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446. Bilanzkunde mit Steuerbilanz,
In Winter 2 Stunden Vortrag, 1 Stunde Übungen: Professor Chenauz-Repond.
Die Grundsätze der kaufmännischen Rechnungsführung. Inventar und
Bilanz. Die verschiedenen Bilanzarten. Die Zwischenbilanz und ihre wirt-
schaftliche Bedeutung. Die äußere Aufmachung der Bilanz im Rahmen
kritischer Bilanzbeurteilung. Die handelsgesetzlichen und die steuergesetz-
lichen Buchführungs- und Bilanzvorschriften. Das Bewertungs-Problem in
kaufmännisch-wirtschaftlicher und in steuerrechtlicher Betrachtung. Sonder-
Bewertungsvorschriften. Abschreibungen und Rückstellungen. Bilanzklar-
heit und Bilanzwahrheit,
Übungen in der praktischen Aufmachung von Bilanzabschlüssen, von
Unternehmungen des Warenhandels, des Bankgeschäfts und des Fabrik-
betriebs.
Auslandskundlicher Kurs der Technischen Hochschule.
Im Studienjahr 1930/31 finden auslandkundliche Vorträge, voraussichtlich
über Frankreich und Osteuropa, statt. Näheres wird noch jeweils bekannt-
gegeben,
D. Studienpläne.
Wie schon Seite 5 bemerkt, steht den Studierenden die Wahl der Vor-
träge frei. Auch im Besuch der Übungen findet eine Beschränkung nur
insoweit statt, als dies durch die Rücksicht auf die Erhaltung eines erfolg-
reichen Studiengangs geboten ist; wo solche Beschränkungen in der Form
besonderer Zulassungsbedingungen bestehen, sind sie in vorstehendem Pro-
gramm bei den einzelnen Vorlesungen angeführt.
Um den Studierenden bei der Einrichtung ihres Studienganges Anhalts-
punkte zu geben, sind für die technischen Berufsrichtungen Studienpläne
aufgestellt, denen jedoch keine zwingende Wirkung zukommt. Es ist auch
in sie nur das Wesentliche aufgenommen, dem jeder Studierende die für ihn
passenden weiteren Lehrgegenstände je nach seiner Vorbildung, seinem
Willen, sich höher auszubilden, und der Zeit, welche er dieser Ausbildung
widmen will, anreihen kann.
Empfohlen wird den Studierenden, dabei auch die Vorlesungen der Ab-
teilung für allgemeine Wissenschaften über allgemein bildende Fächer zu
besuchen.
1. Abteilung für allgemeine Wissenschaften.
Für Kandidaten des höheren Lehramts mathematisch-physikalischer
und naturwissenschaftlicher Richtung.
Zufolge der Prüfungsordnung für das höhere Lehramt vom 18. Juni 1913
können Kandidaten des höheren Lehramts der mathematisch-physikalischen
und der naturwissenschaftlichen Richtung von der für das Hochschulstudium
vorgeschriebenen Zeit sechs Semester an der Technischen Hochschule zu-
bringen,
Von der Aufstellung besonderer Studienpläne wurde abgesehen, Der Ab-
teilungsvorstand und die einzelnen Dozenten sind jederzeit bereit, den
Studierenden Ratschläge bezüglich der Wahl der Vorlesungen zu erteilen.
Studienplan für technische Physik.
ie Mathematik I—IV, ferner Experimental-Physik I—IV (kann bei ge-
nügender Schulvorbildung in 2 Semestern — I und III und II und IV
parallel — gehört werden). Neben Experimental-Physik wird im ersten
Semester zweckmäßig die Vorlesung über physikalische Messungen gehört,
an die sich vom zweiten Semester an der Besuch des physikalischen An-
fängerpraktikums anschließt.
‚Außerdem ist möglichst bald (u. a. zur Vorbereitung für die Vorlesungen
über theoretische Physik) zu hören: technische Mechanik und technische
Wärmelehre (Prof. Grammel), sowie etwas später Elektromagnetisches Feld
(Prof. Erde).
Die Vorlesungen über Maschinenkunde sind ebenfalls frühzeitig zu be-
‚innen mit der Vorlesung: „Einführung in den Maschinenbau“ (Professor
Häbich) nebst Zeichenübungen, woran sich im folgenden Semester die Vor-
Tesung über elektrische Mefgeräte (Direktor Schlee) anschließt.
Die Elektrotechnik einschließlich Meßmethoden (Prof. Herrmann) und
anorganische Chemie (Prof, Wilke-Dörfurt), beide mit Übungen, sind mög-
lichst mit Schluß des vierten Semesters zu erledigen.
Der Studiengang nach der Vorprüfung führt über die Vorlesungen über
theoretische Physik, die weitere experimentelle Fortbildung im Praktikum
für Fortgeschrittenere zur experimentellen oder theoretischen Diplomarbeit.
Betreffs Spezialvorlesungen, insbesondere in Mathematik und Physik, steht
der Rat der Fachprofessoren zur Verfügung.
Die Erledigung des vorgeschriebenen Halbjahrs praktischer Tätigkeit
möglichst in einer mechanischen Werkstätte, ist unbedingt vor Beginn des
Studiums anzuraten,