VIIL. Zweck und Organisation
der Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
Ten Seestr. 6, Telephon 22710.
Die immatrikulierten Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit sowie
die immatrikulierten ausländischen Studierenden deutscher Abstammung
und Muttersprache an der Technischen Hochschule Stuttgart bilden die von
der Hochschule und dem Kultministertum anerkannte Studentenschaft der
Technischen Hochschule Stuttgart. Die Studentenschaft ‚ist verfassungs-
mäßiges Glied der Hochschule. Die Stuttgarter Studentenschaft ist Mitglied
der Deutschen Studentenschaft, die als Selbstorganisation des lernenden
Teils der Hochschule sich in der Nachkriegszeit zusammengeschlossen hat
mit dem Ziele, mitzuarbeiten an den nationalen Aufgaben der deutschen
Hochschulen, die diese als Pflegestätte deutscher Kultur und deutschen
Geistes dem Volke gegenüber erfüllen müssen.
Die Wahlen für den Allgemeinen Studentenausschuß (A.St.A.) regelt die
besondere Wahlordnung.
Der Zusammenschluß der Studierenden der Studentenschaft bezweckt, zu
allen der Studentenschaft gemeinsamen Angelegenheiten Stellung zu neh-
men; insbesondere ist die Aufgabe der Studentenschaft :
1. Vertretung der gesamten Studentenschaft nach innen und außen.
2. Wahrung der Rechte der Studierenden.
3. Durchführung der studentischen Selbstverwaltung, vor allem auf dem
Gebiete allgemeiner, sozialer Fürsorge für die Studentenschaft.
4. Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule in allen studentischen
Angelegenheiten und an der akademischen Disziplin gemäß den hiefür
bestehenden Vorschriften.
5, Pflege des geistigen und geselligen Lebens zur Förderung der kulturellen
und wirtschaftlichen Gemeinschaft aller Hochschulangehörigen.
6. Förderung der studentischen Grenz- und Auslandarbeit.
7. Pflege der Leibesübungen an der Hochschule.
Ausgenommen von der Beratung und Beschlußfassung sind Fragen des
Glaubensbekenntnisses und der Parteipolitik.
Die Organe der Studentenschaft sind: |
1. Die allgemeine Studentenversammlung (Vollversammlung),
2. Der von der Studentenschaft gewählte Allgemeine Studentenausschuß
(A.St.A.).
3. Der vom A.St.A. gewählte Vorstand.
4. Die Ämter (Presse- und Vortragsamt, Fachamt, Grenz- und Ausland-
amt, Amt für Leibesübungen).
Die Geschäftsführung liegt ın den Händen des Vorstandes, der dem
A.St.A. für seine Tätigkeit verantwortlich ist. Außer den 5 vom AStA.
gewählten Vorstandsmitgliedern (1. Vorsitzer, 2. Vorsitzer, Schriftführer,
Kassier und Beisitzer) gehören dem Vorstande noch an:
Der Leiter des Grenz- und Auslandamts,
Der Leiter des Fachamts,
Der Vorsitzende des Amts für Leibesübungen, der Geschäftsführer der
„Stuttgarter Studentenhilfe e. VA
Außerdem gehören dem Vorstand mit beratender Stimme an: ein oder zwei
Alteste, sowie der jeweilige Berichterstatter.
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Vertreter jeder Fachschaft ist der von ihr gewählte Fachschaftsobmann
Aufgabe der Fachschaftsobleute ist, ın Studienangelegenheiten den Stu-
dierenden Auskunft zu erteilen, sowie etwaige Wünsche den zuständigen
Stellen vorzutragen.
Ehrenangelegenheiten regelt ein Ehrenrat, der jedes Semester neu ge-
gewählt wird. Die näheren Bestimmungen enthält die Ehrenordnung der
Stuttgarter Studentenschaft.
Zur genauen Orientierung seien die Studierenden noch auf den beim
A.St.A. erhältlichen Stuttgarter Hochschulführer, der sämtliche Satzungen
der Studentenschaft enthält, und auf die halbmonatlich erscheinende Württ
Hochschulzeitung hingewiesen. Die Zeitung, sowie den Hochschulführer
erhält jeder Studierende kostenlos auf dem A.St.A.-Zimmer.
Alle Bekanntmachungen des Studentenausschusses, sowie die Sprech-
stunden, werden am A.St.A.-Brett im alten Bau der Hochschule angeschlagen.
IX. Stuttgarter Studentenhilfe e. V.
Hochschulhaus : Schellingstr. 9 / Geschäftsstelle Seestr. 6 / Tel
S . . hon 256
Girokonto 12253 (Städt. Girokasse N Sratteart) elphon 203
Postscheckkonto Stuttgart 26356
Die Stuttgarter Studentenhilfe e. V. wurde im Jahre 1921 gegründet
In ihr arbeiten Studenten, Dozenten und Freunde der Technischen Höch-
schule zusammen, um für das wirtschaftliche Wohl der Gesamtheit der
Studierenden in politisch und weltanschaulich neutraler, studentischer
Selbsthilfearbeit zu sorgen. .
Das Fürsorgeamt des Vereins gewährt bedürftigen Kommilitenen, die
gute wissenschaftliche Leistungen nachweisen können und sich m” uschlich
bewährt haben, Darlehen, Stipendien, Freitische, Erholungs£utenthalte
(besonders bei Lungenerkrankungen) und sonstige Unterstützung, um die
Fortführung des Studiums zu ermöglichen. Studierende im ersten und
zweiten Semester werden grundsätzlich nicht unterstützt.
ı In der Krankenkasse der Studentenhilfe ist jeder Studierende der Tech-
nischen Hochschule pflichtmäßig gegen Krankheit während des Semesters
versichert. Der Verein überwacht in seiner sportärztlichen Untersuchungs-
und Beratungsstelle durch die vom Kultministerium vorgeschriebene Unter-
suchung eines jeden Studierenden das Gesundheitswesen an der Hochschule.
Der Sportarzt des Vereins steht allen Studierenden zu sportärztlicher Be-
ratung kostenlos zur Verfügung.
Das Hochschulhaus gibt die Möglichkeit für akademische Veranstaltungen
aller Art, die geeignet sind, die verschiedenen Kreise der Studentenschaft
und der Dozenten auch außerhalb des Unterrichts einander menschlich
näherzubringen und die Angehörigen der Technischen Hochschule mit
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