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VI. Doktor-Ingenienr-Promotion.
Durch Königliche Entschliessung vorn 22. Januar 1900 wurde der
Technischen Hochschule das Kocht verliehen, auf Grund einer beson
deren Prüfung die Würde eines Doktor-Ingeuieurs zu verleihen.
Die Bedingungen für die Erlangung dieser Würde enthält die
Promotionsordnung vom 7. August 1900, welche vom Sekretariat oder
dem Hausmeister zu beziehen äst (Preis 20 Pf.).
YII. Stipendien und Preise.
Bei nachgewiesener Mittellosigkeit kann landesangehörigen Stu
dierenden und ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministeriums auch
Angehörigen anderer deutscher Staaten, die über Fleiss und sittliches
Verhalten ein gutes Zeugnis haben, das Unterrichts- und Ersatzgeld
ganz oder teilweise nachgelassen weiden.
Ausserdem können an bedürftige und würdige Studierende S.taats-
stipendien sowie Stipendien aus de» Erträgnissen der an der Hoch
schule bestehenden Stiftungen nach Massgabe der hierfür geltenden
Bestimmungen verliehen werden.
An sämtlichen Abteilungen der Technischen Hochschule werden
jährlich Preisaufgaben gestellt und für genügende Lösungen Preise
vergeben und Belobungon zuerkannt Zur Bewerbung sind ordent
liche und ausserordentliche Studierende nach den Bestimmungen über
die akademischen Preise vom 1. März 1907 berechtigt.
VIII. Kranken- uml Unfallversicherung für
Studierende.
Für die Studierenden besteht eine Krankenkasse. Jeder Stu
dierende ist zur Entrichtung eines Semesterbeitrags an diese Kasse ver
pflichtet (derzeit 5 «#). Die Kasse gewährt Studierenden, mit Ausschluss
der Hospitanten, Beihilfe in Erkrankungsfällen nach Massgabe der dafür
bestellenden gedruckten Bestimmungen.
Eine besondere Versicherung trifft Fürsorge für solche Studie
rende und die in die Liste der Versicherten eingetragenen Hospi
tanten, die beim Unterricht in den Gebäuden der Hochschule oder
auf Exkursionen verunglücken.
Zur Ermöglichuug von Belebrungsreisen mit Studierenden zwecks
Besichtigung von Bahnanlagen, Fabriken, Bergwerken, baulichen An
lagen und Bauplätzen jeder Art hat die Technische Hochschule der
Bahn Verwaltung bzw. den Unternehmern und Besitzern gegenüber die
Haftpflicht Vertrags massig übernommen. Gegen das ihr hieraus er
wachsende Risiko hat sich die Technische Hochschule ihrerseits versichert.
Wer sich an einer Belehruugsreise der gedachten Art beteiligt, hat sich
gegebenenfalls die Entschädigung aus der Unfallversicherung auf die
etwaige gesetzliche Leistung aus der Haftpflicht anreclmen zu lassen.
Von den Versicherten wird zur Deckung der Versicherungskosten
ein Halbjahresbeitrag von 75 Pf. erhoben. Das Nähere über die Unfall
versicherung ist aus einer besonderen Druckschrift ersichtlich.
IX. Bibliothek
verbunden mit Lesezimmer.
Das Lesezimmer ist für Studierende geöffnet, und zwar:
I. an den Unterrichtstagen:
im Winterhalbjahr von 8 — 12 und 3—7 Uhr,
„ Sommerhalbjahr von 8 12 und 2—6 Uhr,
IL in den Ferien: vom 1.—15. Oktober 1
, 15.— 31. März je von 11—12 Uhr.
, 1.—31. August \
Am Sarostagnachmittag ist die Bibliothek geschlossen.
Aus der Bibliothek werden nur an Angehörige der Hochschule
Werke leihweise abgegeben.