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5. Abteilung für allgemeine Wissenschaften.
Für Kandidaten des höheren Lehramts mathematisch-physikalischer,
naturwissenschaftlicher und neusprachlicher Richtung.
Zufolge der Prüfungsordnung für das höhere Lehramt vom 18. Juni
1913 können Kandidaten des höheren Lehramts der mathematisch
physikalischen und der naturwissenschaftlichen Richtung von der für
das Hochschulstudium vorgeschriebenen Zeit sechs Semester an der
Technischen Hochschule zubringen.
Yon der Aufstellung besonderer Studienpläne wurde abgesehen.
Der Abteilungsvorstand und die einzelnen Dozenten sind jederzeit
bereit, den Studierenden Ratschläge bezüglich der Wahl der Vor
lesungen zu erteilen.
Programm
der
Württembergischen
Technischen Hochschule
in
Stuttgart
für das Studienjahr 1920-1921.
m
Stuttgart.
J. B. Metzlersche Buchdruckerei.
1920.