Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 1935 (1935)

  
  
  
3. Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik, 
Mineralogie, Geologie und Physik 
für das halbtägige Praktikum . 
für das ganztägige Praktikum . 
4. Das Unterrichtsgeld für Leibesübungen (Turnen) jet‘ in der Stu- 
diengebühr (ll.) begriffen. 
Ein Semester kann nur dann als Studiensemester angerech- 
net werden, wenn mindestens 4 Vorlesungs- oder Übungsstun- 
den belegt worden sind. Eine Rückerstattung der bezahlten Un- 
terrichts- und sonstigen Gelder kann bei vorzeitigem oder un- 
freiwilligem Austritt nicht beansprucht werden. 
IV. Ersatzgelder. 
Für die Benützung von Institutseinrichtungen und für Sachverbrauch 
sind als Ersatzgelder im Halbjahr zu entrichten (s. Anm.*): 
1. Übungen zur Vermessungskunde für Bauingenieure, Vermes- 
sungsingenieure, Lehramtskandidaten und Architekten 
a) zweistündige Übung im Winterhalbjahr für Bauingenieure, 
Vermessungsingenieure und Lehramtskandidaten ; 
b) vierstündige Übung im Sommerhalbjahr (Lehramtskandidaten 
und Architekten) . UA 
Übungen der Bauingenieure und Vermessungsingenieure im 
Sommerhalbjahr einschl. Hauptvermessungsübung . 
Hauptvermessungsübung der Architekten . 
Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für Bauingenieure 
und Vermessungsingenieure . 
Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für. Architekten 
Übungen der Vermessungsingenieure im 4. Semester 
Übungen zur Zeit- und Ortsbestimmung . 
Anleitung der Vermessungsingenieure zu praktischen und 
selbständigen Arbeiten 
im Sommerhalbjahr . 
im. Winterhalbjahr (Seminar) 
k) Übungen in Plan- und Geländezeichnen I 
24 RM 
12 RM 
1,5 RM 
*) Außerdem wird von den Praktikanten der chemischen Laboratorien 
am Anfang des Halbjahres für Sonderbedürfnisse, wertvolle Stoffe sowie zum 
Ersatz für Beschädigungen und für Abnützung teurer Geräte ein von der Ab- 
teilung bestimmter Vorschuß erhoben, über den am Schluß des Halbjahrs ab- 
gerechnet wird. 
Bei wissenschaftlichen Arbeiten in anderen Lehrgebieten, die einen aus- 
nahmsweise hohen Sach- oder Geräteverbrauch erforderten, wird eine beson- 
dere Umlage erhoben. 
20 
  
. Übungen im Institut für Schall- und Wärmeforschung: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche . 
b) für 2 Nachmittage in der Woche 
c) ganztägige Übungen . 
3. Übungen im physikalischen Institut: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche 
b) für 2 Nachmittage in der Woche 
c) ganztägige physikalische Uebungen 
. Übungen im elektrotechnischen Institut: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche 
b) für jeden weiteren Nachmittag . 
. Übungen im Röntgenlaboratorium: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche 
b) für 2 Nachmittage in der Woche . 
c) ganztägige Übungen 
. Praktikum in den chemischen Laboratorien 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . 
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . 
7. Praktikum für Physiker im Laborat. für physik. Chemie und 
Elektrochemie . 
7a. Elektrochemische Übungen für Elektroingenieure 
8. Einführungpraktikum in die physikalische Chemie für Physiker 
9. Botanisch- oder zoologisch-mikroskopische Übungen, 
jede Wochenstunde 
10. Botanisch-wissenschaftliche Arbeiten 
halbtägiges Praktikum . 
ganztägiges Praktikum . 
11. Zoologisches Praktikum, 
halbtägig . 
ganztägig 
12. Mineralogisch-geologische Übungen . 
13. Mineralogische Übungen für Chemiker . Het 
14. Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten in Geologie und Mine- 
ralogie, 
halbtägig . 
ganztägig 
15. Übungen im Bestimmen von Mineralien . 
16. Übungen in der Materialprüfungsanstalt und im Ingenieur- 
laboratorium, 
3 oder 6 Wochenstunden 
; 22,5 oder 
für ganztägige Übungen während 10 Tagen 
 
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.