Full text: Programm der Königlich Württembergischen Technischen Hochschule in Stuttgart für das Studienjahr 1918-1919 (1918)

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II. Einteilung des Studienjahrs. 
Das Studienjahr umfasst für gewöhnlich die Zeit vom 1. Oktober bi* 
30. September; es beginnt diese* Jahr ausnahmsweise schon am 30. Sej>- 
tember, Es bestallt au* einem Winterhalbjahr und einem Sommer- 
hulbjahr. Ersteres dauert ausnahmsweise vom 30. September bis 1. Fe 
bruar, letzteres nu.-nahrasweise vom 1. April bis 31. Juli. 
Die persönlichen Anmeldungen zur Aufnahme in die Ilochschnlo 
werden entgegengenommen: 
für da» Winterhalbjahr ausnahmsweise vom 26. September un, 
, . Sommerhalbjahr . vom 81. Marz an. 
Einschreibungen finden für das Winterhalbjahr nach dem 
20. November, für das Sommerhalbjahr nach dem 20. Mai nicht mehr 
statt, wenn nicht triftige Gründe geltend gemacht werden können. 
Die Vorlesungen beginnen: 
im Winterhalbjahr am 30. September, 
im Sommerhalbjahr am 1. April 
Ferien finden statt: 
zu Weihnachten .... 
am Schlüsse des Winter 
halbjahrs 
zu Ostern 
zu Pfingsten 
und am Schlu»*e des Studien 
jahrs 
vom 21. De«, bis 2. Januar 
vom 2. Februar bis 31. Mürz 
vom 17. April bis 22 April 
vom 7. Juni bis 15. Juni 
vom 1. August bis 30. Sept. 
III. A ufnah mebesti in niongen. 
Die Eintretenden werden nach dem Grade ihrer Vorbildung als 
ordentliche oder ausserordentliche Studierende uufgcnoimnon. Zu 
einzelnen Vorlesungen werden auch Gasthörer tugölassen. 
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. 
Im einzelnen ist folgendes bestimmt: 
a) Für Studierende, 
Wer in die Techni-che Hochschule als Studierender eintreten will, 
hat sich persönlich bei dem Amtmann zur Aufnahme anzumelden, und zwar 
regelmRssig am Anfang des Halbjahrs innerhalb der für die Einschrei 
bungen vorgeschriebmen Zeit. Die Aufnahme erfolgt durch den Rektor. 
Die Bedingungen für die Aufnahme sind: 
1. der Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse, 
2. ein Zeugnis über sittlich gute Führung, 
3. in der Regel das zurückgelegte 18. Lebensjahr, 
4. bei Minderjährigen der Nachweis der Einwilligung des Inhabers 
der elterlichen Gewalt oder des Vormunds. 
Der Nachweis der sittlich guten Führung (Ziff. 2) ist durch ein 
Zeugnis der zuletzt besuchten Lehranstalt. oder, falls der Kintretcnde im 
unmittelbar vorhergehenden Halbjahr oino solche nicht besucht lmt, 
durch ein Zeugnis der Obrigkeit »eines letzten Aufenthaltsortes, bei 
unmittelbar vorangehender Militärzeit durch dus militärische Führungs 
zeugnis, zu erbringen. Ausländer haben Überdies einen Pass oder 
Heiroatschein vorzulegen. Zeugnisse in fremder Sprache müssen auf 
Erfordern in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. 
Die vorgelegten Zeugnisse verbleiben bis zum Abgang des Stu 
dierenden bei dem Rektorat. 
Von der Aufnahme als Studierende ausgeschlossen sind die im 
aktiven Dienst stehenden Beamten, Lehrer und Offiziere, sowie die dem 
Gewerbestand angehörenden Personen. Es steht ihnen jedoch frei, ein 
zelne Vorlesungen und Übungen nach den für die Gasthörer bestehen 
den Bestimmungen zu besuchen. 
Ordentliche Studierende. 
Der Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse wird von solchen, 
welche als ordentliche Studierende eintreten wollen, durch das 
Reifezeugnis einer deutschen Oberrealschule. eines deutschen Real- oder 
humanistischen Gymnasiums oder einer diesen Schulen für das tech 
nische Studium von dem Ministerium gleichgestellten Lehranstalt des 
Deutschen Reichs - ) erbracht 
Wer seine Vorbildung im Auslande erhalten hat, kann al3 ordont- 
licbor Studierender aufgenotnmon werden, wenn er ein Reifezeugnis 
besitzt das von dem Ministerium als gleichwertig mit deu vorgenannten 
deutschen Reifezeugnissen anerkannt ist, und das im Lande seiner Aus 
stellung zum Studium an einer Technischen Hochschule oder an einer 
Universität als ordentlicher Studierender berechtigt. 
Für Ausländer ist weitere Bedingung, dass in ihrem Heimatland 
Angehörige des Deutschen Reichs mit einem der in Abs. 1 genannten 
Reifezeugnisse zum Hochschulstudium als ordentliche Studierende zuge- 
lassen werden. 
*) Bis auf weitere» sind gleichgestellt: die Reifezeugnisse der ehemaligen 
bayeriachen Industrieschulen und der Gewerbeakademie in Chemnitz.
	        

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