abweichend hiervon sind zu entrichten:
1. bei den chemischen Übungen:
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . 40
Uber 12 Stunden (Vollpraktikum) . 75 JL\
2. bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in
Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie:
für das halbtägige Praktikum . . . 20 JL.,
, . ganztägige , . . . 40 JK;
3. bei den Leibesübungen (Turnen) 1 JL für die Semesterwochenstunde.
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgelds ist auf 100 JL. für das
Winterhalbjahr und 80 JL. für das Sommerhalbjahr festgesetzt, in welche
Summe das Honorar für Privat Vorlesungen nicht eingerechnet wird.
In Beziehung auf die Berechnung des Unterrichtsgelds ist weiter
folgendes bestimmt:
a) bei Vorträgen wird dio volle programm&ssige Stundenzahl be
rechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden sind;
b) bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten
Wochenstunden massgebend; sind nber mehr als 4 Stunden in
den Studienplan aufgenommen, so werden zum mindesten 4 Stunden
angerechnet, sind 4 oder weniger als 4 Stunden vorgesehen, so
muss nach dem Studienplan bezahlt werden, auch wenn eine
geringere Stundenzahl belegt worden ist.
Das Ersatzgcld beträgt für das Halbjahr:
L bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie
im Winterhalbjahr 4 JL für die 2stündige Übung, im Sommer
ftir die 4- bzw. .'»ständige Übnng 8 .4L,, für die Übungen I und
II der Bauingenieure zusammen 12 JL\
2. bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotech
nischen Übungen 1 JL für die Wochenstunde, im ganzen
jedoch nicht unter 10 ,Jt.\
3. bei dem Besuch der chemischen Laboratorien
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 20 JL,
über 12 Stunden (Vollpraktikara) 30 JL\
4. bei dem Besuch der botanisch- oder zoologisch-mikrosko
pischen Übungen 2 für dio Wochenstunde;
5. bei dem Besuch der Anleitung:
a) zu botanisch-wissenschaftlichen Arbeiten
für das halbtägige Praktikum ... 10 ,/f,
- - ganztägige , ... 20 JL-,
b) für das grosse zoologische Praktikum . 10 JL-,
6. bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprü-
:ungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium:
für eine Wochenstunde 5 .JL,
r das halbtägige Praktikum . . . 10 JL.,
* - ganztägige , - - . 20 JL\
7. für dio Teilnahme am Aktzeichnen und Modellieren je 2 JL\
8. - , » „ Freihandzeichnen 1 JL\
9. für die Benützung der photographischen Dunkelkammer und
ihrer Einrichtung 2 JL,
Für die mit >privatim« bezeichneton Vorträge und Übungen
(vgl. unter C') wird das Honorar durch die Privatdozenten mit Geneh
migung des Kektors festgesetzt und auf den Einschreiblisten veröffentlicht.
Ferner wird jedem Studierenden eine Bibliothckgebühr von 2 JL<
50 4 und eine Dienergebühr von 2 JL für das Semester berechnet.
Vor der Anweisung eines Arbeitsplatzes in den chemischen Labo
ratorien sind 2 0 JL als Sicherheit bei der Kasse zu hinterlegen;
je am Schlüsse des Semesters wird darüber abgerechnet.
1») Für Hospitanten.
Die Hospitanten haben als Unterrichtshonorar für ein Halbjahr
zu entrichten: