Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 1935 (1935)

 

 

 

17. Aktzeichnen ‚, ,
Modellieren
Freihandzeichnen .

18. Die Farbe in der Architektur

7,5 RM
12,5 RM
3 RM

3 RM
3 RM
6 RM
1,5 RM

19. Übungen im Psychotechnischen Laboratorium
20. Übungen im Laboratorium für betriebswissenschaftl. Versuche

21. Einführung in den Maschinenbau .

22. Übungen im Laboratorium für Wasserkraftmaschinen, Kreiselpumpen

 und Hydraulik 22,5 RM

23. Übungen im Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren

 22,5 RM

24. Sonstige Übungen, Kurse u. dergl., mit denen ein Sachverbrauch
 zu Lasten der Hochschule oder eines Instituts oder die
Benützung von Institutsbüchereien, Sammlungsgegenständen,
Instrumenten, Apparaten, Geräten, Vordrucken oder sonstigen

Unterrichtsmitteln durch die Studierenden und Praktikanten
stattfindet,

ganztägig A SE
halbtägig oder wöchentlich 4 oder mehr Stunden
kürzer, für jede Semesterwochenstunde .

18 RM
12 RM
3 RM

V. Krankenkasse, Unfallversicherung und Sportgebühr.

Der Beitrag zur akademischen Krankenkasse und für Unfallversicherung
sowie die Sportgebühr und die Beiträge an die Studentenschaft werden besonders
 festgesetzt.

VI. Zeugnisgebühren.
Für die Ausstellung von Zeugnissen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Einfaches Sittenzeugnis ohne Angabe der Vorlesungen 1,5 RM

la: Einschreib-(Anwesenheits-, Studien-)bescheinigung ohne Angabe
 der Vorlesungen . N
wenn die Bescheinigung für Beihilfe-, Nachlaßgesuche oder
dergl. nachgesucht und auf einem Vordruck erteilt wird, den
der Studierende von der betreffenden Behörde erhalten und
selbst ausgefüllt hat .

0,5 RM

0 RM
. 1—6 RM
3 RM

2. Besuchsbescheinigung für Gasthörer .

3. Auszug aus der Halbjahrszeugnisliste

22

 

„ Studien- und Sittenzeugnis oder Abgangszeugnis (mit Angabe
der Vorlesungen)
bei 1—4 Halbjahren .
bei 5—8 Halbjahren
bei mehr als 8 Halbjahren

5 RM
7,5 RM
10 RM

3 RM
1,5—30 RM
3 RM
0 RM

. Abgangsbescheinigungen (ohne Angabe der Vorlesungen) .

6. Zeugnisse aus den Akten, je nach Umfang und Bedeutung
7

‚Doppel der Ausweiskarte .

8. Preis- und Belobungsdiplom

9. Weitere Fertigung oder Abschrift eines der vorgenannten Zeug-)

 1,5—30 RM
nısse

VIL Prüfungs- und Promotionsgebühren.
A. Die Prüfungs- und Promotionsgebühren betragen:

1. Bei den Diplomprüfungen

a) Diplomteilprüfungen der Architekten, Maschinen- u, Elektroingenieure,
 Chemiker*), Mathematiker und Physiker
für jede mündliche Prüfung und für jeden halben Tag ARM
schriftlicher Prüfung N ds Da je
für die vorgeschriebenen Studienarbeiten, sofern sie
als selbständige Prüfungsfächer bewertet werden je
für die Entwurfprüfung der Maschineningenieure
für die Prüfung in höherer Mathematik für Physiker und
Mathematiker
für die Diplomarbeit .

4 RM
8 RM

10 RM
24 RM

b) Diplomprüfung für Bauingenieure
Vorprüfung , be
Hauptprüfung , , ,
freiwillige Diplomarbeit .
c) Diplomprüfung für Vermessungsingenieure
Vorprüfung , ,
Hauptprüfung , ,

56 RM
86 RM
24 RM

52 RM
80 RM

0 ; M
d) Diplomhauptprüfung für Chemiker 50 R

Bei wiederholter Anmeldung zu einer Prüfung ist ein
Zuschlag von 50 % der Grundgebühr zu dieser zu entrichten.

Bei selbstverschuldeter Überschreitung der Zahlungszeit
 werden die betreffenden Prüfungsmeldungen für ungültig
 erklärt. Die Meldung kann in den betreffenden
Fächern zur gleichen Prüfungszeit nicht wiederholt werden.

*) Vorprüfung.

 
            
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