Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1914-15 (1914)

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Für Bewerber, die schon einmal in die hiesige Technisch«) Hochschule 
aufgenommen waren und in diese wieder eintretcn wollen, beträgt die 
Aufnahmegebühr 5 JL. 
Für die Teilnahme an den Vorträgen und Übungen ist ein nach 
der Zahl der wöchentlichen Stunden bemessenes, übrigens auf einen 
Mindestbetrag festgesetztes Untorrichtsgeld zu bezahlen. Ausserdem 
wird für Abnützung der Apparate und Instrumente, sowie für Material 
verbrauch usw. in den Laboratorien und bei einzelnen Übungen ein 
angemessenes Ersatzgeld erhoben. Roichsausländischo Studierende 
nichtdeutscher Zunge und Vorbildung haben neben dem Unterrichtsgeld 
einen Semesterbeicrag von 50 JL zur Deckung des allgemeinen Auf 
wands der Hochschule zu entrichten. 
Dio festgesetzten Gebühren und der Mindestbetrag des Unterrichts 
gelds sind beim Eintritt im voraus zu entrichten, oder es ist ein 
vorschriltsmässiges Nachlassgesuch einzureichen. Eine Rückerstattung 
des bezahlten Unterrichts- und Ersatzgeldes sowie der entrichteten 
Honorare kann bei vorzeitigem oder unfreiwilligem Austritt nicht be 
ansprucht werden. 
D.is Unterrichtsgeld beträgt ohne Unterscheidung zwischen Vor 
trägen und Übungen, ordentlichen und ausserordentlichen Studierenden: 
4 JL. für die Wochenstunde im Winterhalbjahr, 
3 JL , „ . „ Sommerhalbjahr. 
Abweichend hiervon sind zu entrichten: 
1. bei den chemischen Übungen: 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . 40 
Uber 12 Stunden (Vollpraktikum) . 75 JL\ 
2. bei den Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in 
Zoologie, Botanik, Mineralogie und Geologie: 
für das halbtägige Praktikum . . . 20 JL., 
, . ganztägige , . . . 40 JK; 
3. bei den Leibesübungen (Turnen) 1 JL für die Semesterwochenstunde. 
Der Mindestbetrag des Unterrichtsgelds ist auf 100 JL. für das 
Winterhalbjahr und 80 JL. für das Sommerhalbjahr festgesetzt, in welche 
Summe das Honorar für Privat Vorlesungen nicht eingerechnet wird. 
In Beziehung auf die Berechnung des Unterrichtsgelds ist weiter 
folgendes bestimmt: 
a) bei Vorträgen wird dio volle programm&ssige Stundenzahl be 
rechnet, auch wenn nicht alle Stunden belegt worden sind; 
b) bei Übungen ist im allgemeinen die Zahl der belegten 
Wochenstunden massgebend; sind nber mehr als 4 Stunden in 
den Studienplan aufgenommen, so werden zum mindesten 4 Stunden 
angerechnet, sind 4 oder weniger als 4 Stunden vorgesehen, so 
muss nach dem Studienplan bezahlt werden, auch wenn eine 
geringere Stundenzahl belegt worden ist. 
Das Ersatzgcld beträgt für das Halbjahr: 
L bei dem Besuch der Übungen zur praktischen Geometrie 
im Winterhalbjahr 4 JL für die 2stündige Übung, im Sommer 
ftir die 4- bzw. .'»ständige Übnng 8 .4L,, für die Übungen I und 
II der Bauingenieure zusammen 12 JL\ 
2. bei dem Besuch der physikalischen oder elektrotech 
nischen Übungen 1 JL für die Wochenstunde, im ganzen 
jedoch nicht unter 10 ,Jt.\ 
3. bei dem Besuch der chemischen Laboratorien 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) 20 JL, 
über 12 Stunden (Vollpraktikara) 30 JL\ 
4. bei dem Besuch der botanisch- oder zoologisch-mikrosko 
pischen Übungen 2 für dio Wochenstunde; 
5. bei dem Besuch der Anleitung: 
a) zu botanisch-wissenschaftlichen Arbeiten 
für das halbtägige Praktikum ... 10 ,/f, 
- - ganztägige , ... 20 JL-, 
b) für das grosse zoologische Praktikum . 10 JL-, 
6. bei der Teilnahme an den Übungen in der Materialprü- 
:ungsanstalt und im Ingenieurlaboratorium: 
für eine Wochenstunde 5 .JL, 
r das halbtägige Praktikum . . . 10 JL., 
* - ganztägige , - - . 20 JL\ 
7. für dio Teilnahme am Aktzeichnen und Modellieren je 2 JL\ 
8. - , » „ Freihandzeichnen 1 JL\ 
9. für die Benützung der photographischen Dunkelkammer und 
ihrer Einrichtung 2 JL, 
Für die mit >privatim« bezeichneton Vorträge und Übungen 
(vgl. unter C') wird das Honorar durch die Privatdozenten mit Geneh 
migung des Kektors festgesetzt und auf den Einschreiblisten veröffentlicht. 
Ferner wird jedem Studierenden eine Bibliothckgebühr von 2 JL< 
50 4 und eine Dienergebühr von 2 JL für das Semester berechnet. 
Vor der Anweisung eines Arbeitsplatzes in den chemischen Labo 
ratorien sind 2 0 JL als Sicherheit bei der Kasse zu hinterlegen; 
je am Schlüsse des Semesters wird darüber abgerechnet. 
1») Für Hospitanten. 
Die Hospitanten haben als Unterrichtshonorar für ein Halbjahr 
zu entrichten:
	        

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