Full text: Programm der Württembergischen Technischen Hochschule Stuttgart für das Studienjahr 1933/34 (1933)

Inhaltsübersicht. 
A. Organisation der Technischen Hochschule ......................... 
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte +.....000000e ren 
II. Einteilung des Studienjahrs: +... EN 5 
11. Aufnahmebestimmungen +... 6 
IV. Gebührenordnung OERREREHTEEEREEEERERENEH EEE 13 
V. Prüfungen umd Zeugnisse 24... 18 
VI. Doktor-Ingenieur-Promotion +1... 19 
VIT. Akademische Preise 2000. 19 
VIII. Zweck und Organisation des Allg. Studentenausschusses ............ 20 
IX. Stuttgarter Studentenhilfe e.V. dr 21 
X Bibliothek rer dern RE 22 
B. Personalbestand -..........0...01.0.0 2 
Institute und Sammlungen +0 +10 31 
C. Lehrgegenstände: 
I. Mathematik, Mechanik und Geodäsie. ..............0......001. 37 
11. Naturwissenschaften 2.4. er N 41 
111. Architekturfächer 52 
IV. Bauingenieutfächer +... Haba 55 
V. Maschineningenieurfächer ...............0000. ea 61 
VI. Elektrotechnik nee nA anne EEE LTE 68 
MIT: Allgemein bildende Fächer‘. 4.... 000 72 
D. Studienpläne + :.4. er 80 
  
A. Organisation der Technischen Hochschule. 
Die Organisation der Hochschule beruht auf ihrer Verfassung vom 
26. Juli 1921. Nach dieser ist die Hochschule dem Kultministerium unmittel- 
bar unterstellt, 
Die Leitung und Verwaltung wird geführt: 
1. durch den Rektor, 
2. für die einzelnen Abteilungen: durch ihre Vorstände und Kollegien, 
3. für die gesamte Hochschule: durch den Kleinen Senat und den Großen 
Senat. 
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte. 
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden wissen- 
schaftlich und künstlerisch auszubilden und durch Forschung, Lehre und 
schöpferische Tätigkeit Wissenschaft und Künste zu pflegen. 
Sie gliedert sich. in die 5 Abteilungen für 
1. Allgemeine Wissenschaften; 
2. Architektur; 
3. Bauingenieurwesen; 
4. Chemie; 
5. Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik. 
Die Lehrkräfte bestehen aus: 
ordentlichen Professoren, 
außerordentlichen Professoren, 
Privatdozenten, 
Dozenten mit Lehrauftrag. 
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis Assistenten 
sowie technische Beamte und sonstige Hilfskräfte bestellt. 
I. Einteilung des Studienjahrs. 
Das Studienjahr umfaßt die Zeit vom 1. April bis 31. März. Es besteht 
aus einem Sommerhalbjahr und einem Winterhalbjahr. Ersteres dauert vom 
24. April bis 31. Juli, letzteres vom 16. Oktober bis 15. März. 
 
	        

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