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Inhaltsübersicht.
Bel!«
A. Organisation der Technischen Hochschule 3
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte 3
II. Einteilung des Studienjahrs 4
III. Aufhahmebestimmungen . 4
IV. Untcrrichtsgeld 7
V. Prüfungen und Zeugnisse • 10
VI. Doktor-Ingenieur-Promotion 12
VII. Stipendien und Preise 12
VIII. Kranken- und Unfallversicherung für Studierende .... 12
IX. Bibliothek 13
B. Personalbestand 13
C. Lehrgegenstände:
I. Mathematik und Mechanik 20
II. Naturwissenschaften 25
IH. ArehitekturßchcT 31
IV. Bauingenieurfächer 34
V. MüschineningenieurfUcher 88
VI. Elektrotechnik 14
VII. Allgemein bildende Fächer 46
D. Studieapläne 50
Universitäts
bibliothek
Stuttgart
A. Organisation der Technischen Hochschule.
Die Organisation der Hochschule beruht auf ihrer Verfassung vom
28. September 1903. Nach dieser ist die Hochschule dem König
lichen Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unmittelbar unterstellt.
Die Leitung und Verwaltung wird geführt:
1. durch den Rektor,
2. für die einzelnen Abteilungen: durch ihre Vorstände und
Kollegien,
8. Für die gesamte Hochschule: durch den Senatsausschuss und
den akademischen Senat.
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte.
Die Technische Hochschule hat den Zweck, die wissenschaftliche
und künstlerische Ausbildung für die technischen Berufsarten und für
den Lehrberuf in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern zu
gewähren, sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, die zu
ihren Lehrgebieten gehören.
Sie gliedert sich in die f> Abteilungen für
1. Architektur;
2. Bauingcnicurwesen;
3. Maschineningenieurwesen einschliesslich der Elektro
technik ;
4. Chemie einschliesslich des Hüttenwesens und der Phar
mazie ;
5. Mathematik und Naturwissenschaften;
6. Allgemein bildende Fächer.
Die Lehrkräfte bestehen aus:
ordentlichen Professoren,
ausserordentlichen Professoren,
Fach- und Hilfslehrern.
Zur Unterstützung der Professoren sind nach Bedürfnis Assi
stenten und technische Hilfskräfte bestellt.
Ausserdem werden Privatdozenten nach den Bestimmungen der
nabilitationsordnung zugelassen.