Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1914-15 (1914)

14 
15 
VI. Doktor-Ingenienr-Promotion. 
Durch Königliche Entschliessung vorn 22. Januar 1900 wurde der 
Technischen Hochschule das Kocht verliehen, auf Grund einer beson 
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingeuieurs zu verleihen. 
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die 
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder 
dem Hausmeister zu beziehen äst (Preis 20 Pf.). 
YII. Stipendien und Preise. 
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigen Stu 
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch 
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleiss und sittliches 
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld 
ganz oder teilweise nachgelassen weiden. 
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende S.taats- 
stipendien sowie Stipendien aus de» Erträgnissen der an der Hoch 
schule bestehenden Stiftungen nach Massgabe der hierfür geltenden 
Bestimmungen verliehen werden. 
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden 
jährlich Preisaufgaben gestellt und für genügende Lösungen Preise 
vergeben und Belobungon zuerkannt Zur Bewerbung sind ordent 
liche und ausserordentliche Studierende nach den Bestimmungen über 
die akademischen Preise vom 1. März 1907 berechtigt. 
VIII. Kranken- uml Unfallversicherung für 
Studierende. 
Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu 
dierende ist zur Entrichtung eines Semesterbeitrags an diese Kasse ver 
pflichtet (derzeit 5 «#). Die Kasse gewährt Studierenden, mit Ausschluss 
der Hospitanten, Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgabe der dafür 
bestellenden gedruckten Bestimmungen. 
Eine besondere Versicherung trifft Fürsorge für solche Studie 
rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Hospi 
tanten, die beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule oder 
auf Exkursionen verunglücken. 
Zur Ermöglichuug von Belebrungsreisen mit Studierenden zwecks 
Besichtigung von Bahnanlagen, Fabriken, Bergwerken, baulichen An 
lagen und Bauplätzen jeder Art hat die Technische Hochschule der 
Bahn Verwaltung bzw. den Unternehmern und Besitzern gegenüber die 
Haftpflicht Vertrags massig übernommen. Gegen das ihr hieraus er 
wachsende Risiko hat sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert. 
Wer sich an einer Belehruugsreise der gedachten Art beteiligt, hat sich 
gegebenenfalls die Entschädigung aus der Unfallversicherung auf die 
etwaige gesetzliche Leistung aus der Haftpflicht anreclmen zu lassen. 
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten 
ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall 
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich. 
IX. Bibliothek 
verbunden mit Lesezimmer. 
Das Lesezimmer ist für Studierende geöffnet, und zwar: 
I. an den Unterrichtstagen: 
im Winterhalbjahr von 8 — 12 und 3—7 Uhr, 
„ Sommerhalbjahr von 8 12 und 2—6 Uhr, 
IL in den Ferien: vom 1.—15. Oktober 1 
, 15.— 31. März je von 11—12 Uhr. 
, 1.—31. August \ 
Am Sarostagnachmittag ist die Bibliothek geschlossen. 
Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule 
Werke leihweise abgegeben.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.