3. Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik,
Mineralogie, Geologie und Physik
für das halbtägige Praktikum .
für das ganztägige Praktikum .
4. Das Unterrichtsgeld für Leibesübungen (Turnen) jet‘ in der Stu-
diengebühr (ll.) begriffen.
Ein Semester kann nur dann als Studiensemester angerech-
net werden, wenn mindestens 4 Vorlesungs- oder Übungsstun-
den belegt worden sind. Eine Rückerstattung der bezahlten Un-
terrichts- und sonstigen Gelder kann bei vorzeitigem oder un-
freiwilligem Austritt nicht beansprucht werden.
IV. Ersatzgelder.
Für die Benützung von Institutseinrichtungen und für Sachverbrauch
sind als Ersatzgelder im Halbjahr zu entrichten (s. Anm.*):
1. Übungen zur Vermessungskunde für Bauingenieure, Vermes-
sungsingenieure, Lehramtskandidaten und Architekten
a) zweistündige Übung im Winterhalbjahr für Bauingenieure,
Vermessungsingenieure und Lehramtskandidaten ;
b) vierstündige Übung im Sommerhalbjahr (Lehramtskandidaten
und Architekten) . UA
Übungen der Bauingenieure und Vermessungsingenieure im
Sommerhalbjahr einschl. Hauptvermessungsübung .
Hauptvermessungsübung der Architekten .
Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für Bauingenieure
und Vermessungsingenieure .
Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für. Architekten
Übungen der Vermessungsingenieure im 4. Semester
Übungen zur Zeit- und Ortsbestimmung .
Anleitung der Vermessungsingenieure zu praktischen und
selbständigen Arbeiten
im Sommerhalbjahr .
im. Winterhalbjahr (Seminar)
k) Übungen in Plan- und Geländezeichnen I
24 RM
12 RM
1,5 RM
*) Außerdem wird von den Praktikanten der chemischen Laboratorien
am Anfang des Halbjahres für Sonderbedürfnisse, wertvolle Stoffe sowie zum
Ersatz für Beschädigungen und für Abnützung teurer Geräte ein von der Ab-
teilung bestimmter Vorschuß erhoben, über den am Schluß des Halbjahrs ab-
gerechnet wird.
Bei wissenschaftlichen Arbeiten in anderen Lehrgebieten, die einen aus-
nahmsweise hohen Sach- oder Geräteverbrauch erforderten, wird eine beson-
dere Umlage erhoben.
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. Übungen im Institut für Schall- und Wärmeforschung:
a) für 1 Nachmittag in der Woche .
b) für 2 Nachmittage in der Woche
c) ganztägige Übungen .
3. Übungen im physikalischen Institut:
a) für 1 Nachmittag in der Woche
b) für 2 Nachmittage in der Woche
c) ganztägige physikalische Uebungen
. Übungen im elektrotechnischen Institut:
a) für 1 Nachmittag in der Woche
b) für jeden weiteren Nachmittag .
. Übungen im Röntgenlaboratorium:
a) für 1 Nachmittag in der Woche
b) für 2 Nachmittage in der Woche .
c) ganztägige Übungen
. Praktikum in den chemischen Laboratorien
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) .
über 12 Stunden (Vollpraktikum) .
7. Praktikum für Physiker im Laborat. für physik. Chemie und
Elektrochemie .
7a. Elektrochemische Übungen für Elektroingenieure
8. Einführungpraktikum in die physikalische Chemie für Physiker
9. Botanisch- oder zoologisch-mikroskopische Übungen,
jede Wochenstunde
10. Botanisch-wissenschaftliche Arbeiten
halbtägiges Praktikum .
ganztägiges Praktikum .
11. Zoologisches Praktikum,
halbtägig .
ganztägig
12. Mineralogisch-geologische Übungen .
13. Mineralogische Übungen für Chemiker . Het
14. Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten in Geologie und Mine-
ralogie,
halbtägig .
ganztägig
15. Übungen im Bestimmen von Mineralien .
16. Übungen in der Materialprüfungsanstalt und im Ingenieur-
laboratorium,
3 oder 6 Wochenstunden
; 22,5 oder
für ganztägige Übungen während 10 Tagen